Entscheidungsvorlage - VO/0434/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Beratung über die Ergebnisse der Abstimmung des Flächennutzungsplanentwurfes mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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10.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat zuletzt in seiner
Sitzung am 30.11.2006 über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung mit der Bezirksregierung
Köln abzustimmen.
Zwischenzeitlich
wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes in mehreren Gesprächen mit der
Bezirksregierung Köln erörtert und die Planunterlagen der Bezirksregierung mit
Schreiben vom 21.02.2007, mit der Bitte um Bestätigung der Anpassung der
Bauleitplanung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz, zur Verfügung gestellt .
Daraufhin
teilt die Bezirksregierung mit Schreiben vom 03.04.2007 folgendes mit:
„
Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
dem Entwurf Ihres neuen Flächennutzungsplanes nicht entgegenstehen. Diese
Bestätigung gilt allerdings nicht für die Wohnbaufläche im Westen von Klinkum
– Bischofshütte, soweit diese über die beidseitig an der Straße
vorhandene Bebauung hinausgeht. Gemäß Ziel 3, Kapitel 1 des Regionalplanes
(GEP, Teilabschnitt Region Aachen) dürfen außerhalb von Siedlungsbereichen
bandartige bauliche Entwicklungen entlang von Verkehrswegen nicht geplant
werden.“
Die
in Rede stehende Fläche (siehe Anlage 1) wurde aufgrund von vorgebrachten
Anregungen und nach Beratung im Ausschuss in den Entwurf des
Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche aufgenommen. Aufgrund der Vorgabe der
Bezirksregierung Köln schlägt die Verwaltung vor, diese Wohnbaufläche aus dem
Flächennutzungsplanentwurf herauszunehmen und damit die ursprüngliche
Abgrenzung der Bauflächendarstellung des derzeitig wirksamen
Flächennutzungsplanes beizubehalten.
Darüber
hinaus wurden nach Maßgabe der Bezirksregierung erneut Abstimmungsgespräche mit
der Unteren Landschaftsbehörde geführt. Die Planunterlagen wurden daraufhin der
Behörde ebenfalls erneut vorgelegt. Mit der Unteren Landschaftsbehörde konnte
weitestgehend Konsens erzielt werden. Lediglich zu einer beabsichtigten
Wohnbauflächendarstellung im Bereich der Ortslage Moorshoven (siehe Anlage 2)
wird von Seiten der Landschaftsbehörde ein Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4
Landschaftsgesetz vorgebracht. Die Fachbehörde weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass dieser Widerspruch zur Nichtigkeit weiterer
bauleitplanerischer Aktivitäten führt und im Rahmen der Abwägung durch die
Stadt Wegberg nicht übergangen werden kann. Als Begründung des Widerspruchs wird
ausgeführt, dass sich diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet befindet, zum
renaturierten Beeckbach überleitet und daher keiner Bebauung zugeführt werden
sollte. Für eine erfolgreiche Renaturierung des Baches seien ausreichend breite
Seitenflächen mit Grünland unabdingbar. Außerdem befinde sich dieser Bereich
schon im Randbereich eines kartierten Steinkauzrevieres.
Aufgrund
des vorliegenden Widerspruches der Unteren Landschaftsbehörde empfiehlt die
Verwaltung, von einer Wohnbauflächendarstellung in diesem Bereich abzusehen und
die Darstellung dieser Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“
aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu übernehmen.
Zur
besseren Verdeutlichung der Planungsziele
insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungszielsetzung im Bereich des
Schanzerhofes und der Darstellung von Abgrabungskonzentrationszonen, wurden Textergänzungen in der Begründung des
Flächennutzungsplanentwurfes aufgenommen. Die aktuelle Fassung der Begründung
ist dieser Vorlage als pdf - Dokument
beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung beschließt folgende
Änderungen des
Flächennutzungsplanentwurfes:
a) Die Wohnbauflächendarstellung westlich der Ortslage Klinkum –
Bischofshütte (siehe Anlage 1) und
b) die Wohnbauflächendarstellung südlich der Ortslage
Moorshoven bzw. nördlich des Beeckbaches (siehe Anlage 2) werden zurückgenommen.
Die Darstellungen aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan werden für diese Bereiche in den Flächennutzungsplanentwurf
übernommen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt die
Verwaltung, die Auslegung der Planunterlagen vorzubreiten und durchzuführen.
Über die eingegangen Anregungen wird im Anschluss im Ausschuss beraten und im
Rat beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,7 kB
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(wie Dokument)
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626,3 kB
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