Entscheidungsvorlage - VO/0445/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortuntersuchung für den Neubau von Obdachlosenunterkünften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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10.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat über die Notwendigkeit der Errichtung neuer
Obdachlosenunterkünfte in seiner Sitzung am 23.01.2007 beraten und die
Verwaltung beauftragt, geeignete Grundstücke zu ermitteln. Nachfolgend werden
die Ergebnisse der Standortuntersuchung kurz dargestellt:
Obdachlosenunterkünfte
sind bauplanungsrechtlich in der Regel den Wohngebäuden zuzuordnen. Ausnahmen
bilden Obdachlosenunterkünfte größeren Umfanges, die nur als vorübergehende
Schlafstätten eingerichtet sind. Die Errichtung von Wohngebäuden ist im allgemeinem
- sofern die Erschließung gesichert ist
- im unbeplanten Innenbereich und in den Bebauungsplangebieten in den
Wohnbereichen (im Flächennutzungsplan die dargestellten gemischte Bauflächen
(M) und Wohnbauflächen (W)) zulässig.
Aufgrund
von sozialen Aspekten sollte jedoch eine sensible Standortwahl erfolgen. Konflikte zwischen den Bewohnern der Obdachlosenunterkünfte
und der angrenzenden Wohnbevölkerung sollten nach Möglichkeit durch eine
geeignete Standortwahl vermieden werden. Andererseits ist eine Integration und
Wiedereingliederung der Obdachlosen durch eine integrierte Lage derartiger
Unterkünfte im Stadtgebiet anzustreben. Hierbei sind mehrere kleinere Einheiten
einem größeren zentralen Komplex vorzuziehen.
Bei
der Standortuntersuchung wurden die Flächen analysiert, die sich im städtischen
Eigentum befinden. Dies sind neben Straßen- und Wegeflächen und Flächen für
Versorgungsanlagen (etwa Kläranlagen), insbesondere öffentliche Grünflächen
(Spielplätze, Sport- und Parkanlagen) und Flächen für den Gemeinbedarf
(Schulen, Kindergärten usw.) sowie Baugrundstücke, die durch die S.E.G.
vermarktet werden.
Die
öffentlichen Grünflächen sind bereits mit verschiedensten Nutzungen belegt und
scheiden in der Regel bereits derzeit aus bauplanungsrechtlichen Gründen für
eine Bebauung aus. Aus stadtplanerischen Gründen sollte zudem auf eine
Reduzierung von öffentlichen Grünflächen verzichtet werden, da gerade häufig
diese Flächen den besonderen Charakter und
die Qualität der Stadt Wegberg auszeichnen.
Bei einigen Schul- und Kindergartenstandorten im Stadtgebiet sind größere Freibereiche vorhanden, die gegebenenfalls für eine zukünftige bauliche Nutzung in Anspruch genommen werden könnten. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass eine Reduzierung der Freibereiche nicht zulasten von Bewegungsflächen - die für die motorische Entwicklung von Kindern erforderlich sind - erfolgt. Zu beachten ist ferner, dass für zukünftig sich verändernde Rahmenbedingungen Flächen bevorratet werden müssen, die eine bauliche Erweiterung dieser Einrichtungen auch in Zukunft noch ermöglichen. Kritisch ist auch das Nebeneinander von Schul- und Kindergartennutzung auf der einen und unmittelbar angrenzender Obdachlosenunterkunftsnutzung auf der anderen Seite zu beurteilen.
Schließlich
wurden die im Eigentum der S.E.G. befindlichen Baugrundstücke im Hinblick auf
eine Nutzung für eine Obdachlosenunterkunft analysiert. Planungsrechtlich wäre –
wie eingangs dargestellt - eine derartige Unterkunft in den Neubaugebieten (Auf
dem Kamp, Jenngesfeldstraße, Lindenstraße usw.) zulässig. Die S.E.G. verfolgt
jedoch primär das Ziel, jungen Familien mit Kindern Baugrundstücke zu einem
günstigen Preis anbieten zu können, der es ihnen möglich macht, schnell und günstig
Wohneigentum zu schaffen. Aufgrund dieser Zielsetzung sollten daher die
Grundstücke in den Neubaugebieten für diese Zielgruppe weiterhin vorgehalten
werden.
Aufgrund
dieser Ergebnisse tendiert die Verwaltung dazu, die vorhandenen Standorte
„In Gerichhausen“ und „Klinkumer Hof“ für Obdachlosenunterkünfte
beizubehalten (Anlage 1). Vorteilhaft ist, dass beide Standorte eine
integrierte Lage innerhalb der jeweiligen Ortslagen aufweisen und aufgrund der
vorhandenen Akzeptanz bei der Bevölkerung die Voraussetzungen für eine
Integration der Obdachlosen gegeben sind. Wie bereits dargestellt, sollte eine
dezentrale Unterbringung in kleineren Einheiten favorisiert werden. Daher
schlägt die Verwaltung vor, zukünftig beide Standorte für
Obdachlosenunterkünfte weiterhin zu nutzen. Wegen des erheblichen
Sanierungsaufwandes (siehe Vorlage für die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 23.01.2007) werden Neubauten erforderlich, die zukünftig
das Erscheinungsbild vor Ort erheblich verbessern und somit zu einer Erhöhung
der bereits vorhandenen Akzeptanz beitragen könnten.
Alternativ
besteht die Möglichkeit, innerhalb der Ortlage Rickelrath westlich der Anton
– Heinen – Straße Flächen für Obdachlosenunterkünfte
bereitzustellen. Die ehemalige „niederländische Schule“ wurde in
Teilbereichen als Bürgerhaus von den ortsansässigen Vereinen umgebaut.
Angrenzende Flächen (Anlage 2) befinden sich im Eigentum der Stadt. Da es sich
hierbei nicht um ein größeres Neubaugebiet handelt, würde eine derartige
Nutzung der Flächen der vorgenannten Zielsetzung nicht widersprechen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Durch
diesen Beschluss entstehen zunächst keine Kosten.
Alternativen:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, eine Fläche
westlich der „Anton – Heinen – Straße“ innerhalb der
Ortslage Rickelrath für Obdachlosenunterkünfte bereitzustellen und beauftragt
die Verwaltung, ein Planungskonzept für einen Neubau zu erstellen und dieses
dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, für
Obdachlosenunterkünfte die Standorte „In Gerichhausen“ und
„Klinkumer Hof“ beizubehalten und beauftragt die Verwaltung, für
beide Standorte Planungskonzepte für
Neubauten zu erstellen und diese dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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93,1 kB
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