Entscheidungsvorlage - VO/0446/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 5.2.2007 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg gem. § 20 der Geschäftsordnung den folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen dem zunehmend wilden Plakatieren im Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum und auf sonstigen Flächen entgegenzuwirken.

 

Beschwerden aus der Bevölkerung und von Geschäftsleuten, die zunehmend bei der CDU-Fraktion eingehen, stützen sich darauf, dass das wilde Plakatieren für unter-schiedlichste Veranstaltungen, insbesondere im Innenstadtbereich immer mehr zunimmt und die Plakate nach den Veranstaltungen häufig nicht wieder entfernt werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste entsteht ein negativer Gesamteindruck unseres Stadtbildes.“

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der Firma Hoffmann Outdoor Media aus Leer, vertreten von Herrn Henning von Petersdorff (Abteilung: Städtemarketing), Kontakt aufgenommen und um Vorstellung eines diesbezüglichen Konzeptes des Unternehmens gebeten. Das Unternehmen unterstützt Kommunen in der Optimierung des Stadtbildes und bietet hierfür für jede Struktur, ob Dorf oder Großstadt, individuelle Lösungen an. Der entsprechende Werberaum wird in Form eines A0 Citydisplays angeboten. Vorrangig handelt es sich hierbei um eine kommerzielle Werbung, die von den Unternehmern oder Nutzern (auch Vereine) gegen eine Nutzungsgebühr in Anspruch genommen werden kann. Die Firma Hoffmann übernimmt den gesamten Service (Auf- und Abnahme der Plakatierung, zeitliche Überwachung der Aushangzeiten etc.), so dass der Stadt kein administrativer, organisatorischer oder überwachender Aufwand entsteht. Das Unternehmen kümmert sich um ein 100%iges Erscheinungsbild der Werbeträger.

Für Vereine, die sich ebenfalls gegen Nutzungsgebühr an einer Werbung für ihre Veranstaltungen beteiligen können, gibt es zusätzlich die kostenlose Möglichkeit der Plakatierung an Mini-Litfaßsäulen.

Vereinen wird bisher gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg vom 2. Oktober 2003 die Möglichkeit der Plakatierung für die Dauer von 4 Wochen geboten (siehe § 2 Absatz 5 Erlaubnispflichtige Sondernutzungen), die der Gebührenfreiheit  (§ 11 Absatz 1, Ziffer 3) unterliegen.

Die Verwaltung hat bei einem weiteren Unternehmen ein Angebot angefordert, das ebenfalls in der Sitzung vorgestellt werden soll. Da die Unterlagen bis zum Versandtermin nicht vorlagen, wird die Verwaltung diese nachreichen.

Herr von Petersdorff wird für die Firma Hoffmann Outdoor Media in der Sitzung das Konzept vorstellen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- Keine -

 

Alternativen:

Gegebenenfalls sollen weitere Alternativangebote im Ausschuss vorgestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt das vorgestellte Konzept der Firma Hoffmann-Media-Outdoor zur Kenntnis und wird über die weitere Vorgehensweise nach Beratung entscheiden.

 

 

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Anlagen

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