Entscheidungsvorlage - VO/0446/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Plakatierungen im Stadtgebiet Wegberg;Vorstellung eines Konzeptes der Firma Hoffmann Outdoor Media
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- SEWG
- Finale Freigabe:
- Schmitz, Theo
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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10.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 5.2.2007 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg gem. § 20
der Geschäftsordnung den folgenden Antrag gestellt:
„Der
Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen
dem zunehmend wilden Plakatieren im Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum
und auf sonstigen Flächen entgegenzuwirken.
Beschwerden
aus der Bevölkerung und von Geschäftsleuten, die zunehmend bei der CDU-Fraktion
eingehen, stützen sich darauf, dass das wilde Plakatieren für unter-schiedlichste
Veranstaltungen, insbesondere im Innenstadtbereich immer mehr zunimmt und die
Plakate nach den Veranstaltungen häufig nicht wieder entfernt werden. Für
Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste entsteht ein negativer Gesamteindruck
unseres Stadtbildes.“
Die
Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der Firma Hoffmann Outdoor Media aus Leer, vertreten
von Herrn Henning von Petersdorff (Abteilung: Städtemarketing), Kontakt
aufgenommen und um Vorstellung eines diesbezüglichen Konzeptes des Unternehmens
gebeten. Das Unternehmen unterstützt Kommunen in der Optimierung des
Stadtbildes und bietet hierfür für jede Struktur, ob Dorf oder Großstadt, individuelle
Lösungen an. Der entsprechende Werberaum wird in Form eines A0 Citydisplays
angeboten. Vorrangig handelt es sich hierbei um eine kommerzielle Werbung, die
von den Unternehmern oder Nutzern (auch Vereine) gegen eine Nutzungsgebühr in
Anspruch genommen werden kann. Die Firma Hoffmann übernimmt den gesamten
Service (Auf- und Abnahme der Plakatierung, zeitliche Überwachung der
Aushangzeiten etc.), so dass der Stadt kein administrativer, organisatorischer
oder überwachender Aufwand entsteht. Das Unternehmen kümmert sich um ein
100%iges Erscheinungsbild der Werbeträger.
Für
Vereine, die sich ebenfalls gegen Nutzungsgebühr an einer Werbung für ihre
Veranstaltungen beteiligen können, gibt es zusätzlich die kostenlose Möglichkeit
der Plakatierung an Mini-Litfaßsäulen.
Vereinen
wird bisher gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg vom 2. Oktober 2003 die
Möglichkeit der Plakatierung für die Dauer von 4 Wochen geboten (siehe § 2
Absatz 5 Erlaubnispflichtige Sondernutzungen), die der Gebührenfreiheit (§ 11 Absatz 1, Ziffer 3) unterliegen.
Die
Verwaltung hat bei einem weiteren Unternehmen ein Angebot angefordert, das
ebenfalls in der Sitzung vorgestellt werden soll. Da die Unterlagen bis zum
Versandtermin nicht vorlagen, wird die Verwaltung diese nachreichen.
Herr
von Petersdorff wird für die Firma Hoffmann Outdoor Media in der Sitzung das
Konzept vorstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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