Empfehlungsvorlage - VO/2903/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalbereich Rickelrath; hier: Satzungsentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.10.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Konzentration von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden sowie der besonderen prägenden Situation im Bezug auf den Angerbereich im Ortsteil Rickelrath wurden seitens der Stadt Wegberg mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Gespräche hinsichtlich der Festsetzung eines Denkmalbereiches in Rickelrath geführt.
Nach der Prüfung der Situation vor Ort und weiteren Recherchen zur Historie und der Entwicklung des Ortes spricht sich das Amt für Denkmalpflege im Rheinland für den Erlass einer entsprechenden Satzung aus. Das hierzu erstellte Gutachten ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
Durch die Festsetzung eines Denkmalbereiches per Satzung wird der Genehmigungsvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes NRW auf den Geltungsbereich der Satzung ausgedehnt (Anlage 2). Das heißt bauliche Veränderungen innerhalb des Geltungsbereiches bedürfen einer Genehmigung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wegberg.
Hierdurch soll auch dem Bewusstsein der Einwohner des Ortsteils Rickelrath für die Historie des Ortes und die Erhaltung des prägenden Baubestandes Rechnung getragen werden. Dieses äußert sich u.a. auch durch das in unregelmäßigen Abständen dort stattfindende Kürbisfest und die in diesem Rahmen erfolgende Öffnung der privaten Gärten und Hofanlagen für die Öffentlichkeit. Die um den Anger herum ansässigen Grundstückseigentümer haben bereits in der Vergangenheit bauliche Veränderungen weitestgehend mit Rücksicht auf den Charakter des Angerdorfes und die erhaltenswerte historische Substanz vorgenommen.
Durch eine entsprechende Denkmalbereichssatzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftige bauliche Veränderungen unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte zu begleiten. Ziel ist es im jeweiligen Einzelfall eine denkmalverträgliche und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden.
Durch die Denkmalbereichssatzung wird ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für zukünftige Veränderungen in der Umgebung des Angers geschaffen. Dies bedeutet auch für die dort ansässigen Einwohner einen besseren Schutz der den Charakter des Ortes prägenden Bestandteile (Anger, bauliche Anlagen, Freiräume, usw.) und der dort in diesem Sinne bereits getätigten Arbeiten und Aufwendungen.
Ferner eröffnet die Denkmalbereichssatzung für die Eigentümer die Möglichkeit bauliche Maßnahmen an der Außenhaut (Dach, Außenwände, Fenster) von historischen nicht denkmalgeschützten Objekten zukünftig steuerlich geltend zu machen.
Von dem Instrument der Denkmalbereichssatzung wurde bereits zum Schutz des historischen Ortskerns von Beeck Gebrauch gemacht. Die Festsetzung für diesen Bereich in Kombination mit der ebenfalls dort geltenden Gestaltungssatzung hat sich nach Auffassung der Verwaltung in den vergangenen Jahren bewährt und geholfen die historische Atmosphäre des Ortskern zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.
Als Anlage 3 ist der Sitzungsvorlage eine Übersichtskarte mit dem geplanten Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Rickelrath beigefügt.
Frau Dr. Janßen-Schnabel vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland wird unter diesem Tagesordnungspunkt eine kurze Präsentation mittels Beamer vornehmen. Sie steht ferner im Anschluss hieran für Fragen zur Verfügung.
Die Präsentation wird der Niederschrift über die Sitzung beigefügt.
Soweit sich der Ausschuss und im Anschluss hieran der Rat für die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für Rickelrath aussprechen, würde sich gemäß § 6 des Denkmalschutzgesetzes der nachfolgende Verfahrensablauf anschließen:
a) Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens auf Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für Rickelrath
b) Informierung des Dorfausschusses und weiterer Vereinsvertreter sowie im Anschluss hieran der Bevölkerung
c) Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs für einen Monat
d) Während der Auslegung besteht für die Bürger die Möglichkeit sich schriftlich mit Bedenken und Anregungen zum Satzungsentwurf zu äußern
e) Erörterung der Bedenken und Anregungen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland durch die Untere Denkmalbehörde
f) Erneute Einbringung des Entwurfs in die Politik, Beschluss der Denkmalbereichssatzung durch den Rat der Stadt Wegberg
g) Vorlage der Satzung bei der Oberen Denkmalbehörde (Kreis Heinsberg) zur Genehmigung
h) Bekanntmachung der genehmigten Satzung mit Hinweis auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf einer Gestaltungssatzung nach § 86 der Bauordnung NRW für Rickelrath, analog zu der in Beeck geltenden Gestaltungssatzung, befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Dieser wird gemeinsam mit dem abgestimmten Entwurf der Denkmalbereichssatzung für Rickelrath zur Beratung in die Gremien eingebracht werden (Punkt f) ). Der Erlass einer separaten Gestaltungssatzung ist erforderlich um eine rechtliche Grundlage für die Festlegung des gestalterischen Rahmens für den Denkmalbereich zu schaffen (Festlegung von Materialien, Regelungen zur Fenstern, Werbeanlagen, u.a.). Diese Vorgaben können nicht in der Denkmalbereichssatzung direkt festgelegt werden, sondern bedürfen einer separaten Rechtsgrundlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zur Einleitung des Verfahrens den Beschluss zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für Rickelrath zu treffen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren hinsichtlich der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung Rickelrath fortzuführen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Information an den Ausschuss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
936,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
