Empfehlungsvorlage - VO/2951/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Vorberatung
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28.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt
- Darstellung des Sachstands und der Problematik
Wie sicherlich durch die Medien bereits bekannt ist, steigt die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge in Deutschland auch aufgrund der zahlreichen Krisenherde in der Welt drastisch an. Eine Übersicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die aktuelle Entwicklung ist dieser Vorlage (Anlage 1) beigefügt.
Die betroffenen Menschen werden nach einem Verteilerschlüssel in die Bundesländer verteilt (davon NRW 21,22%) und in Nordrhein Westfalen nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) den Kommunen nach einem Verteilungsschlüssel (§ 3 FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Für die Stadt Wegberg besteht die Verpflichtung, asylbegehrende Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und für diesen Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für den Lebensunterhalt (§ 3 AsylbLG), die Krankenhilfe (§ 4 AsylbLG) und für sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) zu erbringen.
Mit weiteren Zuweisungen ist nach den vorgelegten Zahlen zu rechnen. Die Landesaufnahmeeinrichtungen sind überfüllt und die Verteilung erfolgt sehr zeitnah auf die Kommunen. Sollte sich die dargestellte Entwicklung so fortsetzen, sind die Zahlen vergleichbar mit den Zahlen in den Jahren 1995-1997 (Jugoslawienkrise und Folgekriege). In diesen Jahren waren bis zu 400 Flüchtlinge in Wegberg untergebracht. Eine vergleichbare Entwicklung erscheint langfristig nicht unrealistisch. Mittelfristig ist mit einer Aufnahme von jährlich bis zu 70 Personen zu rechnen.
Derzeit werden die Flüchtlinge in der städtischen Gemeinschaftseinrichtung „Nordstraße 100“ und in Wohngebäuden der Stadt „In Gerichhausen“ und auf dem „Philosophenweg“ untergebracht. Es wird auf die Vorlage VO/2912/14 zu diesem Thema verwiesen.
Neben den Neuzuweisungen kommen in jüngster Zeit auch vermehrt Flüchtlingsfamilien aus dem ehemaligen Jugoslawien, die bereits in den neunziger Jahren der Stadt Wegberg zugewiesen waren, wieder nach Wegberg. Die damalige Zuweisung der Flüchtlinge lebt bei einem Asylfolgeantrag wieder auf. Diese Asylverfahren werden regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in ca. vier bis sieben Monaten negativ entschieden, die Familien reisen dann oft vor einer Abschiebung freiwillig aus, da bei einer Abschiebung auch ein Einreiseverbot ausgesprochen werden kann. Das Stellen von Asylfolgeanträgen, die anschließende freiwillige Ausreise und das Wiedereinreisen nach kurzer Zeit –auch mehrfach hintereinander- ist zu beobachten.
Um die Aufnahme der ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen wurde bereits in den vergangenen Jahren die Unterkunft „Nordstraße 100“ saniert und wird derzeit die Unterkunft „Philosophenweg 88“ um acht Plätze erweitert.
Diese Maßnahmen reichen jedoch alleine nicht aus, um die erwartete Anzahl ausländischer Flüchtlinge zu versorgen. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung untersucht, welche weiteren Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen.
Gemäß § 53 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Das AsylVfG geht aus nachvollziehbaren Gründen zunächst von einer zentralen Unterbringung aus.
In der Stadt Köln ist z.B. ein Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit von zunächst 36 Monaten geplant. Hiernach und bei Vorliegen einer günstigen Sozialprognose wird eine dezentrale Unterbringung vorgesehen.
In der Stadt Wegberg wird seit Jahren ebenso verfahren. Nach einer Eingewöhnungs- und Orientierungsphase von unterschiedlicher Dauer wird bei Flüchtlingen, die einen Aufenthaltsstatus (geduldet oder anerkannt) bekommen haben, eine dezentrale Unterbringung und Vermittlung auf dem Wohnungsmarkt geprüft. Aus Gründen der Planungssicherheit wird der unmittelbare Abschluss eines Mietvertrages der Flüchtlinge mit dem Vermieter angestrebt.
Eine Statistik darüber, wieviele oder wieviel Prozent der Flüchtlinge in den vergangenen Jahren in Wegberg eine Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden haben, liegt nicht vor.
Generell sollen asylsuchende Ausländer, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Ausnahmen sind möglich, aber nicht praktikabel, da eine Betreuung und Information sehr personalintensiv wäre und nicht geleistet werden kann. Wenn hier eine zu frühe Phase der „Selbstüberlassung“ eintritt, wäre eine Integration dauerhaft gefährdet. Auf eine angemessene Eingewöhnungsphase in einer Gemeinschaftsunterkunft kann daher nicht verzichtet werden.
- Möglichkeiten der Stadt Wegberg zur Unterbringung weiterer ausländischer Flüchtlinge
Im Folgenden stellt die Verwaltung die Möglichkeiten dar, die sich der Stadt Wegberg zur Unterbringung weiterer ausländischer Flüchtlinge bieten.
2.1 Unterbringung von Flüchtlingen auf dem freien Wohnungsmarkt
Wie bereits dargestellt, gestaltet sich eine Unterbringung von Flüchtlingen auf dem freien Wohnungsmarkt nicht unproblematisch. Die in diesem Bereich tätige Sozialarbeiterin leistet hier eine Hilfestellung bei der Suche und vermittelt zwischen Vermieter und den betroffenen Personen. Leider sind nicht viele Vermieter bereit, entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ein kürzlich in der Tagespresse veröffentlichter Aufruf in dieser Sache blieb ohne Wirkung.
Mit einem Immobilienmakler, der im Stadtgebiet Wohnungen betreut, ist zusätzlich Kontakt aufgenommen worden. Dort werden die Möglichkeiten noch geprüft. Die Stadt würde im Falle einer Umsetzung als Mieter auftreten und den Wohnraum dann den Flüchtlingen überlassen. Dies ist auch aus dem Integrationsgedanken heraus aber nur für Flüchtlinge möglich, die bereits über Grundkenntnisse der deutschen oder englischen Sprache verfügen. Entsprechende Kurse werden in der „Nordstraße 100“ angeboten. Eine zwischenzeitliche Unterbringung und anfängliche Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft –wie oben dargestellt- ist daher zunächst weiter erforderlich.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Wohnungen (soweit dies umsetzbar wäre; das Wohnungsaufsichtsgesetz muss beachtet werden) müsste nach folgender beispielhafter Kostenberechnung mit folgenden konsumtiven Kosten kalkuliert werden.
Kaltmiete Wohnung mit 65m² (4 Personen) = 380,00 €/Monat
Gesamtkosten== 4.560 €/Jahr
bezogen auf die Vergleichsrechnung (30Personen;4 Jahre)=136.800 €
bezogen auf die Vergleichsrechnung (30Personen;6 Jahre)=205.200 €
Der Renovierungsaufwand, die Ausstattung mit Küchen und Mobiliar und der Wiederherstellungsaufwand nach Auszug kann nicht seriös ermittelt werden. Hierfür müsste aber ebenfalls mit Kosten gerechnet werden. Eine eigene Schätzung veranschlagt 8.000 € je Wohnung (bei 6 Wohnungen also 48.000 € in 4 und 6 Jahren).
Gesamtausgaben (ohne Verbrauchskosten):
4 Jahre:184.800,00 €
6 Jahre:253.200,00 €
2.2 Errichtung von Unterkünften in Containerbauweise an der
Nordstraße 100
Aufgrund der steigenden Anzahl von Flüchtlingen hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2013 den Rückbau des ohnehin abgängigen „Gebäudes 2“ auf dem Grundstück der Nordstraße 100 in Angriff genommen, um auf der entsprechend hergerichteten Fläche bei Bedarf zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten in Containerbauweise errichten zu können (s.a. TOP „Mitteilung zum Stand aktueller Baumaßnahmen“ in dieser Sitzung).
Die erforderlichen planerischen Schritte wurden vorsorglich bereits in die Wege geleitet und beauftragt. Das Baugenehmigungsverfahren läuft. Beantragt wurde die Aufstellung von Unterkunftcontainern in zwei Bauabschnitten mit jeweils Wohnraum für 16 Bewohner. Die Planung sieht eingeschossige Anlagen vor, die neben den Wohnräumen eine Küche bzw. Aufenthaltsraum sowie sanitäre Anlagen beinhalten.
Zur Ratssitzung am 23.09.2014 hatte die Verwaltung in der Vorlage VO/2912/14 „Unterbringung von Asylbegehrenden Ausländern“ unter dem TOP 9 bereits die verschiedenen Varianten der Anmietung und des Kaufs von Containeranlagen dargestellt. Hierauf wird verwiesen.
Aufgrund der weltweiten Flüchtlingssituation muss von einer Standzeit der Container von mehr als zwei Jahren ausgegangen werden. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist der Kauf von Containerunterkünften mit unbegrenzter Nutzungsdauer angezeigt und einer Anmietung vorzuziehen. Dies ist zwar in der Beschaffung zunächst die teuerste, mittel- und langfristig jedoch die günstigere Variante. Insbesondere ist auch entscheidend, dass es sich beim Kauf der Container um eine Investition, bei der Anmietung jedoch um sogenannten Aufwand handeln würde.
Die geschätzten Kosten sind wie folgt zu beziffern (Angaben in ca.-brutto):
Bauabschnitt 1:Kosten Container:358.000,- €
(16 Bewohner)Technische Einrichtungen: 48.000,- €
(Ver- und Entsorgung, BMA, Blitzschutz, etc.)
Baunebenkosten: 16.000,- €
Sonstige Kosten (Möbel, Außenanlagen): 16.000,- €
Gesamt 1. BA438.000,- €
Bauabschnitt 2:Kosten Container:345.000,- €
(16 Bewohner)Technische Einrichtungen: 25.000,- €
Baunebenkosten: 6.000,- €
Sonstige Kosten: 16.000,- €
Gesamt 2. BA392.000,- €
Kosten gesamt (32 Bewohner):ca.830.000,- €
Für Wohncontainer wurde mit der Einführung des NKF eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren vorgesehen. Hiernach würde für jedes Jahr eine Abschreibung von 70.300,- € für die Container (10 Jahre) und eine ungefähre Abschreibung von ca. 30.000,- € (4 Jahre) für die technischen Anlagen und die übrigen Kosten anfallen. Ein Kostenvergleich mit der unter Punkt 2.1 beschriebenen Option ist schwierig, da die Stadt durch die Beschaffung von Containern langfristiger gebunden wäre, wohingegen eine Anmietung von privaten Wohneinheiten im Rahmen des Mietrechts flexibler gestaltbar wäre. Sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Mietobjekte als auch im Hinblick auf die Dauer könnte bedarfsgerecht reagiert werden, sofern entsprechende Objekte zur Verfügung stehen.
Würden die Container etwa nach 4 oder 6 Jahren nicht mehr benötigt werden, ist eine Veräußerung zum Restbuchwert sehr wahrscheinlich nicht möglich, so dass hiernach entweder weitere Teilabschreibungen oder sogar eine Vollabschreibung zu verbuchen wären.
Bei der Beschaffung der Container handelt es sich vergaberechtlich um eine Bauleistung nach VOB. Durchzuführen wäre ein beschränktes Ausschreibungsverfahren, zuständig für die Vergabe ist der Fachausschuss.
Derzeit liegen die Lieferzeiten der Unterkunft-Container nach Herstellerangaben bei bis zu 16 Wochen.
Vom Zeitpunkt der Entscheidung an ist für das gesamte Verfahren bis zur Bezugsfertigkeit der Unterkünfte von einem Zeitraum von 5 – 6 Monaten auszugehen.
2.3 Umnutzung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule Klinkum
Die einzige größere derzeit leerstehende und für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommende städtische Immobilie ist das Gebäude der ehemaligen Grundschule im Ortsteil Klinkum.
Sowohl planungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich bestehen gegen eine Umnutzung dieser Immobilie grundsätzlich keine Bedenken. Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung ist zu stellen.
Hinsichtlich der Erläuterungen zum Gebäude wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage zur Ratssitzung vom 23.09.2014, TOP 9, hingewiesen.
Bei mehreren durchgeführten Begehungen des ehemaligen Schulgebäudes durch die Verwaltung, an denen auch ein Brandschutzsachverständiger teilnahm, wurde festgestellt, dass das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist und mit begrenztem finanziellen Aufwand hierfür ertüchtigt und hergerichtet werden kann.
Bei der Umnutzung würde es sich um eine investive Baumaßnahme handeln. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Ermittlung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft auf rund 150.000,- € brutto.
Enthalten in diesen Kosten sind folgende Maßnahmen (alle Zahlen in brutto):
Ertüchtigung des Erdgeschosses des Gebäudes,ca. 56.500,- €
(Umbau, Renovierung, Einrichtung, etc.)
Herrichtung der ehemaligen Hausmeisterwohnung,ca. 14.000,- €
(Renovierung, Einrichtung)
Anschaffung von 2 Stck. Sanitärcontainern alsca. 41.200,- €
Wasch- und Duschgelegenheit
Sonstiges (Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, etc.) ca. 38.300,- €
Zwischensummeca. 150.000,- €
Der Raum der ehemaligen OGS-Küche der Grundschule war ursprünglich als Küche für die ausländischen Flüchtlinge vorgesehen.
Alternativ könnte jedoch ein anderer Raum im Erdgeschoss des Schulgebäudes zu einer Küche umgebaut und eingerichtet werden. Dies wäre gegenüber der ursprünglichen Lösung zwar mit Mehrkosten verbunden, die ehemalige OGS-Küche stünde jedoch weiterhin für eine nötige Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Klinkum zur Verfügung, so dass dort auf eine zusätzliche bauliche Erweiterung verzichtet werden könnte.
Für die Herrichtung des Alternativraums zu einer Küche für die Flüchtlinge entstehen Mehrkosten gegenüber der bisherigen Planung.
Mehrkosten Küchenherrichtung Alternativraum ca. 31.000,- €
Kosten gesamt (30 Bewohner)ca. 181.000,- €
In den hergerichteten Räumen des Erdgeschosses des ehemaligen Schulgebäudes könnten ca. 24 Personen untergebracht werden. Dabei wird von einem Flächenschlüssel von rund 8m²/Person ausgegangen, was je ehemaligem Klassenraum mit ca. 50m² Fläche einer Unterbringung von sechs Personen entspricht.
In der Hausmeisterwohnung, die insbesondere für die Unterbringung einer Familie geeignet wäre, könnten 4 – 6 Personen Aufnahme finden.
Somit könnten insgesamt 28 – 30 ausländische Flüchtlinge im Gebäude untergebracht werden.
Die Dauer der für die Umnutzung erforderlichen Arbeiten bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes schätzt die Verwaltung nach erteilter Baugenehmigung auf ca. 3 – 4 Monate.
Das Obergeschoss des Gebäudes muss vom Erdgeschoss baulich abgeschottet werden und wäre von diesem aus nicht mehr erreichbar.
Wie bereits in der Vorlage VO/2912/14 vom 23.09.2014 dargestellt, wird das Obergeschoss des Gebäudes nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Sollte zukünftig hierzu eine Notwendigkeit entstehen und eine andere Entscheidung erforderlich sein, wird der Fachausschuss erneut beteiligt.
Erläuterung zu den Sanierungs- bzw. Herrichtungskosten
In der Sitzung am 23.09.2014 wurde seitens der Ratsmitglieder insbesondere um Klärung darüber gebeten, wieso anstatt der im Jahr 2007 genannten Sanierungskosten von rund 1,0 Mio. € jetzt lediglich rund 150.000,- € erforderlich seien, um das Gebäude weiter zu nutzen.
Wie in der Sitzung des Rates bereits mündlich erläutert, handelte es sich bei den in den beiden Gutachten aus 2007 genannten Kosten um eine Komplettsanierung des Gebäudes, so dass „… nach Abschluss der Arbeiten das Gebäude hinsichtlich Bauzustand und Nutzung einem Neubau entspricht“. Es war eine weitere dauerhafte Nutzung geplant.
Die Herrichtung lediglich des Erdgeschosses als Unterkunft für Asylbegehrende ist mit einer Gebäude-Gesamtsanierung in keinster Weise vergleichbar und umfasst beispielsweise weder Dach- und Fassadensanierung, noch energetische Maßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen im Kellergeschoss, um nur einige Punkte zu nennen. Bei der Herrichtung des Erdgeschosses wird nur von einer begrenzten Nutzungsdauer ausgegangen.
Da der damalige Fachausschuss das erste Gutachten aufgrund der Höhe der Sanierungskosten anzweifelte, ist durch ein zweites Büro ein weiteres Gutachten erstellt worden, welches die Kostenermittlung des Erstgutachtens bestätigte.
Die im Zuge der damaligen Gutachten erkannten sicherheitsrelevanten und brandschutztechnischen Mängel wurden von der Verwaltung bereits 2007/2008 beseitigt, so dass das Gebäude damals als Schule weitergenutzt werden konnte.
Erläuterungen zum Stand des beschlossenen Verkaufs des Schulgebäudes
In seiner Sitzung am 15.10.2013 hat der Rat der Stadt Wegberg den Verkauf der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Klinkum beschlossen.
In seiner (Sonder-) Sitzung am 08.04.2014 hat der Rat der Stadt Wegberg beschlossen, das Schulgebäude durch die SEWG mbH zum Verkauf anzubieten. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgten am 16.05. bzw. 17.05.2014 auf den Homepages der SEWG und der Stadt Wegberg sowie in der Gesamtausgabe der Rheinischen Post.
Die SEWG hat seit Beginn der Vermarktung im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2014 mit sieben potenziellen Interessenten Besichtigungen vor Ort durchgeführt. Hieraus resultierten vier konkrete Gespräche, welche jedoch aufgrund des zu erwartenden Mindestpreises von rund 200.000,- €, dem allgemeinen Zustand der Bausubstanz bzw. Finanzierungsproblemen bisher zu keinem weiteren Ergebnis führten.
Seit Mitte September (zuletzt Mitte Oktober) hat ein Ingenieur- bzw. Architekturbüro mehrmals Interesse bekundet, ohne bislang Preisvorstellungen geäußert oder das Grundstück besichtigt zu haben.
2.4 Umnutzung, Umbau und Herrichtung eines Teils des Gebäudes 3 (sog.
Wirtschaftsgebäude) an der Nordstraße 100
Das Gebäude 3 an der Nordstraße 100, das sogenannte „Wirtschaftsgebäude“, ist weitgehend ungenutzt. Im Hinblick auf die steigende Anzahl ausländischer Flüchtlinge hat auch hier die Verwaltung bereits im März dieses Jahres geprüft, ob sich die leer stehenden Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen und herrichten lassen würden.
Nicht nur die für eine Umnutzung in Frage kommenden Bereiche im Erdgeschoss, das gesamte Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und befindet sich weder baulich noch brandschutztechnisch in einem geeigneten Zustand. Ein Bau- und Nutzungsänderungsantrag wäre zu stellen.
Nach Umbau und Herrichtung der in Frage kommenden Bereiche (ehemaliger sogenannter „Kindergarten“ sowie „Küche“) könnten mit einem geschätzten finanziellen Gesamtaufwand von rund 320.000,- € Räume für die Unterbringung von ca. 18 Flüchtlingen geschaffen werden, inclusive zugehöriger Sanitärräume und Küche.
Aufgrund der hohen Umbaukosten und der Tatsache, dass hier in ein Gebäude investiert würde, welches insgesamt stark sanierungsbedürftig und in einem baulich sehr mangelhaften Zustand ist, wird die Umnutzung und der Umbau seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
2.5 Nutzung von Wohngebäuden in der Siedlung Petersholz
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist Kontakt aufgenommen worden. Von dort ist eine Nutzung von Gebäuden in der Siedlung Petersholz zur Unterbringung von Flüchtlingen zunächst grundsätzlich denkbar.
Die zuständige Mitarbeiterin der BIMA hat aber deutlich gemacht, dass sich eine Nutzung für die BIMA rechnen müsse, so dass neben einer Miete auch die übrigen Betriebs- und Herstellungskosten umgelegt werden würden.
Es wurde mitgeteilt, dass die Wasserversorgung aufgrund von hohem Wasserverlust abgeriegelt worden sei. Diese könne nur als Ganze betrieben werden. Hier müsse vor Inbetriebnahme eine Reparatur und eine Spülung des gesamten Ringleitungsnetzes (Ausschluss einer Verkeimung) für die vorhandenen 408 Wohneinheiten erfolgen. Eine Neuverlegung des Wassernetzes für bestimmte Wohneinheiten wäre alternativ zu prüfen.
Das zentrale Heizwerk ist stillgelegt. Personal für die Bedienung und Wartung, die aufgrund des Alters der Anlage regelmäßig erforderlich sei, müsse zusätzlich eingestellt werden. Die Funktionalität kann derzeit nicht zugesichert werden.
Mehrere großflächige Wohneinheiten sind nach Angabe der BIMA grundsätzlich nutzbar, Wasser- und Heizungsversorgung und die generellen Überlassungsmodalitäten müssen jedoch wie dargestellt geprüft und verhandelt werden.
Die Verwaltung ist weiter mit der BIMA und dem Land NRW im Gespräch, um alle Möglichkeiten in dieser Sache zu prüfen. Eine kurzfristige Lösung eröffnet sich aufgrund der langen Entscheidungswege bei Land und BIMA jedoch nicht.
2.6 Weitergehende Maßnahmen
Nach aktuellem Stand stehen in Wegberg insgesamt noch 28 Plätze für eine mögliche Belegung zur Verfügung (Stand 02.10.2014; Stand 28.08.2014 waren dies noch 34 Plätze). Wenn sich die Entwicklung so fortsetzt und nicht mit höheren Zuweisungen oder schnelleren Verfahren zu rechnen ist, reichen diese Plätze noch ca. 18 Wochen, also bis Anfang Februar 2015.
Sollten bis dahin weitere neue Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge nicht zur Verfügung stehen, müssten Eilmaßnahmen ergriffen werden.
Bevor privater Wohnraum –der nicht vertraglich angemietet werden könnte- als letzte Maßnahme ordnungsbehördlich beschlagnahmt werden kann, ist zu prüfen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob nicht eigene Immobilien - ggf. unter Einbeziehung von Kündigungen - zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist für alle überlassenen Räumlichkeiten, also für Wohnraum aber auch für Begegnungsstätten und sonstige Räumlichkeiten, vorzunehmen. Als Letztes oder als Notlösung kann eine Unterbringung in Sammellagern wie Turnhallen, Mehrzweckhallen o.ä. erfolgen.
- Fazit und Empfehlung der Verwaltung
Aufgrund der Dringlichkeit sieht die Verwaltung hinsichtlich der Unterbringung weiterer ausländischer Flüchtlinge kurzfristigen Handlungsbedarf.
Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht ist eine investive Maßnahme (Kauf oder Umnutzung/Umbau) einer konsumtiven Maßnahme (Anmietung) vorzuziehen. Die Umnutzung des Gebäudes der Grundschule in Klinkum ist bei gleicher Bewohnerzahl mit rund 25% der Kosten im Vergleich zur Beschaffung einer Containeranlage deutlich wirtschaftlicher.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss, das Gebäude der Grundschule Klinkum wie dargestellt umzunutzen und herzurichten. Aufgrund der zu erwartenden Flüchtlingszahlen erfolgt diese Maßnahme gegebenenfalls nur als Übergangslösung bis zur mittelfristigen Klärung einer möglichen Nutzung der Siedlung in Petersholz.
Darüber hinaus erfolgt weiter eine Vermittlung in privaten Wohnraum, wenn der Personenkreis und die Wohnungen hierfür geeignet sind und von Vermietern zur Verfügung gestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Alternativer Beschlussvorschlag
Zur Unterbringung weiterer ausländischer Flüchtlinge sollen auf der hierfür vorbereiteten Fläche an der Nordstraße 100 Unterkünfte in Containerbauweise errichtet werden. Im ersten Schritt soll eine Anlage für rund 16 Bewohner errichtet werden, bei Bedarf soll die Anlage im zweiten Schritt um die gleiche Größe erweitert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt ein beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB durchzuführen. Für die Vergabe ist der Fachausschuss zuständig.
Gleichzeitig sollen die übrigen erforderlichen Aufträge zur Realisierung der Containeranlagen unter Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung im Wege freihändiger Vergaben erteilt werden. Die Zuständigkeit zu Auftragserteilungen wird hierzu auch bei Aufträgen > 10.000,- € auf den Bürgermeister der Stadt Wegberg übertragen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, nach dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen und weitere Kapazitäten unter Einbeziehung des Landes und der BIMA zu planen.
Finanzierung zum alternativen Beschlussvorschlag
Die Gesamtkosten zur Errichtung von Unterkunftscontainern für 32 ausländische Flüchtlinge betragen nach Schätzung ca. 830.000,- € .
Finanzielle Mittel sind in dieser Höhe bisher nicht vorgesehen und müssen für den Haushalt des Jahres 2015 neu angemeldet werden.
Durch die Maßnahme entstehen zusätzliche Folgeaufwendungen für die nächsten Haushaltsjahre.
Für Containerunterkünfte ist eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren vorgesehen. Hiernach würde für jedes Jahr eine Abschreibung von 70.300,- € für die Container (10 Jahre) und eine ungefähre Abschreibung von ca. 30.000,- € (4 Jahre) für die technischen Anlagen und die übrigen Kosten anfallen.
Ebenso entstehen zusätzliche Aufwendungen für Instandhaltungen und Bewirtschaftung. Die benötigten Mittel werden ermittelt und für den Haushalt 2015 angemeldet.
Hinweis:
Die Ergebnisrechnung würde durch die Abschreibungen erheblich stärker als bei der zuvor dargestellten Variante belastet werden. Die Auszahlungssumme wäre wegen der negativen Liquiditätsentwicklung wahrscheinlich in den Jahren 2014 und 2015 durch einen Kredit zu finanzieren. Aufgrund des in § 75 Abs. 1 GO verankerten Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots ist das Ermessen bei der Alternativenauswahl mit dieser sehr deutlichen Kostendifferenz aus haushaltsrechtlicher Sicht stark reduziert. Vor dem Hintergrund der negativen Haushaltslage und des drohenden Haushaltssicherungskonzeptes ist die Umsetzung dieser Maßnahme aufgrund der kostengünstigeren Alternative nicht tragbar.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, das Gebäude und Grundstück der Grundschule Klinkum nicht zu verkaufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umnutzung und Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule in Klinkum (Erdgeschoss und ehemalige Hausmeisterwohnung) zur Unterbringung von rund 28 – 30 ausländischen Flüchtlingen weiter zu verfolgen.
Aufgrund der Dringlichkeit sollen –wie dargestellt- die entsprechenden Aufträge zum Ausbau des Erdgeschosses unter Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung im Wege der freihändigen Vergabe erteilt werden. Die Zuständigkeit zu Auftragserteilungen wird hierzu auch bei Aufträgen > 10.000,- € auf den Bürgermeister der Stadt Wegberg übertragen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, nach dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen und weitere Kapazitäten unter Einbeziehung des Landes und der BIMA zu planen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten zur Umnutzung und Herrichtung des Gebäudes der Grundschule Klinkum zur Unterbringung von Asylbegehrenden werden gemäß Kostenschätzung rund 181.000,- € betragen. Hiervon werden investive Mittel in Höhe von 153.000,- € benötigt, sowie weitere Aufwendungen in Höhe von 28.000,- €.
Bei der Investitionsnummer 011304 H 760 - Unterkünfte Asylbegehrende - sind für das Jahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,- € bereitgestellt. Mit diesen Mitteln wird derzeit der Ausbau des Dachgeschosses der Obdachlosenunterkunft Philosophenweg 88 vorgenommen. Die Gesamtkosten für den Ausbau werden rund 95.000,- € betragen.
Investitionsnummer 011304 H 760
Planansatz Haushalt 2014 120.000,00 €
abzgl. bisheriger Anordnungen 505,75 €
abzgl. Vormerkungen (Auftragsvergaben) 6.464,35 €
abzgl. weiterer erf. Mittel für den DG-Ausbau Philosophenweg 88.029,90 €
Verbleibende verfügbare Mittel 25.000,00 €
Kosten für Maßnahme „Herrichtung Grundschule Klinkum“ 153.000,00 €
Fehlbedarf128.000,00 €
Zur Finanzierung des Fehlbedarfes stünden nach Überprüfung des FB 303 Mittel aus folgenden Investitionsmaßnahmen zur Verfügung (es handelt sich jeweils um Restmittel, die für die jeweilige Maßnahme nicht mehr benötigt werden):
H 424 - Neubau 2-fach-Halle: 10.000,00 €
H 457 - BMA Erich Kästner Grundschule: 10.000,00 €
H 550 - Gebäudesanierung Nordstraße 100: 15.000,00 €
H 608 - U3-Erweiterung KiGa Arsbeck: 10.000,00 €
H 663 - Neubau Turnhalle Wildenrath: 15.000,00 €
H 668 - Gesamtsanierung 3-fach-Sporthalle: 35.000,00 €
Summe der zur Verfügung stehenden Mittel 95.000,00 €
Verbleibender Fehlbedarf 33.000,00 €
Zur Deckung des Fehlbedarfes werden die benötigten Mittel im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Gemeindeordnung NRW von den genannten investiven Maßnahmen auf die Investitionsnummer 011304 H 760 übertragen.
Der verbleibende Fehlbedarf in Höhe von 37.000,- € kann gemäß § 83 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW aus Haushaltsmitteln des Jahres 2015 gedeckt werden.
Für die Möblierung werden Aufwendungen in Höhe von rund 28.000,- € anfallen. Die Beschaffung ist für Anfang 2015 vorgesehen und wird für den Haushalt 2015 angemeldet.
Durch die Maßnahme entstehen zusätzliche Folgeaufwendungen für die nächsten Haushaltsjahre.
Das ehemalige Schulgebäude hat noch eine Restnutzungsdauer von 13 Jahren. Die Baumaßnahme in Höhe von 153.000,- € wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die zusätzlichen Aufwendungen für Abschreibungen betragen jährlich ca. 11.770,- €.
Ebenso entstehen zusätzliche Aufwendungen für Instandhaltungen und Bewirtschaftung. Die benötigten Mittel werden ermittelt und für den Haushalt 2015 angemeldet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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