Entscheidungsvorlage - VO/2955/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in einer Sitzung am 02.09.2014 den als Anlage beigefügten Bürgerantrag des Dipl.-Biol. Michael Straube zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben verwiesen. In der Sitzung am 02.09.2014 hatte der Rat die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems beschlossen.

 

In dem ausführlichen und fachlich fundierten Schreiben wird beantragt, die im Klimaschutzkonzept aufgeführte Bereitstellung von 25.000,00 € für die Nutzungsprüfung der Wassermühlen als Kleinwasserkraftwerke aufgrund gravierender ökologischer Auswirkungen im Vergleich zur erzeugten Energiemenge und der zu erzielenden CO2-Minderung zu streichen. Eine alternative Verwendung könnte beispielsweise der Einsatz der 25.000,00 € zur Finanzierung des Eigenanteils für die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers sein.

 

Bei der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes wurden alle Aspekte des kommunalen Klimaschutzes mit dem Fokus auf das Stadtgebiet (Energieeinsparpotentiale, Förderung regenerativer Energien, CO2-Minderung usw.) einbezogen. Ein Teilaspekt war die Nutzung der Energie aus den Fließgewässern. Diese Energie wurde in der Vergangenheit durch die Mühlen genutzt und die technischen bzw. baulichen Vorrichtungen sind noch heute weitgehend erhalten.

 

Für eine abschließende Betrachtung einer realistischen Nutzung sind sicherlich weitere Untersuchungen zum Wirkungsgrad und zur Wirtschaftlichkeit, selbstverständlich unter Einbeziehung der Ziele des Umwelt- und Naturschutzes, erforderlich.

 

Die Stadt setzt sich seit langem für die Erhaltung und Verbesserung unserer Bäche, Flüsse und Seen ein, so z. B. die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen (Molzmühle) für die Durchgängigkeit des Gewässers oder das Projekt „Erhalt der Teiche und Tümpel sowie die ökologische Verbesserung des Helpensteiner Bachs (Anton-Raky-Teiche) im Naturschutzbiotop Helpensteiner Bachtal/Rothenbach“.

 

Für eine Nutzung der Gewässer als Energielieferant sind zuvor alle Zielkonflikte darzustellen und zu bewerten.

Derzeit stehen finanzielle Förderungen für die Energiegewinnung aus Fließgewässern zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das beschlossene Klimaschutzkonzept bezogen auf die Bereitstellung von 25.000,00 € für die Nutzungsprüfung der Wassermühlen als Kleinkraftwerke nicht zu ändern. Für eine endgültige Entscheidung (Bereitstellung konkreter Haushaltsmittel im entsprechenden Haushaltsjahr) sollen zuvor Pro und Kontra unter Einbeziehung aller umweltrelevanten Aspekte im Ausschuss dargestellt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beschließt, dem Bürgerantrag auf Änderung des Klimaschutzkonzeptes bezogen auf die Streichung von 25.000 € für die Nutzungsprüfung der Wassermühlen als Kleinkraftwerke nicht zu folgen. Für eine abschließende Entscheidung zur Durchführung der Prüfung bzw. zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel sind zuvor Pro und Kontra unter Einbeziehung aller umweltrelevanten Aspekte im Ausschuss darzustellen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...