Empfehlungsvorlage - VO/2927/14-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Aktiv für Wegberg (AfW) hat mit Schreiben vom 10.09.2014 beantragt, eine frühestmögliche Aufhebung der Wiederbesetzungssperre zu erwirken.

Der Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates wurde in der Sitzung des Rates am 23.09.2014 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

In der Vergangenheit wurde häufig auf die Einhaltung von Wiederbesetzungssperren durch diverse Einzelfallentscheidungen verzichtet.

In den betreffenden Fällen wurden die Argumente der Verwaltung jeweils durch einzeln eingebrachte Vorlagen benannt.

Alleine seit Beginn des Jahres 2013 hat der Rat in neun Einzelfällen den Entscheidungsvorlagen der Verwaltung zugestimmt und auf die Durchführung einer Wiederbesetzungssperre verzichtet.

Betroffen waren hier die Kläranlagen, das GrenzlandRingBad, der Kindergarten Farbenfroh in Klinkum, die Gebäudewirtschaft sowie der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit.

Parallel dazu wurden innerhalb der Verwaltung auch zahlreiche Wiederbesetzungssperren eingehalten, so z.B. mehrfach im Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung, im Fachbereich Finanzwirtschaft und auch im Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, im Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen sowie ebenfalls mehrfach im Baubetriebshof.

 

Daraus ist ersichtlich, dass die Verwaltung in enger Abstimmung mit den jeweils betroffenen Fachbereichen prüft, welche Möglichkeiten einer anderweitigen Zuordnung der Aufgabenerledigung bestehen und welche Optimierungsmaßnahmen bei Stellenwechseln greifen können.

Insoweit hält es die Verwaltung für deutlich effizienter, bei Stellenwechseln jeweils individuell den Aufgabenumfang, die erforderliche Servicequalität und den Zuschnitt jeder Stelle zu prüfen, statt mit einer pauschalen Maßnahme wie der Wiederbesetzungssperre Situationen herbeizuführen, die die Handlungsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigen, ohne sich konkret mit den aktuell herrschenden Umständen im jeweils betroffenen Fachbereich (Aufgabenvielfalt, ggfs. Sonderprojekte, konkrete Personalausstattung etc.) beschäftigt zu haben.

 

Die Verwaltung befürwortet daher den Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg und könnte zusätzlichen Aufwand einsparen, wenn auf die umfangreichen Vorlagen zum Thema „Wiederbesetzungssperre“ in Zukunft verzichtet werden könnte und der Rat der Verwaltung zubilligen würde, mit dem vorhandenen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Fachwissen bei Stellenneubesetzungen durch Aufgabenkritik und eigene Stellenbedarfsbemessungen auch ohne Wiederbesetzungssperren Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Durch den Wegfall dieser pauschalen Maßnahmen ohne nähere Betrachtung der einzelnen Umstände im jeweiligen Fachbereich ergäbe sich zudem der positive Effekt, dass die künftigen Entscheidungen über Stellenumfänge und –inhalte analytisch und nachvollziehbar getroffen werden und auf messbaren Fakten (Fallzahlen, Servicequalitäts-Level, Aufgabenstruktur,…) beruhen. Hierdurch haben auch die Beschäftigten eine höhere Motivation, engere Zuschnitte mitzutragen, statt durch eine pauschale Wiederbesetzungssperre betroffen zu werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch einen Beschluss über die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Die Verwaltung wird versuchen, die bislang über Wiederbesetzungssperren eingesparten Mittel durch personalorganisatorische Maßnahmen dauerhaft zu kompensieren.

Die durch Wiederbesetzungssperren eingesparten Personalkosten sind jedoch nur schwer ganzheitlich messbar, da vielfach Arbeit nicht erledigt werden konnte und vom verbliebenen Personal Mehrstunden geleistet wurden, die ebenfalls abgegolten werden müssen.

Zudem ist nicht nachgewiesen, ob durch Überlastungen einzelner Beschäftigter (m/w) durch Wiederbesetzungssperren Krankheitszeiten entstanden sind, die wiederum den Personalkostenhaushalt durch Lohnfortzahlungen belastet haben.

 

Alternativen:

Seitens der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu fassen, mit sofortiger Wirkung auf das am 13.09.2011 beschlossene Instrument der sechsmonatigen „Wiederbesetzungssperre“ zu verzichten.

Bei künftigen Stellenneubesetzungen soll es der Verwaltung obliegen, im Rahmen der Möglichkeiten des Stellenplanes durch Aufgabenkritik und Stellenbedarfsermittlungen unter Berücksichtigung des gewünschten Standards der Aufgabenerledigung selbst über Zeitpunkt und Umfang  von Nachbesetzungen zu entscheiden.

 

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