Entscheidungsvorlage - VO/2985/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung hier: Vereinbarung mit anderen Schulträgern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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25.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und über die Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg hat es auf den verschiedenen Ebenen der Verwaltungen umfangreiche Abstimmungsgespräche gegeben. Die Verwaltung hat hierüber berichtet.
In der Sitzung des Schulausschusses des Kreises Heinsberg am 11.09.2014 hat der Landrat den Ausschuss über die kreisweiten Umsetzungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg informiert.
Wie dort berichtet wurde, hat sich der Kreis Heinsberg als Schulträger gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf folgendes Konzept verständigt:
- Fortbestand der Rurtal-Schule des Kreises Heinsberg mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
- Auslaufende Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule“ des Kreises Heinsberg, Förderschwerpunkt „Sprache“, und der Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung.
- Errichtung einer Förderschule im Nordkreis (Hückelhoven) mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und Errichtung einer Schwerpunktschule in Erkelenz.
- Errichtung einer Förderschule an zwei Standorten im Südkreis mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“.
- Grundsätzliche Umsetzung zum Schuljahr 2015/2016.
Nach Umsetzung des o. a. Konzeptes besteht auch zukünftig eine Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule; alle bisher im Kreis Heinsberg vorhandenen, schulisch gebündelten Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ werden dann auch in den Regelschulen –und damit ortsnäher- angeboten.
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) beschließt der Schulträger (Kreis Heinsberg) nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Nach § 81 Abs. 3 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Nach derzeitigem Stand wird dieses Einvernehmen zwischen der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln hergestellt.
Der Prozess der auslaufenden Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule und der Janusz-Korczak-Schule sowie der Prozess der Neustrukturierung des sich wandelnden Aufgabenprofils der Förderschulen soll auf Kreisebene durch eine extern geleitete Steuergruppe begleitet werden.
Für die Stadt Wegberg hat dies deutliche Auswirkungen. Besuchten bisher die Wegberger Förderschüler die Förderschule in Erkelenz, so steht hier zukünftig als nächstgelegene Förderschule die Peter-Jordan-Schule in Hückelhoven zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt der Schließung der Förderschule Wegberg im Jahre 1995 wurde mit der Stadt Erkelenz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, so dass entstehende Fahrtkosten nach dem Schulträgerprinzip von der Stadt Erkelenz getragen wurden. Dieser Vertrag wurde mit Schließung der Förderschule in Erkelenz in diesem Jahr von der Stadt Erkelenz aufgekündigt.
Im Zuge der Neustrukturierung der Förderschullandschaft und vor dem Hintergrund des Beschulungsanspruches an einer Regelschule erwartet die Verwaltung, dass Eltern zukünftig verstärkt eine Beschulung ihrer förderbedürftigen Kinder an der Regelschule wünschen. Dies führt dazu, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen mittel- und langfristig sinken werden.
Der dargestellte Entwicklungsprozess einer Konzentration der Förderschulen ist sehr kontrovers von den Verwaltungen diskutiert worden. Insbesondere die Anbieter von Förderschulplätzen befürchteten eine zu hohe Kostenbelastung durch zusätzlich entstehende Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler.
Um für dieses Problem eine Lösung zu finden, beabsichtigen die Verwaltungen der kreisangehörigen Kommunen für die Bereiche der Förderschulen und den besonderen Schulangeboten (z.B. Internationale Förderklasse in Wildenrath) von dem Regelungsangebot der Verwaltungsvorschriften zum § 4 Absatz 1 der Schülerfahrtkostenverordnung Gebrauch zu machen und sich für diese Fälle -abweichend von der schulgesetzlichen Regelung- im Innenverhältnis und auf freiwilliger Basis auf das Wohnortprinzip zu verständigen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Zuletzt hat auch der Landrat und die untere Schulaufsicht im Kreis Heinsberg für eine solche Regelung geworben.
Der Vertragsentwurf befindet sich in einem kreisweiten, umfangreichen Abstimmungsprozess. Der Vertragstext ist noch nicht in allen Punkten abgestimmt und muss in Einzelpunkten noch diskutiert werden. Insbesondere soll eine übermäßige Belastung der Städte ausgeschlossen werden, die keine eigene Förderschule unterhalten. Die Regelungen sollen ab dem 01.01.2015 in Kraft treten.
Für den Kreishaushalt ist durch die dargestellte Entwicklung insgesamt mit einer Entlastung im Bereich der Förderschulen zu rechnen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Stadt Wegberg wird nicht mit deutlichen Mehrkosten durch die beabsichtigte Regelung gerechnet, da einerseits für die Wegberger Schülerinnen und Schüler, die zukünftig eine Förderschule besuchen, die angemessenen Kosten übernommen werden sollen, andererseits aber auch eine Kostenübernahme für auswärtige Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich entfällt. Die erforderlichen Aufwendungen werden im Produkt 030201 dargestellt.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung zur Regelung der Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Stadt Wegberg nach dem Wohnortprinzip zu treffen und so einen Besuch der nächstgelegenen Förderschule für die betroffenen Schülerinnen und Schüler möglich zu machen.
