Mitteilungsvorlage - VO/2995/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung betreffend "Fortführung der Schulsozialarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Wilkens-Mathar, Richard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Kenntnisnahme
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02.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 23.09.2014 beschlossen, die Beratungsvorlage „Fortführung der Schulsozialarbeit“ (VO/2875/14) von der Tagesordnung abzusetzen und diese in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut einzubringen.
Die Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit hat fraktionsübergreifend Zustimmung erfahren. Daher verzichtet die Verwaltung auf die Wiederholung der bereits vorgetragenen fachlich-inhaltlichen Argumente.
Die mögliche Finanzierung der Schulsozialarbeit stellt sich derzeit wie folgt dar:
Einsatz der Mittel „Geld statt Stellen“
Die Schulleiterinnen des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums und der Edith-Stein-Realschule sind weiterhin bereit, aus dem Landesprogramm „Geld statt Stelle“ einen Anteil in Höhe von dauerhaft 10.000 € bereit zu stellen.
Neuausschreibung Kopierer
Durch die Neuausschreibung der Kopierer konnte eine Einsparung in Höhe von 11.300 € generiert werden, die künftig zur Gegenfinanzierung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden kann.
Umstellung auf digitale Vorlagenverwaltung
Der Rat hatte, ebenfalls in seiner Sitzung am 23.09.2014, einstimmig die digitale Vorlagenverwaltung entschieden, die nach internen Berechnungen (siehe VO/2865/14) eine Aufwandsreduzierung von mindestens 18.000 € ausmacht.
Anpassung der Aufwandsentschädigung
Den Vorschlag der Verwaltung, die Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen nicht mehr ausschließlich als monatliche Pauschale, sondern gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld zu zahlen, hatte der Rat in seiner Sitzung am 23.09.2014 mehrheitlich abgelehnt, so dass Einsparungen in Höhe von 14.867,80 € nicht realisiert werden konnten.
Insgesamt stehen für eine Gegenfinanzierung der Schulsozialarbeit bei jährlichen Arbeitgeberkosten in Höhe von 52.500 € derzeit rund 39.300 € zur Verfügung.
Für den restlichen Gegenfinanzierungsanteil in Höhe von derzeit 13.200 € bestehen derzeit Überlegungen, ob dieser durch andere Träger der sozialen Arbeit sichergestellt werden kann. Im Übrigen könnte eine Gegenfinanzierungsmöglichkeit ggf. im Rahmen allgemeiner Haushaltsmittel bestehen.
Da die Gegenfinanzierungsmöglichkeit, den Restbetrag aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitstellen zu können, belastbar erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 entschieden werden kann, ist beabsichtigt, die weitere Beratung in dieser Angelegenheit mit den Beratungen des Haushalts- und des Stellenplanes zu verbinden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch abschließend geklärt sein, ob und in welchem Umfang andere Träger der sozialen Arbeit weitere Beiträge leisten können.
