Empfehlungsvorlage - VO/2948/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Vorberatung
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28.10.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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02.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde –
Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat für die Forstwirtschaftsplanung 2015 vorgeschlagen, eine positionsgenaue Fortschreibung des Forstwirtschaftsplans 2014 vorzunehmen.
Begründet wird diese beabsichtigte Vorgehensweise damit, dass die im Forstwirtschaftsplan 2014 vorgesehenen Maßnahmen im laufenden Jahr nur in sehr geringem Umfang ausgeführt worden sind. Der Grund dafür liegt zum einen in den durch die heftigen lokalen Unwetter der letzten Wochen und Monaten, die auch die Waldflächen im Kreis Heinsberg sehr beansprucht haben, bedingten bis in den Dezember 2014 hineinreichenden erforderlichen Aufräumarbeiten, die beim Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde derzeit vorrangige Priorität genießen.
Des Weiteren resultiert infolge der Unwetter ein Überangebot an allen Holzarten und Holzsortimenten, die sich derzeit senkend auf die Preise am Markt auswirken. So dass eine Holzernte im Rahmen der Waldbewirtschaftung in diesem Jahr zu unwirtschaftlichen Folgen auf die Einnahmen aus dem Holzeinschlag nach sich gezogen hätte.
So dienen die in der Forstwirtschaftsplanung für das Jahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen im Holzeinschlag der Pflege des Bereiches am Ring im Beeckerwald und beinhalten zugleich die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Wald.
Im Bereich der Neukulturen ist eine Anreicherung der vorhandenen Waldbestände im
Beeckerwald mit alternativen Baumarten wie Küstentanne, Douglasie und Rotbuche vorgesehen.
Die Position der Kultur- und Jungwuchspflege ist besonders finanzaufwändig, da die immense Ausweitung insbesondere des Adlerfarns als auch des Indischen Springkrauts zu erheblichen Verdämmungen in den Forstkulturen geführt hat, die durch einen erhöhten Freischneidereinsatz beseitigt werden müssen. Hierdurch wird eine schadlose Entwicklung der Neukulturen gewährleistet.
Die übrigen Bereiche der Verkehrssicherung sowie der Wegeunterhaltung wurden der allgemeinen Preisentwicklung am Markt angepasst und beibehalten.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW versichert, dass er bei der Umsetzung der Maßnahmen der Forstwirtschaftsplanung ein besonderes Augenmerk auf die angespannte finanzielle Situation der Stadt Wegberg habe sowie die Einhaltung der Grundsätze der öffentlichen und wettbewerbsunterworfenen Vorgaben sicherstelle.
In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist der Forstwirtschaftsplan 2014 nochmals beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 genannten Maßnahmen in Höhe von 21.000 Euro wird im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (130300) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushaltsplan 2015 angemeldet.
Der Ertrag aus Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 10.000 Euro wird im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (130300) beim Sachkonto 442100 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2015 angemeldet.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, den Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 als positionsgenaue Fortschreibung des Forstwirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 zu beschließen und im Haushalt 2015 die Aufwendungen und Erträge wie dargestellt zu veranschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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