Empfehlungsvorlage - VO/2996/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.03.2014 hat die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Wegberg.

 

Eine Nachhaltigkeitssatzung schränkt das Verwaltungshandeln im positiven als auch im negativen Sinne ein. Positiv ist sicherlich anzuführen, dass die Stadt Wegberg durch den Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit gerecht werden würde. Dieser besagt nichts anderes als dass die heutige Generation nicht auf Kosten der künftigen Generation leben soll. Nachfolgende Generationen sollen in ihrem Handlungsspielraum nicht durch jetzige Entscheidungen eingeschränkt werden. Dies bedeutet auch, dass die künftige Generation nicht die Schulden ihrer Vorgänger zahlen soll.

 

Die örtlichen Verhältnisse könnten jedoch zurzeit gegen eine Nachhaltigkeitssatzung sprechen. Seit 2010 konnte der Saldo aus Liquiditäts- und Investitionskrediten nicht mehr verringert werden. Dies ist jedoch darin zu begründen, dass der Saldo aus Liquiditätskrediten jährlich steigt. Der Bereich der Investitionskredite, der durch die Nachhaltigkeitssatzung tangiert werden würde, hat sich seit 2010 im Saldo sogar positiv entwickelt. Die Stadt Wegberg hat sich somit für Investitionstätigkeiten nicht mehr neu verschuldet (Nettoneuverschuldung). Im Haushaltsplan 2014 ist für das Haushaltsjahr 2016 aufgrund von Investitionsmaßnahmen eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 1.991.000,00 € geplant. Bezogen auf die Nachhaltigkeitssatzung würde diese nunmehr mit dem Ergebnis zum Tragen kommen, dass Investitionsmaßnahmen teilweise nicht eingeplant bzw. umgesetzt werden dürften.

 

Für den Liquiditätsbereich ist eine solche Schuldenbremse jedoch nicht möglich. Die Stadt Wegberg hat ihre Liquidität durch eine angemessene Liquiditätsplanung, notfalls durch Liquiditätskredite, sicherzustellen. Sie kann sich demnach nicht durch eine Schuldenbremse für zahlungsunfähig erklären.

 

Der Begriff der Nettoneuverschuldung ist zu differenzieren. Von der Nachhaltigkeitssatzung kann lediglich der Investitionsbereich umfasst werden. 

Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sowie deren Tilgung können in die Berechnung der Nettoneuverschuldung der Nachhaltigkeitssatzung nicht mit einbezogen werden. Eine weitere Verschuldung unter Einbeziehung der Liquiditätskredite kann letztlich durch die Nachhaltigkeitsatzung nicht vermieden werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage beigefügte Nachhaltigkeitssatzung.

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Anlagen

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