Entscheidungsvorlage - VO/3039/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 10.09.2014 hat die Ratsfraktion Aktiv für Wegberg (AfW) einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt und gefordert, mit allen Beteiligten ein Konzept zum Thema Inklusion zu erarbeiten und einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung des Konzeptes zu erstellen. Der Antrag liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Über das Thema Inklusion wurde bereits mehrfach im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport in Mitteilungen und zuletzt mit Vorlage VO/2595/13 berichtet und beraten. Am Sachstand hat sich nicht sehr viel verändert, so ist die Frage der Finanzierung und insbesondere der Konnexitätsrelevanz noch immer nicht abschließend geklärt.

 

Aus der Diskussion um dieses Thema geht hervor, dass insbesondere die Übergänge zwischen Kita und Grundschule und auch zwischen Grundschule und weiterführender Schule von besonderer Bedeutung sind. Den handelnden Personen ist dies bewusst, die pädagogischen Erfordernisse sind bekannt und Lösungen werden in den Kindertagestätten und den Schulen im Rahmen einer transparenten Zusammenarbeit  umgesetzt.

 

Im Inklusionskonzept wird auf die Trennung von baulichen Maßnahmen und inklusiver Beschulung hingewiesen. Ganz ausschließen lässt sich ein Zusammenhang natürlich nicht.

 

Es lässt sich festhalten, dass Inklusion zum überwiegenden Teil eine pädagogische Aufgabe ist, die in den Kindertagesstätten und den Schulen bereits seit langem gut umgesetzt wird. Diese Entwicklung wurde und wird auf den verschiedensten Ebenen von der Verwaltung begleitet.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Jahre 2020 diese prozesshafte Entwicklung abzuschließen, insbesondere sollen Grundschulen als Schwerpunktschulen in Wegberg benannt und entsprechend den Erfordernissen ausgebaut und ausgestattet werden. Hier kann auf die langjährige Erfahrung des Gemeinsamen Unterrichts zurückgegriffen werden, der bereits sehr frühzeitig als Teilaspekt in der Schullandschaft Wegberg seinen Platz gefunden hat.

 

Bei den übrigen Schulen werden, wie bereits zum jetzigen Zeitpunkt, größere anstehende Umbau- und Instandsetzungsarbeiten auch unter dem Aspekt „Barrierefreiheit“ geprüft und dem zuständigen Ausschuss im Einzelfall konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt das Inklusionskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung gemeinsam mit den verschiedenen Beteiligten in den einzelnen Bereichen weiter prozesshaft voranzutreiben.

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Anlagen

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