Mitteilungsvorlage - VO/3041/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Klassenbildung auf Schulträgerebene

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (BASS 11-11 Nr. 1) regelt in ihrem § 6a die Klassenbildung an Grundschulen.

 

Die Berechnung der maximal zu bildenden Eingangsklassen erfolgt auf der Grundlage der Gesamtzahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde. Diese Zahl wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird nach der Ganzzahl -je nach Anzahl der insgesamt zu bildenden Klassen- auf- bzw. abgerundet; und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.

 

 

 

 

Bei 256 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen (incl. „Jahrgangsübergreifenden Unterricht“) geteilt durch 23 (Kommunale Klassenrichtzahl) errechnet sich ein Quotient von 11,13, der nach den geltenden Bestimmungen auf 12 aufgerundet wird.

 

Bei 12 Eingangsklassen kann einer Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler an der jeweils gewünschten Schule bzw. an den Teilstandorten zugestimmt werden.

Mit den Schulleitungen ist die Verteilung bereits abgestimmt.

 

Die Eingangsklassen verteilen sich wie folgt:

 

Schule

Zu bildende

Eingangsklassen

KGS Arsbeck mit Teilstandort Wildenrath

4 (2+2)

GS Beeck

2

GS Rath-Anhoven

1

GS Wegberg mit Teilstandort Merbeck

5 (4+1)

 

 

Gesamt       12

 

Die Entscheidung trifft der Schulträger. Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2013 wurde die Befugnis auf den Bürgermeister übertragen; hiermit wird der Ausschuss über die vorstehende Entscheidung des Bürgermeisters unterrichtet.

Der Rat der Stadt Wegberg wurde von der Verwaltung bereits in seiner Sitzung am 16.12.2014 entsprechend informiert.

 

Die erforderliche Mitteilung über die Klassenbildung an das Schulamt des Kreises Heinsberg ist bereits erfolgt.

 

 

  1. Auftragsvergabe Mensa

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hatte in seiner Sitzung am 25.11.2014 beschlossen, den Betrieb der zentralen Mensa im Schulzentrum Wegberg weiterhin an die Fa. Speisezeit GmbH zu vergeben. Die Vertragslaufzeit sollte auf 3 Jahre begrenzt werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob eine Ausstiegsklausel (außerordentliches Kündigungsrecht) in den neuen Vertrag eingearbeitet werden kann.

 

Die Vertragsverhandlungen mir der Fa. Speisezeit GmbH sind mittlerweile abgeschlossen, der neue Vertrag ist unterzeichnet.

 

Die Vertragslaufzeit wurde auf 3 Jahre und 7 Monate begrenzt, damit ein zukünftiger Wechsel zum Schuljahresende und nicht erneut mitten im Schuljahr erfolgen kann.

 

Außerdem wurde in den Vertrag aufgenommen, dass für die Stadtverwaltung bei Unzufriedenheit über die Mittagessenversorgung im Schulzentrum Wegberg die Möglichkeit der Kündigung mit einer Frist von 8 Wochen bis zum Monatsende besteht.

 

Alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen wurden von den Schulleitungen bzw. den Klassenlehrern/-innen über die Auftragsvergabe und die  Preisänderungen unterrichtet. Außerdem wurden die Pflegschaftsvorsitzenden und die Schülersprecher der Schulen nebst Vertretern angeschrieben und informiert.

 

Ende des Monats Januar soll - wie angekündigt - nochmals eine größere Mensarunde einberufen werden, um Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren und so die Akzeptanz der Mensa dauerhaft zu erhöhen.

 

 

  1. Vandalismus im Schulzentrum

 


Am 02.12.2014 hat in der Wegberger Mühle zum Thema „Vandalismus im Schulzentrum“ eine gemeinsame Besprechung mit den Schulleitungen der Schulen des Schulzentrums, der Polizei, dem Kindergarten Pusteblume, der städtischen Sozialarbeiterin, dem Streetworker und den beteiligten Stellen der Verwaltung stattgefunden.

 

In diesem sehr konstruktiven Gespräch haben die Schulleiterinnen der Schulen des Schulzentrums die Probleme mit auftretendem Vandalismus klar benannt. Insbesondere die häufigen Verwüstungen im Bereich der „Schule am Grenzlandring“ durch zerschlagene Flaschen und eingeworfene Scheiben wurden durch die Schulleitung dargestellt. Als Ergebnis der gemeinsamen Überlegungen sind konkrete Handlungsschritte vereinbart worden. Diese umfassen unter anderem:

 

  1. Alle Schäden sollen der Polizei über die Stadt gemeldet werden.
  2. Die Beleuchtungssituation wird überprüft und ergänzt (vandalismussicher).
  3. Eine gezielte Video-Überwachung (Schwerpunkte) wird geprüft.
  4. Verstärkte Streifengänge durch kombinierte Streifen Polizei/Ordnungsdienst.
  5. Der Einsatztrupp „Dunkle Jahreszeit“ der Polizei nimmt das Schulzentrum in die Einsatzplanung auf.
  6. Die Schulen greifen das Thema „wer zuschaut, unterstützt“ pädagogisch auf.

 

Die Schulen sind insbesondere in die Punkte 1, 2 und 6 eingebunden.

 

 

Die Beleuchtung „dunkler Ecken“ mittels Bewegungsmelder wurde allseits als geeignete Maßnahme angesehen.

 

Die Tatsache, dass häufig viele Schüler des Schulzentrums die Bühne für wenige Täter liefern, bietet ebenfalls einen Präventionsansatz. Hier sind die Schulleitungen aufgefordert, geeignete pädagogische Maßnahmen zur Aufklärung und Vorbeugung zu ergreifen.

 

Es wird damit gerechnet, dass die geplanten Maßnahmen nach der Umsetzung Wirkung zeigen.

 

 

  1. Schlüsselgewalt der Vereine in der Dreifachsporthalle

 

Ein Vereinsmitglied hat sich mit einem Problem an die stellvertretende Bürgermeisterin gewandt. Die Übungsleiterin habe einen Schlüssel zur Dreifachsporthalle bekommen und ihr sei dabei mitgeteilt worden, dass sie die Halle nach Verlassen abzuschließen habe. Eine weitere Information oder Einweisung sei nicht erfolgt. Die fehlende Aufklärung wird bemängelt.

 

Aufgrund der relativ kurzfristigen Vorruhestandsregelung des Hallenwartes Herrn Dahlhausen ist eine nahtlose Nachbesetzung der freien Stelle trotz Verzichts auf die Wiederbesetzungssperre bislang nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund ist ab dem 01.01.2015 nur ein Hallenwart im Tagesdienst tätig.

Durch den Fachbereich Bildung und Soziales sind am 19. Dezember 2014 alle Vereine, die die Dreifachsporthalle nutzen, umfassend hierüber informiert worden, damit eine nahtlose Nutzung der Sporthalle gewährleistet bleibt.

 

Der entscheidende Passus aus der Mail an die Vereine lautet:

 

„… bedeutet für den Vereinssport am Spätnachmittag und in den Abendstunden, dass kein Hallenwart für die Zeit ab 16:00 bis 22:00 Uhr mehr zur Verfügung stehen wird.

Aus diesem Grunde darf ich Sie nochmals auf Ihre Eigenverantwortung und zur Einhaltung der vertrags- bzw. ordnungsgemäßen Hallennutzung hinweisen (Vorschriften Sportstättenüberlassungsvertrag und Hallenbenutzungsordnung für die Sporthallen der Stadt Wegberg).

In jedem Falle bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, beim Verlassen der Halle unbedingt darauf zu achten, dass das Licht ausgeschaltet und die Türen, insbesondere die Haupteingangstüre, verschlossen sind.

Es wird davon ausgegangen, dass allen Vereinen daran gelegen ist, eine "ordentliche" Sporthalle vorzufinden und Sie somit auch bereit sind, eigenverantwortlich zum Erhalt des ordnungsgemäßen Betriebes beizutragen.“

 

Bei Übergabe des Schlüssels sind allen Vereinen auf Nachfrage die erforderlichen Schritte noch einmal mündlich erläutert worden.

 

Die Stelle soll nach den Planungen der Verwaltung zum 01.03.2015 wieder besetzt werden, so dass ab diesem Zeitpunkt auch die Betreuung wieder in bisherigem Umfang erfolgen kann.

 

Die Verwaltung bittet, in vergleichbaren Fällen zukünftig den Beschwerdeführern zu empfehlen, sich unmittelbar mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen, damit eine schnelle und unmittelbare Klärung möglich ist.

 

 

  1. Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes auf dem Gebiet der ehemaligen Wohnsiedlung der Britischen Streitkräfte in Petersholz und Unterbringung von Flüchtlingen in städtischen Gebäuden

 

Über die Situation der Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Petersholz hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Rates am 16.12.2014 berichtet. Angesichts der Summen, die der Betrieb einer solchen Einrichtung kostet, muss ein Betreiber für diese Einrichtung unter Beachtung des Vergaberechts (europaweite Ausschreibung) gefunden werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird, weswegen die Bezirksregierung Köln von einem Betrieb der ZUE nicht vor August/September 2015 ausgeht.

 

Dies stellt die Stadt vor die Herausforderung, neben den momentan genutzten Asylbewerberunterkünften der Stadt für zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten der Asylbewerber zu sorgen, die bis zum Betrieb der ZUE weiterhin und unvermindert zugewiesenen werden. Die vorhandenen Kapazitäten in der Nordstraße und auf dem Philosophenweg werden aller Voraussicht nach nicht bis zum Herbstbeginn ausreichen.

 

Zu diesem Zweck hat die Verwaltung noch einmal alle in Frage kommenden städtischen Gebäude auf mögliche Unterbringungskapazitäten untersucht und durch eine Überprüfung die Belegung optimiert.

 

Wie bereits angekündigt, ist beabsichtigt, städtische Immobilien in folgender Reihenfolge zu belegen:

 

-          Nordstraße 100

-          Philosophenweg 88

-          Hausmeisterwohnung  in der Grundschule Klinkum

-          Erdgeschoss des Jugendheimes Wildenrath

 

Um diese Objekte für eine Belegung herzurichten, wird ein überschaubarer Aufwand erforderlich, der derzeit vom zuständigen Fachbereich ermittelt wird. Nach jetzigem Stand wird erwartet, dass, unter Berücksichtigung der oben genannten Gebäude, die Kapazitäten in etwa bis März/April ausreichend sind, um die zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Prognose handelt.

 

Die Verwaltung wird die Entwicklung weiter intensiv beobachten und -soweit erforderlich- rechtzeitig Maßnahmen zu einer weiteren Unterbringung treffen.

 

 

  1. Einrichtung eines „Runden Tisches – Flüchtlinge“

 

Es haben sich erfreulicherweise bereits viele Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung gemeldet, die sich im Bereich der  Flüchtlingsbetreuung engagieren möchten. Eine Koordination dieser Helfer wird nur in Absprache mit einem Betreiber für die ZUE möglich sein. Hier wird auf baldige Ergebnisse im Vergabeverfahren gehofft.

 

Der „Runde Tisch“ soll als Arbeitsgremium möglichst schnell mit seiner Arbeit beginnen. Zur Einrichtung fehlt allerdings noch ein fester Ansprechpartner der Bezirksregierung, ohne den eine themenbezogene Arbeit wenig Sinn macht.

 

Nach Vorstellung der Verwaltung sollte sich der „Runde Tisch“ aus Multiplikatoren zusammensetzen, die dann die Ergebnisse der Arbeit in die entsprechenden Gremien transportieren können. Über eine genaue Zusammensetzung soll in Absprache mit der Bezirksregierung entschieden werden, sobald der dortige Ansprechpartner benannt ist.

 

Unabhängig von dieser Entwicklung hatte der stellvertretende Regierungspräsident Herr Steitz in der Informationsveranstaltung am 15.12.2014 einen Termin zur Besichtigung des Geländes der ehemaligen Wohnsiedlung für interessierte Bürgerinnen und Bürger angeboten. Dieser Termin soll am 06.02.2015 um 13.30 Uhr stattfinden. Da aus versicherungsrechtlichen Gründen die Teilnehmerzahl auf 30 Teilnehmer begrenzt werden muss, sollen folgende Teilnehmer eingeladen werden:

 

Bez.Reg/Stadtverwaltung  4 Personen

Fraktionen (jew. 1 Vertreter)  6 Personen

Bürgerinitiative Petersholz10 Personen

Dorfausschüsse Klinkum,

Arsbeck, Wildenrath je 2  6 Personen

Kreisverwaltung/Gesundheitsamt  2 Personen

Vertreter der Kirchen  2 Personen

Insgesamt:30 Personen

 

Die Besichtigung wird am Zugangstor Petersholz starten und aus haftungsrechtlichen Gründen zu Fuß erfolgen. Die Wegstrecke beträgt insgesamt ca. 2 Kilometer. Da auf dem abgesperrten Gelände derzeit keine Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss jeder Teilnehmer eine Haftungsfreistellungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Diese Erklärung ist ebenso wie ein Personalausweis, festes Schuhwerk und wettergeeignete Kleidung am Besichtigungstag mitzubringen.

 

Die Fraktionen werden hiermit gebeten, bis zum 29.01.2015 jeweils eine Person als Vertreter zur Teilnahme zu benennen. Die übrigen Teilnehmerkreise werden von der Verwaltung mit der Bitte um Benennung der Teilnehmer angeschrieben.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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