Mitteilungsvorlage - VO/3042/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der beiliegende Bürgerantrag vom 15.10.2014 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (Antrag 1) sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung (Antrag 2) verwiesen.

 

 

  1. Antrag zur Errichtung einer Behindertentoilette mit den Schließzylindern der CBF Darmstadt in den Räumlichkeiten des Hallenbades

 

Der „Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V."(CBF) hatte im Jahr 1985 die Idee, das vergleichsweise dichte Netz an öffentlichen Behindertentoiletten -insbesondere an Fernstraßen- mit einem einheitlichen Schließsystem auszurüsten.

Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel für dieses Schließsystem ausschließlich an Menschen ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung.

 

Insgesamt sind europaweit bis heute rund 12.000 Toilettenanlagen mit diesem Schloss ausgestattet worden und so nur für den berechtigten Personenkreis zugänglich.

 

Im Hallenbad gibt es keine DIN-gerecht ausgebaute Behindertentoilette. Im Bereich der Jungenumkleide ist allerdings eine Toilettenanlage so ausgebaut worden, dass diese von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Diese ist während der Öffnungszeiten zugänglich.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt mit ihrem Antrag, eine Toilettenanlage im Foyer-Bereich -insbesondere für Menschen mit einer Blasenschwäche- zugänglich zu machen. Die Verwaltung steht diesem Antrag sehr positiv gegenüber, der zuständige Fachbereich ist bereits beauftragt, ein entsprechendes Schloss in eine Türe der Toilettenanlage im Hallenbad einzubauen, damit zeitnah eine Nutzung erfolgen kann.

 

Die Verwaltung sieht damit den ersten Teil des Bürgerantrages als erledigt an.

 

 

  1. Antrag zur Einrichtung einer städtischen Toilette für Menschen mit Behinderungen und Bedürfnissen

 

Die Toilettenanlage am Parkplatz Schwalmaue ist wegen Vandalismus seit langer Zeit geschlossen. Öffentliche Toiletten stehen im Zentrum nur im Rathaus und dort nur zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Kundentoiletten bei Ärzten und in Geschäften sind nicht immer zugänglich und werden auch nicht immer gerne zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird das Thema strukturiert und unter Berücksichtigung aller Facetten, wie beispielsweise Einbindung des Einzelhandels, die Entwicklung des Bahnhofsumfeldes und die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, im zuständigen Fachausschuss Stadtentwicklung und -planung aufgreifen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Erledigung des Bürgerantrages durch Einbau eines EURO-Schließzylinders (Antrag 1) zur Kenntnis. Der Antrag 2 zur Einrichtung einer städtischen Toilette wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung behandelt werden.

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Anlagen

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