Entscheidungsvorlage - VO/3043/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Familienwertkarte für Patchworkfamilien im Grenzlandringbad hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige vom 06.11.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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27.01.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Familienwertkarte des Grenzlandringbads, die zurzeit 32 € kostet, verkörpert einen Gegenwert von 52 €. Die Familienwertkarte wird vom Fachpersonal des Hallenbads (nach Prüfung der Erwerbsvoraussetzungen) mittels einer sogenannten „Handverkaufseinrichtung“ produziert. Die Produktion der Karte kann nur im Hallenbad selbst erfolgen, da jede Familienwertkarte bei der Produktion eine Codenummer erhält, die automatisch elektronisch ins Kassensystem des Hallenbads eingebucht wird. Jedes Mal, wenn eine Eintrittskarte am Kassenautomaten gelöst wird, muss dann die Familienwertkarte zusätzlich eingeführt werden, damit auf den Eintrittspreis der „Familienrabatt“ angerechnet und der Eintrittspreis entsprechend reduziert ausgewiesen werden kann, während gleichzeitig das anteilige Wertguthaben codegenau von der Familienwertkarte abgebucht wird.
Die Familienwertkarte, ursprünglich vorgesehen für verheiratete Paare mit mindestens 3 gemeinsamen Kindern, würde auch heute schon an Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit mindestens 3 gemeinsamen Kindern ausgegeben werden.
Es ist von daher durchaus konsequent, Familienwertkarten auch an Patchworkfamilien, also an Familien, in denen mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat, auszugeben. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis, dass alle Mitglieder der Patchworkfamilie, also sowohl die beiden Elternteile als auch die (mindestens) 3 Kinder, im selben Haushalt leben, das heißt unter derselben Meldeadresse gemeldet sind. Diese Voraussetzungen können dem Fachpersonal des Hallenbads durch Vorlage einer Meldebescheinigung und durch Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen nachgewiesen werden.
Ein Verkauf der Familienwertkarten im Bürgerservice ist aus den eingangs dargestellten Gründen leider nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Verwaltung erwartet, dass die Familienwertkarte nur in wenigen Einzelfällen von Patchworkfamilien in Anspruch genommen wird. Eine nennenswerte Auswirkung auf die Einnahmen des Hallenbades wird nicht erwartet.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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101,8 kB
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