Entscheidungsvorlage - VO/3040/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerantrag vom 17.04.2014 (siehe Anlage) beantragte eine Bürgerin Gripekovens verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Ortslage Gripekoven, hier insbesondere die Ortsdurchfahrt der K 12.

Trotz der relativ engen und als Kurve ausgestalteten Straßenführung würden ortskundige Fahrzeugführer von Traktoren, LKW und PKW hier regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit fahren.

Dies führe zu gefährlichen Ausweichmanövern und “beinahe Unfällen“.

Als Fußgänger habe man keine Möglichkeit auf einen Fußgängerweg auszuweichen. Es sei auch schon zur Beschädigung von Häusern gekommen.

 

Die Bürgerin schildert darüber hinaus noch die besondere Gefahrensituation für ihren schwerbehinderten Sohn, der ohne Aufsichtsperson die Straße nicht queren könne.

 

Auf Grund dieses Bürgerantrages hat die Verwaltung zunächst nach einem Ortstermin ein schadhaftes Gefahrenzeichen VZ 101 erneuert. Da ein Durchfahren des betreffenden Streckenabschnittes aufgrund der Kurvenführung mit Geschwindigkeiten über 50 km/h nur unter erheblichem Risiko möglich sind, wird die Verwaltung kurzfristig die bereits für den Herbst vergangenen Jahres geplanten Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

 

Entsprechend dem Auswertungsergebnis soll dann über eine abweichende Geschwindigkeitsbegrenzung entschieden werden.

Bauliche Maßnahmen verbieten sich nach Auffassung der Verwaltung auf Grund der bekannten Probleme für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, aber auch Geräuschentwicklung und Gefahren beim Überfahren insbesondere mit Gespannen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die erforderlichen Mittel für eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung i. H. v.

92,82 € Materialkosten stehen bei dem Produktsachkonto 52 2100 des Kostenträgers 120201 “verkehrsleitende und regelnde Anlagen“ zur Verfügung.

Die Aufstellung erfolgt ebenso wie die Installation des Messgerätes durch die Beschilderungskolonne des Baubetriebshofes.

 

Alternativen:

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt die Verwaltung, in den Monaten März bis September 2015 (landwirtschaftliche Saison) die geplanten Messungen durchzuführen und entsprechend dem Ergebnis eine Temporeduzierung auf 30 km/h im fraglichen Streckenabschnitt anzuordnen bzw. es bei der bestehenden 50 km/h Regelung zu belassen. Die Verwaltung möge entsprechend im Ausschuss berichten.

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Anlagen

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