Mitteilungsvorlage - VO/3045/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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03.02.2015
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Sachverhalt
- Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung der Britischen Streitkräfte in Petersholz
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt bekanntlich, auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung der Britischen Streitkräfte in Petersholz eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) für 500 bis maximal 800 Personen als temporäre Nutzung für fünf Jahre einzurichten. Die Verwaltung hatte zuletzt in der Ratsitzung am 16.12.2014 über den aktuellen Sachstand informiert.
Am 19.12.2014 fand bei der Bezirksregierung Köln ein Abstimmungsgespräch zu den Genehmigungsmodalitäten mit folgenden Ergebnissen statt:
- Das Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung der Britischen Streitkräfte ist, entsprechend der bisherigen Nutzung, im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg aus dem Jahr 2008 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Militär“ dargestellt.
- Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist ein erhöhter Handlungsbedarf gegeben. Der Standort der ehemaligen Wohnsiedlung ist nach Prüfung durch das Land NRW zur Einrichtung einer ZUE besonders geeignet. Macht die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich von den Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen, entscheidet gemäß § 37 BauGB die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln). Somit ist eine Genehmigungsfähigkeit der ZUE auch ohne einer vorherigen Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Hierzu hat die Gemeinde ihr Einvernehmen zu erteilen.
Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur temporären Umnutzung der ehemaligen Wohnsiedlung Petersholz in eine ZUE keine grundsätzlichen Bedenken. Sobald Antragsunterlagen vorliegen, wird die Verwaltung darüber berichten.
In diesem Zusammenhang wird ferner darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Baumaßnahmen des Bundes und des Landes gemäß § 80 der Landesbauordnung nicht die Stadt Wegberg als Baugenehmigungsbehörde fungiert, sondern das Vorhaben der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde (Kreis Heinsberg) bedarf. Hierbei ist die Gemeinde zu hören.
- Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet Wegberg
In Bezug auf die Vorlage 2833/14 – Geschwindigkeitsmessung auf der Roermonder Bahn/Mailandweg, sowie auf der Prämienstraße (Ecke Rapsfeld, Maggenfeld, Am Stapp), auf der Straße Am Friedhof, der Holtumer Straße und am Auffangbecken Beeck ist mitzuteilen, dass die Messungen in Kürze stattfinden werden.
Das Geschwindigkeitsmessgerät ist zwischenzeitlich ausgetauscht und die technischen Voraussetzungen für die Auswertungen der Daten geschaffen worden.
- Fahrradschutzstreifen Bahnhofstraße; Erkelenzer Straße
In Bezug auf die Vorlage 2734/14 – Fahrradschutzstreifen ist mitzuteilen, dass die
Bearbeitung des Antrags auf Grund der zeitweisen Nichtbesetzung der zuständigen Sachbearbeiterstelle bislang nicht erfolgt ist.
Die Bearbeitung des Antrages wird bis zur nächsten Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung am 02.06.2015 erfolgen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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29 kB
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