Entscheidungsvorlage - VO/3049/15
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gemäß § 24 Absatz 1 GO zur Schaffung von Parkraum in der AWO integrativen Tagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kupschus, Nico
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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03.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.06.2014 reichte ein Mitglied des Elternrates der integrativen Tagesstätte AWO, Freiheider Straße einen Bürgerantrag nach § 24 Absatz 1 GO NRW ein.(siehe Anlage). Am 03.07.2014 wurde dieser vom Rat der Stadt Wegberg in den Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung verwiesen. Der Bürgerantrag beklagt den Wegfall geeigneten Parkraumes infolge der Anordnung des eingeschränkten Halteverbots im Bereich vor dem AWO Kindergarten, Freiheider Straße. Es wird beantragt auf der Freiheider Straße zum Parken farblich markierte Flächen mit einer Höchstparkdauer von 15 Minuten anzubringen.
Ferner soll der Baum, der vor einer Parkbucht des Kindergartens steht, entfernt werden. Des weiteren wird beantragt, auf der Freiheider Straße im Bereich des AWO-Kindergartens Piktogramme von spielenden Kindern auf dem Straßenbelag anzubringen.
Vor Ort stellt sich die Situation wie folgt dar:
Zu Antrag 1:
Bei der Ausweisung von Parkbuchten würde die verbleibende Straßenbreite die vorgeschriebene Restbreite von 3,05 m unterschreiten. Hinzu kommt, dass im Bereich des AWO-Kindergartens eine Buslinie entlang führt (Bushaltestelle unmittelbar neben dem Eingangsbereich sowie gegenüber dem AWO-Kindergarten).
Deshalb wurde mit der Leitung der Integrativen Kindertagesstätte eine Alternative besprochen:
Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte könnte der Träger der Einrichtung selbst 5 – 6 Parkplätze im Bereich Freiheider Straße/Amselweg anlegen, da dieser Teil des Geländes von der Kindertagesstätte nicht genutzt wird. Die Anfahrt zu dieser Parkfläche könnte über den Amselweg erfolgen.
Im Gegenzug erwartet der Träger, dass die Stadt den Gehweg auf der Freiheider Straße zwischen der Einmündung Amselweg und dem Eingang der Kindertagesstätte ordentlich herrichtet und dazu insbesondere die dort noch vorhandenen Bäume fällt. Eine Zuwegung auf dem Gelände selbst schließt der Träger aufgrund der Unebenheit des Geländes aus.
Der Träger hat zu dieser Alternative bereits Zustimmung signalisiert.
Damit die vom Träger neu anzulegenden Parkplätze zu einer Verbesserung der Situation führen, müsste durch die Stadt Wegberg der vorhandene Gehweg soweit hergerichtet werden, dass die zum Teil auch behinderten Kinder des integrativen Kindergartens und die sie begleitenden Eltern sicher zum Eingang der Einrichtung gelangen können.
Der Gehweg könnte nach dem Fällen der Bäume und der Beseitigung der Stubben mittels RCL und roter Asche in seiner ursprünglichen Form wieder hergerichtet werden.
Zu Antrag 2:
Der Baum, der vor der Parkbucht am Kindergarteneingang steht, wurde bereits auf Grund der Verbesserung der Verkehrssicherheit gefällt. Passanten sowie Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, etc. können nun den Bereich des Gehweges passieren, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.
Zu Antrag 3:
Bezüglich des gewünschten Piktogramms auf dem Straßenkörper ist festzuhalten, dass in diesem Bereich bereits eine Tempo-30-Zone eingerichtet ist. Darüber hinaus ist der Bereich vor dem Kindergarten mit den Gefahrzeichen 136.10 bzw. 136.20 „Kinder“ und dem Zusatzzeichen „Kindergarten“ gekennzeichnet. Daher ist die Anbringung der Piktogramme entbehrlich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für das Fällen der Bäume und das Entfernen der Stubben würden Kosten in Höhe von 1.800,00 Euro entstehen.
Die Wiederherstellung des Gehweges würde voraussichtlich etwa 3.500,00 Euro kosten.
Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Produktsachkonto 12 01 01 52 21 20 Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen zur Verfügung.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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35,6 kB
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