Mitteilungsvorlage - VO/3050/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend der Prüfung der Errichtung einer Querungshilfe über den Grenzlandring im Bereich Beeck (Am Friedhof/Richtung Ellinghoven)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kupschus, Nico
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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03.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 27.10.2014 (siehe Anlage) stellte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg den Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg, dass die Verwaltung prüft, ob eine Querungshilfe im Bereich der Kreuzung Am Friedhof/Grenzlandring (L400)/In Ellinghoven (K12) errichtet werden kann.
Zur Begründung wird auf die in dem Bereich mit sehr hohen Geschwindigkeiten passierenden Kfz verwiesen.
In Bezug auf diese Anfrage wurde sowohl der Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger, sowie die Kreispolizeibehörde Heinsberg um eine Stellungnahme gebeten.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat mit Schreiben vom 27.11.2014 wie folgt Stellung genommen:
„Die Querungshilfe könnte nur im Bereich der Linksabbiegerspur im Zuge der L400 in die Friedhofstraße oder die K12 angelegt werden.
Da in beiden Fällen, bedingt durch die Verkehrsbelastung, Aufstellflächen von circa mindestens 55 Metern benötigt werden, müssen die Querungshilfen in einer Entfernung von circa 70 Metern vom Knotenmittelpunkt erreicht werden.
Zum einen ist bei einer solchen Entfernung die Annahmeakzeptanz minimal, zum anderen müssten die Radfahrer immer diese Strecke auf der einen oder der anderen Ringseite entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahren.
Dies hat an diesem Knoten bereits zu einer Unfallhäufung geführt und es ist undenkbar, dass nun gerade durch den Einbau von Querungshilfen ein solches unfallursächliches Fehlverhalten entsteht.
Aus Sicht des Landesbetriebs Straßenbau NRW kann dem Vorschlag auf Einbau von Querungshilfen so nicht zugestimmt werden.“
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg schließt sich aus polizeilicher Sicht inhaltlich der Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW an.
Dennoch wird die Verkehrssituation in diesem Bereich auf der nächsten Jahressitzung der Unfallkommission vorgetragen, um so ggf. eine alternative Lösung herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,1 kB
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