Entscheidungsvorlage - VO/3059/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.01.2014 hat die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt.

Das Stadtmarketing veranstaltet seit 2007 aufgrund einer Idee des Inhabers des Bistros Japi´s Peter Jansen einen Kultursommer auf dem Rathausplatz. Ziel ist es, kulturelle, insbesondere musikalische Angebote, für unterschiedliche Altersgruppen bei freiem Eintritt anzubieten. Die Veranstaltungen finden an drei bis vier Wochenenden in den Monaten Juli bis September statt. Dabei sind die Veranstaltungen keine Konkurrenz zu bestehenden Veranstaltungen im Innenring oder in Ortschaften, sondern ein ergänzendes Angebot u.a. auch für Menschen, die finanziell keine Möglichkeit haben, Konzerte mit Eintrittsgeldern zu besuchen.

 

Von Beginn an ist die Veranstaltungsreihe mit finanzieller Unterstützung von Sponsoren und Spendengeldern durchgeführt worden. Der Bühnenwagen wurde durch die west bzw. NEW kostenfrei zur Verfügung gestellt. 

Zu den Sponsoren gehört von Beginn an auch Herr Jansen vom Bistro Japi´s, der für die Möglichkeit, bei den Veranstaltungen den Ausschank durchzuführen, die Veranstaltungsreihe sponsert. Die Kombination mit Biergarten und Bistro im angrenzenden Bereich ist dabei von Vorteil, da die Auswirkungen des Konzertes sich auch auf diesen Bereich besuchermäßig auswirken und Getränkemarken auch dort eingelöst werden können.

Der je nach Anzahl der Veranstaltungstage mit Herrn Jansen vereinbarte Betrag ist unabhängig vom Besucherzuspruch und den Wetterbedingungen an die Stadt zu entrichten. Der eingenommene Betrag wird jährlich beim Produkt 150101/414810 vereinnahmt.

 

Die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige beantragt, den Ausschank bei den  Veranstaltungen des Kultursommers auf dem Rathausplatz auszuschreiben.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass grundsätzlich ein Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden kann. Dabei ist jedoch folgendes zu bedenken:

  1. Herr Jansen hat den Kultursommer zunächst 2005 eigenständig ins Leben gerufen und anschließend ab 2007 zusammen mit dem Stadtmarketing durchgeführt.
  2. Eine räumliche Trennung des Veranstaltungsbereichs Rathausplatz und der von Herrn Peter Jansen angepachtete Bereich unter der Kastanie ist nicht möglich. Veranstaltungen auf dem Rathausplatz haben auch positive Auswirkungen auf den Bereich des Bistros. 
  3. Durch Herrn Jansen wurde ein großes Equipment angeschafft (Kühlwagen, Ausschankwagen, Schläuche, Zapfstellen etc.), das bei einer Vergabe an andere Anbieter nicht mehr zur Verfügung stehen würde.
  4. Eine ausreichende Erfahrung beim Ausschank von Getränken bei Großveranstaltungen ist unbedingt erforderlich. Grundsätzlich kann ein Teilnehmerwettbewerb dazu führen, dass der Ausschank an eine Firma außerhalb des Stadtgebietes vergeben wird.

 

Im Falle eines Teilnehmerwettbewerbs sind die für den Ausschank notwendige Infrastruktur mit  Stehtischen, Sonnenschirmen, Zelten, Kühl- und Ausschankwagen durch die Firma, die den Ausschank durchführt, bereitzustellen. Die Höhe des für den Ausschank gezahlten Betrages an die Verwaltung ist bei einer Entscheidung mit zu berücksichtigen.

 

 

Der zweite Teil des Antrages, Veranstaltungen außerhalb des Rathausplatzes in den Veranstaltungskalender aufzunehmen, beantwortet die Verwaltung wie folgt.

Grundsätzlich können Veranstaltungen, die in den Ortsteilen bereits bestehen, auch in den Veranstaltungskatalog der Stadt aufgenommen werden, der in Flyern und online veröffentlicht wird. Weitere Veranstaltungen kann die Verwaltung aus personellen und finanziellen Gründen nicht anbieten. Außerdem sollte keine Konkurrenz zu bestehenden Veranstaltungen in den Ortschaften aufgebaut werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Alternativen:

-          Keine –

-           

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beschließt, den Ausschank für Veranstaltungen des Kultursommers auf dem Rathausplatz durch einen Teilnehmerwettbewerb auszuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende Erfahrung des Bieters, ein entsprechendes Equipment, ein finanzieller Betrag   an die Verwaltung für die Konzession bei vollem Risiko für den Bieter berücksichtigt werden.   

 

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Anlagen

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