Mitteilungsvorlage - VO/3070/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Stadt Wegberg ist seit 2013 der Vorsitz und die Geschäftsstelle des Rheinischen Mühlenverbandes angesiedelt.

Bereits im vergangenen Jahr ist der Kassenbericht des Mühlenverbandes  satzungsgemäß vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wegberg geprüft worden.

 

Der Bürgermeister hat gem. § 5 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wegberg die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes beauftragt, die Kassenunterlagen auf die rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Gem. der Rechnungsprüfungsordnung erfolgt hiermit eine entsprechende Mitteilung. Die angefallenen Personalkosten (1 Arbeitsstunde) werden durch den Rheinischen Mühlenverband erstattet.

 

Für die Folgejahre soll in der kommenden Sitzung des Verbandes eine Satzungsänderung veranlasst werden, die eine Prüfung durch zwei Kassenprüfer des Verbandes vorsieht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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