Mitteilungsvorlage - VO/3075/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 05.12.2014 betreffend "Neuordnung der Finanzen der Stadt Wegberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Kenntnisnahme
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10.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.12.2014 hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Nach telefonischer Rücksprache mit der Antragsstellerin wird der Antrag als Anfrage beantwortet.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1.) Aktuelle Entwicklung / Antragspunkt 1
Die aktuelle Entwicklung des Eigenkapitals ist als Anlage beigefügt.
2.) Offene Aufträge an die Verwaltung und nicht weiterbearbeitete Anträge
a) Bürgerhaushalt / Internetforum für Sparvorschläge
Die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Wegberg haben jederzeit die Möglichkeiten per E-Mail oder über das Portal auf der Internetseite der Stadt Wegberg „Ideen XXL“ Anregungen und Sparvorschläge einzureichen.
Diese Möglichkeiten werden jedoch im Bezug auf konkrete Sparvorschläge nicht genutzt, daher sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf für ein separates Sparprotal.
b) Kreishaushalt
Sowohl in den Kämmerertagungen als auch in der Hauptverwaltungsbeamten-Runde wird die Kreisumlage regelmäßig thematisiert. Eine konkrete Maßnahme hat sich daraus nicht ergeben, da der Kreis mit ähnlichen Problematiken wie die Städte und Gemeinden konfrontiert werden. Auch in diesem Jahr ist der Landrat des Kreises Heinsberg wieder auf Druck der Bürgermeister des Kreises einen Schritt auf die Städte und Gemeinden im Kreis zugegangen und hat für die Haushaltsplanung 2015 die Entnahme aus der Ausgleichrücklage um 900.000 € erhöht. Ursprünglich sah die erste Planung eine Umlage von 119.800 € vor. Nach der Bekanntgabe der zweiten Prognose zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 (GFG 2015) wurde im Rahmen des Benehmverfahrens durch den Kreis Heinsberg mit einer Umlage von 119.400 € gerechnet. In dem gemeinsamen Erörterungsgespräch haben sich der Landrat und die Bürgermeister auf eine Umlage in Höhe von 118.500 € geeinigt.
c) Ständige Aufgabenkritik
Bezüglich der Untersuchung der Leistungsstandards wird auf den Vorbericht des Haushaltsplans 2014 verwiesen. Für den Haushaltsplan 2015 müssen die Leistungsstandards durch die Fachbereiche noch intensiver auf den Prüfstand gestellt werden um daraus ggfls. weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln.
3.) Regelungen für den Finanzbereich / Antragspunkt 2 + 3
a) Nachtragshaushalt
b) Betragsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Erheblichkeitsgrenze für den Nachtragshaushalt gemäß § 81 Abs. 2 GO sollen u.a. mit der Erheblichkeitsgrenze nach § 83 Abs. 2 GO in der Haushaltssatzung 2015 festgesetzt werden. Gleichzeitig sollen hier auch Wertgrenzen für Rückstellungen im Sinne des § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO sowie die Wertgrenze für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt die Festsetzung in der jeweiligen Haushaltssatzung vor, da sie so jährlich betrachtet werden können. Ein Ratsbeschluss oder eine Dienstanweisung wird von Seiten der Finanzwirtschaft und der Rechtsdezernentin nicht befürwortet.
c) Handhabung der Budgetierung
Die Budgetierung soll aufgrund der Erfahrungen noch einmal überarbeitet werden. Programmtechnisch werden die Abweichungen zwar gemeldet, jedoch stellt sich die Zusammensetzung der Budgets als eher unpraktisch dar. Derzeit steht die Verwaltung in Kontakt mit der regio iT. Wenn der damit verbundene Aufwand genauer beziffert werden kann, können auch Aussagen getroffen werden, wann die überarbeitete Budgetierung eingerichtet und angewandt werden kann. Wünschenswert wäre hier der Haushaltsplan 2015, spätestens jedoch im Haushaltsplan 2016.
d) Kosten- und Leistungsrechnung / Antragspunkt 4
Da die Stadt Wegberg derzeit über keine Kosten- und Leistungsrechnung verfügt, ist die Ausarbeitung der Grundsätze über Art und Umfang nicht zielführend. Auch hier wird auf die Ausführungen im Jahresabschlussbericht 2013 verwiesen. Es ist nicht hilfreich eine Kosten- und Leistungsrechnung in einem Schnellprojekt umzusetzen. Momentan müssen noch andere vorrangigere Aufgaben abgehandelt werden.
e) Regelungen über die Aufstellung des Jahresabschlusses / Antragspunkt 5
Eine Dienstanweisung für die Aufstellung eines Jahresabschlusses existiert nicht. Im Jahr 2014 hat im Bezug auf die Jahresabschlussarbeiten eine Schulung der Fachbereiche stattgefunden. Weiterhin gibt es diverse Verfügungen, Zeitpläne und programmtechnischen Regelungen. Aus diesen Regelungen werden die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses koordiniert.
4.) Berichtspflichten
a) Kredit- und Liquiditätsmanagement / Antragspunkt 6
Die vorgenannten Ein- und Auszahlungen werden quartalweise an IT NRW gesandt. Diese Daten sind öffentlich zugänglich. Eine zusätzliche Aufbereitung der Daten würde weitere Personalressourcen beanspruchen, die zurzeit an anderer Stelle dringender benötigt werden.
b) Aufbau eines Frühwarnsystems / Antragspunkt 7
Der § 51 GemHVO spricht von Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde im Rahmen des Gesamtberichts/Gesamtanhang. Ein unterjähriges Frühwarnsystem wäre sicherlich für einzelne Positionen sehr von Interesse. Aus diesem Grund wurde im vergangenen Jahr der Quartalsbericht eingeführt. Der Fachbereich Finanzwirtschaft schlägt vor, sich zunächst auf den Controllingbericht zu stützen und diesen zu optimieren und weiter auszubauen, anstatt ein neues Projekt zu beginnen, was wieder einen großen Personaleinsatz erfordert.
c) Weiterentwicklung des Controllings / Antragspunkt 8
Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat bereits mehrfach diesbezüglich mit der Rheinischen Versorgungskasse Kontakt aufgenommen. Zuletzt teilten die Rheinischen Versorgungskassen mit, dass ihnen der Bedarf an der unterjährigen Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen bekannt ist und daher derzeit die entsprechenden, recht umfangreichen Vorarbeiten getroffen werden. Bisher gehört dieser Service noch nicht zum Standard-Repertoire.
5.) Sonstige Handlungsempfehlungen / Antragspunkt 9
Die Verwaltung empfiehlt, die Vorbereitung des Haupt- und Finanzausschusses als Beteiligungsausschuss derzeit noch zurückzustellen, bis der Rat der Stadt Wegberg festgelegt hat, wie die neue Konzeption der Stadtentwicklungsgesellschaft ausgestaltet werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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190,6 kB
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