Mitteilungsvorlage - VO/3073/15
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung zum Controllingbericht ab dem IV. Quartal 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Kenntnisnahme
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10.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2014 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 2; Vorlagennummer VO/2978/14 der Controllingbericht zum dritten Quartal vorgestellt. In der Sitzung wurden noch Änderungswünsche seitens der Politik geäußert, die die Verwaltung gerne in den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2015 mit den einzelnen Fraktionen besprechen würde. Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch weil der Jahresabschlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 derzeit oberste Priorität hat, wird auf die Erstellung des Controllingberichtes für das IV. Quartal 2014 verzichtet.
Für die Erstellung des Jahresabschlussberichtes, sowie für die Vorbereitungen des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2015 sind derzeit alle Personalkapazitäten innerhalb des Fachbereiches Finanzwirtschaft ausgelastet. Des Weiteren ist die Finanzwirtschaft auch auf die Unterstützung der einzelnen Fachbereiche bei diesen Aufgaben angewiesen. Ein weiterer Controllingbericht für das IV. Quartal 2014 würde daher derzeit mehr Aufwand als Nutzen verursachen. Der Jahresabschlussbericht 2014 liefert ein abschließendes Ergebnis.
Grundlage für den Controllingbericht sind die Haushaltsansätze des jeweiligen Haushaltsjahres. Da die Stadt Wegberg voraussichtlich frühestens im Herbst 2015 über eine beschlossene Haushaltssatzung verfügt, wird auch bis auf weiteres auf einen Controllingbericht verzichtet.
Bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2015 befindet sich die Stadt Wegberg gemäß § 82 Gemeindeordnung NW in der vorläufigen Haushaltsführung. Dahingehend prüft der Fachbereich Finanzwirtschaft, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
