Entscheidungsvorlage - VO/3066/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der auf der Grundlage des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (LGG) vom Rat am 21.12.2010 beschlossene Frauenförderplan der Stadt Wegberg hat eine Geltungsdauer von drei Jahren.

 

Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Fortschreibung des Frauenförderplanes erforderlich, zudem sind die Zielsetzungen den inzwischen bestehenden Anforderungen anzupassen.

 

Im Beratungsgang Ende 2014 gab es Ergänzungsvorschläge, die noch eingearbeitet wurden, sodass nun eine Neufassung vorgelegt werden kann.

 

Der neue Frauenförderplan wurde in enger Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten Ute Nobis und unter Beteiligung des Personalrates erstellt.

 

Insoweit wird auf den hiermit vorgelegten „Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Wegberg für die Jahre 2015 bis 2017“ verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie für Seminare zur Erreichung der Zielvorgaben des Frauenförderplanes entstehen zusätzliche Kosten in einer Größenordnung von ca. 1.500,00 Euro, die im Rahmen des Gesamtfortbildungsbudgets bei den Planansätzen für die Jahre 2015 - 2017 berücksichtigt sind.

 

Weitere Kosten, die noch nicht wertmäßig beziffert werden können, entstehen durch organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen und evtl. Beförderungen / Höhergruppierungen zu Gunsten von weiblichen Beschäftigten im Sinne des Frauenförderplanes.

 

 

Alternativen:

 

Seitens der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Wegberg für die Jahre 2015 bis 2017 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen

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