Entscheidungsvorlage - VO/0456/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsverhältnisse im Bereich Schul- und Sportzentrum bis Westend sowie am Einmündungsbereich Grüngürtel/Beecker Straße Anträge der FDP-Fraktion vom 07.06.2006 und 03.01.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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22.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion
hatte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am 07.06.2006 11 Anträge nach §
20 der Geschäftsordnung gestellt und diese mit Schreiben vom 12.08.2006
begründet.
Bei der Entwicklung
von Lösungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften und der bisherigen Verkehrskonzeption innerhalb des
Grenzlandringes hatte am 12.10.2006 ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der
FDP-Fraktion und der Verwaltung stattgefunden. Im Ergebnis sollten die Anträge
zurückgenommen und in modifizierter Form neu gestellt werden. Die
überarbeiteten Anträge mit Begründung wurden am 03.01.2007 vorgelegt und sind
der Vorlage als Anlage beigefügt. Zur besseren Übersicht haben die Fraktionen
Bildmaterial zu den einzelnen Anträgen erhalten.
Die Verwaltung nimmt
zu den Anträgen vom 03.01.2007 wie folgt Stellung:
zu Antrag 1 (Bild
1)
Die Erkennbarkeit des
Fuß- und Radweges im Einmündungsbereich der Zufahrt zum Parkplatz bzw. zur
Bushaltestelle kann durch Fahrbahnmarkierungen (Piktogramm „Radweg“,
Radwegfurt) sowie Beschilderung beim Verlassen des Parkplatzes (Radweg kreuzt)
verbessert werden. Die Markierung und Beschilderung ist sinnvoll und wird von
der Verwaltung beauftragt.
Ergänzend wird der
Baubetriebshof das vorhandene Grün zurückschneiden.
zu Antrag 2 (Bild
2)
Zum Wegfall von
Parkmöglichkeiten innerhalb der Fahrbahn zunächst einige Vorbemerkungen.
Im Bereich der
Fußbachstraße/Maaseiker Straße sind durch Fahrbahnmarkierungen Stellplätze für
Pkw ausgewiesen, in den übrigen Bereichen gilt ein Halteverbot. Die
Stellflächen sind nach dem Prinzip des alternierenden Parkens abwechselnd
rechts und links angeordnet. Schon bei geringem Gegenverkehr kommt es hier zur
beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung. Gleichzeitig trägt die erschwerte
Einsichtigkeit in die jeweilige Gegenfahrbahn zu einer vorsichtigen und
umsichtigen Fahrweise bei. Sind alternative, weniger behindernd ausgebaute
Fahrwege vorhanden, wird die Strecke unattraktiv und der Verkehr verlagert sich
auf die „freien“ Strecken. Wird der Verkehr weniger behindert, so
wird die durchschnittliche Geschwindigkeit zwangsläufig erhöht.
Für den Bereich
zwischen dem Schul- und Sportzentrum und dem Einmündungsbereich Venloer
Straße/Fußbachstraße gibt es zurzeit kein signifikantes Unfallgeschehen. Neben
den bekannten kurzfristigen „Staus“, bedingt durch die
alternierenden Parkmöglichkeiten, gibt es keine Unfälle aufgrund unangemessener
Geschwindigkeit. Dies kommt nicht zuletzt dem Bereich der Schule zugute. Eine
Auflösung des Systems des alternierenden Parkens, so wie in den Folgeanträgen
dargestellt, wird die Maaseiker Straße/Fußbachstraße in ihrer Verkehrsbedeutung
aufwerten, wonach mehr und schnellerer Verkehr zu erwarten ist. Neben der
Verpflichtung, einen möglichst ungefährdeten Verkehr (für alle
Verkehrsteilnehmer, also auch für die Benutzer der anliegenden Gehwege, für
Radfahrer auf der Fahrbahn und querungswillige Fußgänger) zu gewährleisten, ist
es gleichfalls erforderlich, im Hinblick auf die neue Einkaufszone an der
ehemaligen Molkerei ein leistungsfähiges Straßennetz von und zum Zentrum zur Verfügung zu stellen.
Die alternative Verbindung zu den Märkten im Gewerbegebiet bzw. am Bahnhof
führt über die Venloer Straße und Im Ländchen.
Zu den Stellflächen
aus dem Antrag 2 ist zu sagen, dass diese sowohl von den Wohnanlieger
(Maaseicker Straße 34) als auch von den Besuchern der Arztpraxis häufig beparkt
werden. Alternativ wäre in den Nebenstraßen (Gierenstraße usw.), auf dem
Parkplatz Grundschule oder dem Parkplatz Gelderner Weg zu parken.
Die Verwaltung
befürwortet grundsätzlich die Steigerung der Verkehrsbedeutung im Abschnitt
Fußbachstraße/Venloer Straße bis Maaseiker Straße/Kreuzherrenstraße unter
der Voraussetzung, dass möglichst
geringe Nachteile für den Fuß- und Radverkehr entstehen.
Unter diesen
Voraussetzungen können die drei Parkplätze nach Antrag 2 entfallen.
zu Antrag 3 (Bild
3)
Die Verwaltung
schließt sich der Antragsbegründung an, dem Verkehr Kreuzherrenstraße/Maaseiker
Straße verkehrsrechtlich den Vorrang zu geben (abknickende Vorfahrt). Die
Kosten für die Umbeschilderung und Fahrbahnmarkierung betragen ca. 1.200,00
€.
Allerdings wäre auch
ein Minikreisverkehr (wie Bahnhofstraße/Am Bahnhof) effektiv einsetzbar, wenn
hierfür u. a. Grunderwerb im Bereich des Gehweges an der Tankstelle getätigt
werden könnte. Für die Realisierung der Maßnahme könnten analog Fördermittel
beantragt werden. Für diesen Fall sollte allerdings zunächst keine Änderung im
Kreuzungsbereich erfolgen.
zu Antrag 4
(Bilder 4, 5, 6 und 7)
Wie unter Antrag 2. Die Parkflächen können
entfallen.
zu Antrag 5
(Bilder 8, 9 und 10)
Der vorhandene
Stellplatz wirkt mit dem diagonal versetzt angelegten Platz an der Bergstraße
(Bilder 11, 12 und 13) als geschwindigkeitsreduzierendes Element zum Schutz des
Bereiches Fußgängerzone/Bergstraße. Aus beiden Straßen kommend (Querungsstelle
für Fußgänger/Radfahrer) ist die Sichtbeziehung zur Fußbachstraße
(sichtbehindernde Fahrzeuge auf Stellplätzen, vorstehende Hausfronten)
schlecht. Wie im Antrag bereits erläutert, wäre es sicherlich erforderlich, den
ca. 0,6 m breiten Gehweg der Fußbachstraße zwischen der Hauptstraße bis kurz
hinter der Einmündung An der Gracht auf der nördlichen Seite zu verbreitern
(Schutz für Fußgänger, Behinderte, Kinderwagen usw.). Die Kosten für eine
Verbreiterung um 0,5 m betragen ca. 2.500,00 €. Dabei ist eine
ausreichend bemessene Restfahrbahnbreite zu beachten. Zum Schutz des Bereiches
um die Hauptstraße/Bergstraße wird vorgeschlagen, je eine Fahrbahnverengung
(anstelle von sichtbehindernden parkenden Fahrzeugen) in Höhe der jetzt
vorhandenen Stellplätze einzuplanen.
zu Antrag 6
(Bilder 11, 12, 13 und 14)
Wie unter Antrag 2
und 5. Die Parkplätze können bei entsprechender Verbreiterung des Gehweges und
Einbau je einer Verschwenkung entfallen.
zu Antrag 7 (Bild
15)
Wie unter Antrag 2.
Die vorhandenen Stellplätze behindern den Verkehr aus Richtung Klinkum und
Harbeck. Wegen der langen Parkreihe auf der nördlichen Seite der Fußbachstraße
ist die gewünschte Ergänzung um die Anzahl der wegfallenden Plätze nicht
möglich.
zu Antrag 8
entfällt
zu Antrag 9 (Bild
16)
Die Verwaltung
schlägt vor, die ersten beiden Stellplätze ersatzlos wegzunehmen. Der Abstand
zum Kreuzungsbereich ist zu knapp bemessen.
zu Antrag 10
Die Verwaltung stimmt
dem Antrag zu, die Verkehrsführung in der Echter Straße in der derzeitigen Form
beizubehalten.
zu Antrag 11
entfällt
zu Antrag 12
(Bilder 17 und 18)
Zur effektiveren
Ableitung des Verkehrs aus der Beecker Straße von Wegberg kommend in Richtung
Grenzlandring sollte die Straße Am Grüngürtel durch die Einrichtung einer
abknickenden Vorfahrt eine höhere Verkehrsbedeutung erhalten. Über die
anbaufreien Straßen Am Grüngürtel und Kiefernweg kann der Verkehr störungsfrei
zum Grenzlandring geführt werden, ohne durch die Ortschaft Beeck zu fahren.
Die Anordnung einer
abknickenden Vorfahrt kann durch Umbeschilderung und Fahrbahnmarkierung
erreicht werden. Die Kosten betragen ca. 1.200,00 €.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Für die fachgerechte
und dauerhafte Demarkierung der Parkplätze (Abfräsen der Kaltplastikmasse)
entstehen Kosten von ca. 1.400,00 €. Für die Einrichtung der zwei
abknickenden Vorfahrten sind je ca. 1.200,00 € zu berücksichtigen. Die
Kosten für die Verbreiterung des Gehweges betragen ca. 2.500,00 €.
Haushaltsmittel
stehen beim
Produkt 12 02 01
(Beschilderung, Markierung), Sachkonto 5221000,
sowie beim
Produkt 12 01 01
(Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze), Sachkonto 5221200,
zur Verfügung.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr beschließt, den Anträgen der FDP-Fraktion wie vor
beschrieben zu folgen und die Verkehrsverhältnisse auf der
Fußbachstraße/Maaseiker Straße sowie im Einmündungsbereich Am
Grüngürtel/Beecker Straße durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten,
Verbreiterung des Gehweges und Änderung der Vorfahrtsverhältnisse (abknickende
Vorfahrt) zu modifizieren.
Anlagen
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1
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10
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11
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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12
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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13
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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15
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(wie Dokument)
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2 MB
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16
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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17
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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18
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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19
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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