Entscheidungsvorlage - VO/0456/07

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hatte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am 07.06.2006 11 Anträge nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt und diese mit Schreiben vom 12.08.2006 begründet.

 

Bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der bisherigen Verkehrskonzeption innerhalb des Grenzlandringes hatte am 12.10.2006 ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der FDP-Fraktion und der Verwaltung stattgefunden. Im Ergebnis sollten die Anträge zurückgenommen und in modifizierter Form neu gestellt werden. Die überarbeiteten Anträge mit Begründung wurden am 03.01.2007 vorgelegt und sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Zur besseren Übersicht haben die Fraktionen Bildmaterial zu den einzelnen Anträgen erhalten.

 

Die Verwaltung nimmt zu den Anträgen vom 03.01.2007 wie folgt Stellung:

 

zu Antrag 1 (Bild 1)

Die Erkennbarkeit des Fuß- und Radweges im Einmündungsbereich der Zufahrt zum Parkplatz bzw. zur Bushaltestelle kann durch Fahrbahnmarkierungen (Piktogramm „Radweg“, Radwegfurt) sowie Beschilderung beim Verlassen des Parkplatzes (Radweg kreuzt) verbessert werden. Die Markierung und Beschilderung ist sinnvoll und wird von der Verwaltung beauftragt.

Ergänzend wird der Baubetriebshof das vorhandene Grün zurückschneiden.

 

zu Antrag 2 (Bild 2)

Zum Wegfall von Parkmöglichkeiten innerhalb der Fahrbahn zunächst einige Vorbemerkungen.

Im Bereich der Fußbachstraße/Maaseiker Straße sind durch Fahrbahnmarkierungen Stellplätze für Pkw ausgewiesen, in den übrigen Bereichen gilt ein Halteverbot. Die Stellflächen sind nach dem Prinzip des alternierenden Parkens abwechselnd rechts und links angeordnet. Schon bei geringem Gegenverkehr kommt es hier zur beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung. Gleichzeitig trägt die erschwerte Einsichtigkeit in die jeweilige Gegenfahrbahn zu einer vorsichtigen und umsichtigen Fahrweise bei. Sind alternative, weniger behindernd ausgebaute Fahrwege vorhanden, wird die Strecke unattraktiv und der Verkehr verlagert sich auf die „freien“ Strecken. Wird der Verkehr weniger behindert, so wird die durchschnittliche Geschwindigkeit zwangsläufig erhöht.

 

Für den Bereich zwischen dem Schul- und Sportzentrum und dem Einmündungsbereich Venloer Straße/Fußbachstraße gibt es zurzeit kein signifikantes Unfallgeschehen. Neben den bekannten kurzfristigen „Staus“, bedingt durch die alternierenden Parkmöglichkeiten, gibt es keine Unfälle aufgrund unangemessener Geschwindigkeit. Dies kommt nicht zuletzt dem Bereich der Schule zugute. Eine Auflösung des Systems des alternierenden Parkens, so wie in den Folgeanträgen dargestellt, wird die Maaseiker Straße/Fußbachstraße in ihrer Verkehrsbedeutung aufwerten, wonach mehr und schnellerer Verkehr zu erwarten ist. Neben der Verpflichtung, einen möglichst ungefährdeten Verkehr (für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für die Benutzer der anliegenden Gehwege, für Radfahrer auf der Fahrbahn und querungswillige Fußgänger) zu gewährleisten, ist es gleichfalls erforderlich, im Hinblick auf die neue Einkaufszone an der ehemaligen Molkerei ein leistungsfähiges Straßennetz  von und zum Zentrum zur Verfügung zu stellen. Die alternative Verbindung zu den Märkten im Gewerbegebiet bzw. am Bahnhof führt über die Venloer Straße und Im Ländchen.

 

Zu den Stellflächen aus dem Antrag 2 ist zu sagen, dass diese sowohl von den Wohnanlieger (Maaseicker Straße 34) als auch von den Besuchern der Arztpraxis häufig beparkt werden. Alternativ wäre in den Nebenstraßen (Gierenstraße usw.), auf dem Parkplatz Grundschule oder dem Parkplatz Gelderner Weg zu parken.

Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Steigerung der Verkehrsbedeutung im Abschnitt Fußbachstraße/Venloer Straße bis Maaseiker Straße/Kreuzherrenstraße unter der  Voraussetzung, dass möglichst geringe Nachteile für den Fuß- und Radverkehr entstehen.

Unter diesen Voraussetzungen können die drei Parkplätze nach Antrag 2 entfallen.

 

zu Antrag 3 (Bild 3)

Die Verwaltung schließt sich der Antragsbegründung an, dem Verkehr Kreuzherrenstraße/Maaseiker Straße verkehrsrechtlich den Vorrang zu geben (abknickende Vorfahrt). Die Kosten für die Umbeschilderung und Fahrbahnmarkierung betragen ca. 1.200,00 €.

Allerdings wäre auch ein Minikreisverkehr (wie Bahnhofstraße/Am Bahnhof) effektiv einsetzbar, wenn hierfür u. a. Grunderwerb im Bereich des Gehweges an der Tankstelle getätigt werden könnte. Für die Realisierung der Maßnahme könnten analog Fördermittel beantragt werden. Für diesen Fall sollte allerdings zunächst keine Änderung im Kreuzungsbereich erfolgen. 

 

zu Antrag 4 (Bilder 4, 5, 6 und 7)

 Wie unter Antrag 2. Die Parkflächen können entfallen.

 

zu Antrag 5 (Bilder 8, 9 und 10)

Der vorhandene Stellplatz wirkt mit dem diagonal versetzt angelegten Platz an der Bergstraße (Bilder 11, 12 und 13) als geschwindigkeitsreduzierendes Element zum Schutz des Bereiches Fußgängerzone/Bergstraße. Aus beiden Straßen kommend (Querungsstelle für Fußgänger/Radfahrer) ist die Sichtbeziehung zur Fußbachstraße (sichtbehindernde Fahrzeuge auf Stellplätzen, vorstehende Hausfronten) schlecht. Wie im Antrag bereits erläutert, wäre es sicherlich erforderlich, den ca. 0,6 m breiten Gehweg der Fußbachstraße zwischen der Hauptstraße bis kurz hinter der Einmündung An der Gracht auf der nördlichen Seite zu verbreitern (Schutz für Fußgänger, Behinderte, Kinderwagen usw.). Die Kosten für eine Verbreiterung um 0,5 m betragen ca. 2.500,00 €. Dabei ist eine ausreichend bemessene Restfahrbahnbreite zu beachten. Zum Schutz des Bereiches um die Hauptstraße/Bergstraße wird vorgeschlagen, je eine Fahrbahnverengung (anstelle von sichtbehindernden parkenden Fahrzeugen) in Höhe der jetzt vorhandenen Stellplätze einzuplanen.

 

zu Antrag 6 (Bilder 11, 12, 13 und 14)

Wie unter Antrag 2 und 5. Die Parkplätze können bei entsprechender Verbreiterung des Gehweges und Einbau je einer Verschwenkung entfallen.

 

zu Antrag 7 (Bild 15)

Wie unter Antrag 2. Die vorhandenen Stellplätze behindern den Verkehr aus Richtung Klinkum und Harbeck. Wegen der langen Parkreihe auf der nördlichen Seite der Fußbachstraße ist die gewünschte Ergänzung um die Anzahl der wegfallenden Plätze nicht möglich.

 

zu Antrag 8

entfällt

 

zu Antrag 9 (Bild 16)

Die Verwaltung schlägt vor, die ersten beiden Stellplätze ersatzlos wegzunehmen. Der Abstand zum Kreuzungsbereich ist zu knapp bemessen.

 

zu Antrag 10

Die Verwaltung stimmt dem Antrag zu, die Verkehrsführung in der Echter Straße in der derzeitigen Form beizubehalten.

 

zu Antrag 11

entfällt

 

zu Antrag 12 (Bilder 17 und 18)

Zur effektiveren Ableitung des Verkehrs aus der Beecker Straße von Wegberg kommend in Richtung Grenzlandring sollte die Straße Am Grüngürtel durch die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt eine höhere Verkehrsbedeutung erhalten. Über die anbaufreien Straßen Am Grüngürtel und Kiefernweg kann der Verkehr störungsfrei zum Grenzlandring geführt werden, ohne durch die Ortschaft Beeck zu fahren.

Die Anordnung einer abknickenden Vorfahrt kann durch Umbeschilderung und Fahrbahnmarkierung erreicht werden. Die Kosten betragen ca. 1.200,00 €.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die fachgerechte und dauerhafte Demarkierung der Parkplätze (Abfräsen der Kaltplastikmasse) entstehen Kosten von ca. 1.400,00 €. Für die Einrichtung der zwei abknickenden Vorfahrten sind je ca. 1.200,00 € zu berücksichtigen. Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges betragen ca. 2.500,00 €.

 

Haushaltsmittel stehen beim

Produkt 12 02 01 (Beschilderung, Markierung), Sachkonto 5221000,

sowie beim

Produkt 12 01 01 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze), Sachkonto 5221200,

zur Verfügung.

 

Alternativen:

 

keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, den Anträgen der FDP-Fraktion wie vor beschrieben zu folgen und die Verkehrsverhältnisse auf der Fußbachstraße/Maaseiker Straße sowie im Einmündungsbereich Am Grüngürtel/Beecker Straße durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten, Verbreiterung des Gehweges und Änderung der Vorfahrtsverhältnisse (abknickende Vorfahrt) zu modifizieren.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...