Empfehlungsvorlage - VO/0457/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan III-20, Arsbeck - Gewerbegebiet Nordstraße- Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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22.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.06.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine
wichtige Zielsetzung der Stadtentwicklung Wegbergs ist es, gewerbliche
Bauflächen für Gewerbetreibende vorzuhalten und entsprechend der Nachfrage in
Anspruch zu nehmen, um so einen Beitrag zur Stärkung des lokalen
Wirtschaftsstandortes zu leisten.
Entlang
der Nordstraße befinden sich bekanntlich einige Gewerbebetriebe. Diese
Betriebsflächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan sowie im Entwurf des
neuen Flächennutzungsplanes als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die
westlich angrenzenden Freiflächen - bis
zur so genannten Landwehr - sollen nach der stadtentwicklungspolitischen
Zielsetzung für diesen Bereich ebenfalls mittelfristig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden und stellen damit das
Gewerbeflächenpotenzial der Ortslage Arsbeck dar (siehe Anlage 1).
Eine
ausreichende verkehrliche Erschließung
ist derzeit ausschließlich aus Richtung Osten von der Heiderstraße (B
221) gegeben. Die Nordstraße ist lediglich bis zur bestehenden Bebauung
entsprechend den verkehrlichen Erfordernissen eines Gewerbegebietes ausgebaut.
In Richtung Roermonder Bahn ist nur eine provisorische Asphaltierung in einer
Breite von ca. 3,0 m vorhanden.
Nebenanlagen fehlen in diesem Abschnitt völlig. Somit reicht der
derzeitige Ausbauzustand bereits für eine Anbindung der vorhandenen
Gewerbebetriebe in Richtung Roermonder Bahn nicht aus. Darüber hinaus wird bei
einer Erweiterung des Gewerbegebietes eine Anpassung der verkehrlichen
Anbindung zwingend erforderlich. Zusätzlich ist festzustellen, dass die
derzeitige behelfsmäßige Einmündungssituation der Nordstraße auf die Roermonder
Bahn aufgrund der Straßenführung als
kritisch zu beurteilen ist. Auch im Hinblick auf die im Bau befindliche B221n
(Ortsumgehung Arsbeck) und die damit verbundene östliche Verlängerung der Roermonder
Bahn bis zur neuen Ortsumgehung ist eine verkehrsgerechte Anbindung des
Gewerbegebietes Nordstraße an die Roermonder Bahn sinnvoll.
Aus
den vorgenannten Gründen ist es daher zur Verbesserung der Verkehrsanbindung
des Gewerbegebietes Nordstraße Zielsetzung, die Nordstraße in einer
entsprechenden Breite bis zur Roermonder Bahn auszubauen (siehe Anlage 2).
Zugleich
sollten sowohl die vorhandenen Betriebe und ihre Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich gesichert als auch die oben
genannten Flächenpotenziale östlich der Landwehr für eine Erweiterung des
Gewerbestandortes bauleitplanerisch
vorbereitet werden.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu
fassen. Mit diesem Aufstellungsbeschluss erklärt zunächst der Rat seinen
Willen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Zugleich wird
damit der Auftrag an die Verwaltung verbunden, eine tiefbautechnische Vorplanung und einen
Bebauungsplanvorentwurf erstellen zu lassen.
Sofern der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss fasst, wird die
Verwaltung zu geeigneten Planungsbüros Kontakt aufnehmen und dem Fachausschuss
eine Angebotsvergabe zur Beratung vorlegen.
Im
Bebauungsplanverfahren sind weitere Belange (Bodendenkmalpflege / Landwehr,
Landschaftsschutz usw.) in Abstimmung mit den Fachämtern zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor,
die
Aufstellung des Bebauungsplanes III – 20, Arsbeck – Gewerbegebiet
Nordstraße zu beschließen.
Der
Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Arsbeck, nördlich der Roermonder Bahn,
östlich der Landwehr und südlich bzw. nördlich der Nordstraße. Die genaue
Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage
3).
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
