Entscheidungsvorlage - VO/0459/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsherr Heinz Schmitz hat mit Schreiben vom 15.02.2007 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt:

 

„Die Dorfgemeinschaft Uevekoven hat am 19.12.2005 mit einer Unterschriftensammlung den Antrag gestellt, die Ortsdurchfahrt (Erkelenzer Straße) für den Schwerlastverkehr zu sperren.

Der Landesbetrieb stimmte mit Schreiben vom 23.02.2006 der beantragten Verkehrsbeschränkung nicht zu. Es ist für uns nicht vorstellbar, dass die Autobahnmaut Auswirkungen auf unsere OD haben könnte.

Die Polizeibehörde hat grundsätzlich keine Bedenken einer Änderung.

Auch der Landrat des Kreises Heinsberg hat grundsätzlich keine Bedenken (Schreiben vom 23.03.2006). Die Argumente des Landrates sind schlüssig, zumal auch der Umbau der Kreuzung Grenzlandring – K 25 – Holtumer Straße (Ampelanlage) als Hintergrund gedient hat. So sieht es der Landrat richtig.

Zur Umstufung wollte die Verwaltung gemäß der Mitteilung vom 09.05.2006 eine Erörterung mit allen Beteiligten durchführen.

Unsere Frage hierzu:     Hat die Erörterung inzwischen stattgefunden?

Wir bitten in der Sache bald möglich aktiv zu werden, damit die Wohnqualität für unsere Bevölkerung verbessert wird. In der Tat reden wir nur über den Schwerlastverkehr!“

 

Die Verwaltung hat den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, erneut angeschrieben und an die Forderung der Dorfgemeinschaft auf Sperrung des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr erinnert.

Bereits mit Schreiben vom 23.02.2006 hatte der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger der Landstraße der beantragten Verkehrsbeschränkung mit der Begründung nicht zugestimmt, ein Durchfahrtsverbot widerspreche der Zweckbestimmung (Widmungsinhalt) einer Landstraße nach den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes. Auf Landstraßen (überregionaler Bedeutung) sei grundsätzlich der gesamte Straßenverkehr zulässig. Zähldaten zur Beurteilung der Auswirkungen der Autobahnmaut auf die Zunahme des Schwerlastverkehrs im nachgeordneten Straßennetz lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

 

In der erneuten Anfrage hat die Verwaltung darauf verwiesen, dass mit der neu errichteten Ampelkreuzung L 400/K 25/Holtumer Straße und der K 25 eine dem Grunde nach  geeignete Möglichkeit zur Umfahrung der Ortschaft Uevekoven zur Verfügung stehe. Neben einer Sperrung durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Verkehrszeichen nach der StVO) wäre auch eine „Umleitungsempfehlung“ (keine StVO-konforme Ausschilderung) denkbar.

 

Im Ergebnis hat der Landesbetrieb mit Schreiben vom 07.05.2007 einer Sperrung nicht zugestimmt. Bereits in einem vorangegangenen Telefonat wurde mitgeteilt, dass nach Auswertung der Daten aus der letzten amtlichen Verkehrszählung keine Rückschlüsse auf den so genannten Mautausweichverkehr in der Ortschaft gezogen werden können.

Somit ist seitens der Stadt keine Rechtsgrundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung an den Landesbetrieb zur Aufstellung von Verkehrszeichen (Sperrschilder für LKW) gegeben, weder aus speziellen Regelungen (bei nachweisbarem Mautausweichverkehr) noch aus allgemeinen Regelungen, die den gesetzlichen Widmungsinhalt einschränken könnten. Eine angeordnete Sperrung wäre rechtswidrig (Widerspruchsverfahren, Verwaltungsrechtsstreit).

 

Zum Thema Umstufung teilte der Landesbetrieb mit, dass zurzeit kein Interesse an der Durchführung eines solchen Verfahrens besteht. Die grundsätzlichen Erwägungen zur „Umleitung“ über die K 25 seien durchaus nachvollziehbar, jedoch wären erhebliche bauliche Umgestaltungen des heutigen Einmündungsbereiches   K 25/L 3 erforderlich. Finanzmittel stünden hierfür nicht zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine -

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Dorfausschuss entsprechend zu informieren.

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