Entscheidungsvorlage - VO/0459/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Sperrung der Ortsdurchfahrt Uevekoven (Erkelenzer Straße) für den Schwerlastverkehr, Umleitung der Verkehrsströme auf die K 25; Anfrage des Ratsherrn Heinz Schmitz vom 15.02.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.05.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsherr Heinz Schmitz hat
mit Schreiben vom 15.02.2007 folgende Anfrage gemäß
§ 21 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt:
„Die
Dorfgemeinschaft Uevekoven hat am 19.12.2005 mit einer
Unterschriftensammlung den Antrag gestellt, die Ortsdurchfahrt (Erkelenzer
Straße) für den Schwerlastverkehr zu sperren.
Der
Landesbetrieb stimmte mit Schreiben vom 23.02.2006 der beantragten
Verkehrsbeschränkung nicht zu. Es ist für uns nicht vorstellbar, dass die Autobahnmaut
Auswirkungen auf unsere OD haben könnte.
Die
Polizeibehörde hat grundsätzlich keine Bedenken einer Änderung.
Auch
der Landrat des Kreises Heinsberg hat grundsätzlich keine Bedenken (Schreiben
vom 23.03.2006). Die Argumente des
Landrates sind schlüssig, zumal auch der Umbau der Kreuzung Grenzlandring
– K 25 – Holtumer Straße (Ampelanlage) als Hintergrund gedient hat.
So sieht es der Landrat richtig.
Zur
Umstufung wollte die Verwaltung gemäß der Mitteilung vom 09.05.2006 eine Erörterung mit
allen Beteiligten durchführen.
Unsere
Frage hierzu: Hat die Erörterung
inzwischen stattgefunden?
Wir
bitten in der Sache bald möglich aktiv zu werden, damit die Wohnqualität für
unsere Bevölkerung verbessert wird. In der Tat reden wir nur über den
Schwerlastverkehr!“
Die Verwaltung hat den
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, erneut
angeschrieben und an die Forderung der Dorfgemeinschaft auf Sperrung des
Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr erinnert.
Bereits mit Schreiben vom
23.02.2006 hatte der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger der Landstraße der
beantragten Verkehrsbeschränkung mit der Begründung nicht zugestimmt, ein
Durchfahrtsverbot widerspreche der Zweckbestimmung (Widmungsinhalt) einer
Landstraße nach den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes. Auf Landstraßen (überregionaler
Bedeutung) sei grundsätzlich der gesamte Straßenverkehr zulässig. Zähldaten zur
Beurteilung der Auswirkungen der Autobahnmaut auf die Zunahme des
Schwerlastverkehrs im nachgeordneten Straßennetz lagen zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vor.
In der erneuten Anfrage hat
die Verwaltung darauf verwiesen, dass mit der neu errichteten Ampelkreuzung L
400/K 25/Holtumer Straße und der K 25 eine dem Grunde nach geeignete Möglichkeit zur Umfahrung der
Ortschaft Uevekoven zur Verfügung stehe. Neben einer Sperrung durch
straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Verkehrszeichen nach der StVO) wäre auch
eine „Umleitungsempfehlung“ (keine StVO-konforme Ausschilderung)
denkbar.
Im Ergebnis hat der
Landesbetrieb mit Schreiben vom 07.05.2007 einer Sperrung nicht zugestimmt.
Bereits in einem vorangegangenen Telefonat wurde mitgeteilt, dass nach
Auswertung der Daten aus der letzten amtlichen Verkehrszählung keine
Rückschlüsse auf den so genannten Mautausweichverkehr in der Ortschaft gezogen
werden können.
Somit ist seitens der Stadt
keine Rechtsgrundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung an den
Landesbetrieb zur Aufstellung von Verkehrszeichen (Sperrschilder für LKW)
gegeben, weder aus speziellen Regelungen (bei nachweisbarem
Mautausweichverkehr) noch aus allgemeinen Regelungen, die den gesetzlichen
Widmungsinhalt einschränken könnten. Eine angeordnete Sperrung wäre
rechtswidrig (Widerspruchsverfahren, Verwaltungsrechtsstreit).
Zum Thema Umstufung teilte
der Landesbetrieb mit, dass zurzeit kein Interesse an der Durchführung eines
solchen Verfahrens besteht. Die grundsätzlichen Erwägungen zur
„Umleitung“ über die K 25 seien durchaus nachvollziehbar, jedoch
wären erhebliche bauliche Umgestaltungen des heutigen Einmündungsbereiches K 25/L
3 erforderlich. Finanzmittel stünden hierfür nicht zur Verfügung.
