Mitteilungsvorlage - VO/3099/15
Grunddaten
- Betreff:
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investive Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung. Am 08.04.2014 stimmte der Rat den folgenden Grundsätzen des Bürgermeisters zu:
- Konsumtive Mittel werden nicht übertragen.
- Bei investiven Maßnahmen entscheidet der Bürgermeister in Abstimmung mit
dem Kämmerer über die Übertragung ins Folgejahr.
- Im Falle von 2. werden lediglich Haushaltsreste aus Investitionstätigkeiten
übertragen.
- Investive Mittel sind längstens bis zu 2 Jahre nach Fertigstellung bzw.
Inbetriebnahme der Investitionstätigkeit übertragbar.
Übertragen wurden somit nur Ermächtigungen von bereits begonnenen Investitionsmaßnahmen. Investive Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, werden gegebenenfalls im Haushaltsplan 2015 neu veranschlagt.
Insgesamt belief sich die Summe der investiven Haushaltsreste auf 5.492.564,00 €. Aufgrund der o.g. Grundsätze wurden davon 3.924.107,42 € in das Haushaltsjahr 2015.
Der beigefügten Anlage sind die Maßnahmen zu entnehmen, die bereits begonnen aber noch nicht fertiggestellt wurden. Die Verwaltung hat daher die investiven Haushaltsreste aus dem Jahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Dies hat zur Folge, dass die übertragenen Mittel bei den einzelnen Positionen neben gegebenenfalls zu bildenden Haushaltsansätzen die Planansätze für das Jahr 2015 erhöhen (vgl. § 22 Abs. 2 GemHVO).
Gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen.
Für den Finanzplan 2015 hat die Übertragung zur Folge, dass sich die Auszahlungen um 3.924.107,42 € erhöhen.
Für den Ergebnisplan 2015 werden die damit verbunden Aufwendungen, zum Beispiel für die Abschreibungen, entsprechend eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,7 kB
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