Mitteilungsvorlage - VO/3101/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 17.12.2013 hatte der Rat der Stadt Wegberg den Erwerb des Grundstücks Maaseiker Straße 15 beschlossen um das darauf befindliche Gebäude abzureißen. Mit ihrem Schreiben vom 08.02.2015 stellte hierzu die FDP-Fraktion die folgende Anfrage nach §21 der Geschäftsordnung:

 

Frage 1:

Aus welchem Grunde wurde ein Abriss des maroden Gebäudes bisher nicht vorgenommen?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Grundstück Maaseiker Straße 15 wurde von der Stadt Wegberg

mit Kaufvertrag vom 27.07.2014 erworben. Die Eigentumsumschreibung auf die Stadt Wegberg erfolgte am 26.09.2014.

Eine erforderliche statische Beurteilung zur Abbruchmaßnahme lag am 12.01.2015 vor.

Der Auftrag an den Abbruchunternehmer erging am 20.01.2015.

Der Beginn der Abbrucharbeiten erfolgt Ende Februar 2015.

Eine zügigere Durchführung der Maßnahme war aufgrund der

Personalsituation und des hohen Arbeitsaufkommens im Fachbereich Gebäudewirtschaft nicht möglich.

 

 

Frage 2:

Sind aufgrund der Baufälligkeit des erworbenen Grundstücks Kosten für

die Verkehrssicherungspflicht entstanden oder ist mit ihrer Entstehung

zu rechnen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Kosten für die Verkehrssicherungspflicht des Gebäudes sind bisher

nicht entstanden und werden auch nicht entstehen.

 

 

Frage 3:

Welchen Zeitplan hat die Verwaltung für den Gebäudeabriss aufgestellt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Zum Zeitpunkt der Ratssitzung ist das Gebäude voraussichtlich bereits

weitestgehend abgerissen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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