Mitteilungsvorlage - VO/0461/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.05.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Baupreisindex
Mit Schreiben vom 27. März 2007 teilt das Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik
Nordrhein-Westfalen mit, dass der Baupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen
am Bauwerk) in Nordrhein-Westfalen im Februar 2007 einen Indexstand von 110,6 (
berechnet auf der Basis des Jahres 2000 = 100) erreicht hat und damit um 7,3 %
höher als im Februar 2006 war. Im Straßenbau beträgt die Verteuerung gegenüber
Februar 2006 sogar 11,1 %.
2. Querungshilfe auf
dem Grenzlandring, L 3, im Bereich der Einmündungen Bergstraße/Obere Bergstraße
Nachdem sich mehrere
Unfälle mit Schulkindern auf dem Grenzlandring im Bereich der Querungshilfe an
der Einmündung der Bergstraße/Obere Bergstraße ereignet hatten, wurden von der
Stadt (Kommunalpolitik und Verwaltung), der Polizei, dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW und dem Landrat (Straßenverkehrsamt und Moderator der
Unfallkommission) wirkungsvolle und schnelle Lösungsmöglichkeiten gesucht.
Unfallursache ist vor
allem die Unachtsamkeit der querenden Radfahrer sowie die mangelnde Akzeptanz
zur Nutzung der vorhandenen Querungshilfe, die in einiger Entfernung vom
Einmündungsbereich der Fahrbahnen Bergstraße/Obere Bergstraße angelegt wurde.
Es ist im Hinblick auf die
rechtlichen Möglichkeiten (Anordnungsbefugnis der Stadt in Angelegenheiten der
Straßenverkehrsordnung gegenüber dem Landesbetrieb als Straßenbaulastträger)
festzuhalten, dass der Bereich keine Unfallhäufungsstelle im Sinne der
Vorschriften zur Arbeit der Unfallkommission ist.
Grundlage für die örtliche
Unfalluntersuchung ist die Verwaltungsvorschrift zu § 44 der
Straßenverkehrsordnung. Nach dem gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums
und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr
sind Unfallkommissionen einzurichten, in denen Straßenverkehrs-, Straßenbau-
und Polizeibehörden vertreten sind. Mit Hilfe der örtlichen
Unfalluntersuchungen (Verkehrsunfallstatistik der Polizei) sollen besonders
unfallbelastete Straßenbereiche frühzeitig erkannt und mögliche Zusammenhänge
zwischen dem Unfallgeschehen und der Besonderheiten des Unfallorts
einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden.
Zur Entwicklung der
Verkehrsverhältnisse im Bereich der Bergstraße/Obere Bergstraße heißt es in
einem Vermerk des Landrates:
"Nachdem die Stadt
Wegberg Anfang der 90er Jahre die kostenlose Schülerbeförderung eingestellt
hatte, wurden erste Stimmen laut, dass die Querung des Grenzlandringes im
Bereich Bergstraße/Tüschenbroicher Straße für die Schulkinder - insbesondere
aus Klinkum und Bissen - zu gefährlich sei und in diesem Bereich auch gerast werde.
Obwohl im Rahmen der Schulwegsicherung in der Folgezeit die Querungshilfe im
Bereich Tüschenbroicher Straße angelegt wurde - die Kreuzung war Ende der 80er
Jahre Unfallhäufungspunkt und wurde 1990 mit einer Anlage zur stationären
Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet -, gaben sich Lehrer und Eltern mit
abschlägigen Entscheidungen nicht zufrieden. Entsprechend wurde 1994/95
für den fraglichen Teilabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h
angeordnet - nach Widerspruch des RSBA Aachen gegen diese Anordnung und auf
nachhaltiges Drängen der Unfallkommission wurde die Anordnung von der Stadt
Wegberg wieder zurückgenommen.
In den folgenden Jahren
war die Strecke aus Sicht der Unfallkommission unauffällig; es wurde lediglich
festgestellt, dass im Bereich der Bergstraße/Obere Bergstraße eine
Querungshilfe als Provisorium eingerichtet wurde."
Im Ergebnis hat die
Unfallkommission festgestellt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h dem Charakter der Straße (Grenzlandring, freie Strecke) im Bereich der
Querungshilfe angemessen ist und die im gesamten Bereich untersuchten Unfälle
nicht auf unangepasste Geschwindigkeiten zurückzuführen sind.
Allerdings bestand bei der
Sitzung der Unfallkommission im April 2006 bereits Übereinstimmung, dass die
vorhandene Querungshilfe bezogen auf die Lage und Breite verbesserungsbedürftig
ist.
Im Frühjahr 2006 hatte der
Landrat anlässlich einer Einladung der SPD-Fraktion zu einem gemeinsamen
Ortstermin mit Vertretern von Rat und Verwaltung zugesagt, sich für eine
baldige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse einzusetzen.
Der Landesbetrieb als
Straßenbaulastträger (Kostenträger) wollte, sobald Finanzmittel bereitstünden,
den Umbau der Querungshilfe planen und ausführen. Mit Schreiben vom 10.04.2007
teilte der Landesbetrieb mit, dass im Landeshaushalt die erforderlichen
Haushaltsmittel zur Umsetzung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen werden.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass die erforderlichen Mittel pauschal innerhalb
des Haushalts angesetzt worden seien. Zur Höhe der tatsächlich erforderlichen
Mittel könne man erst nach fertig gestellter Planung nähere Angaben machen.
Die Verwaltung hatte vor
der diesjährigen Sitzung der Unfallkommission den Landrat erneut auf die
Situation hingewiesen und um Mithilfe gebeten. Eine Antwort steht noch aus.
Die Vertreter der Stadt
wollten die Angelegenheit in der Sitzung am 20.04.2007 im Anschluss an den
letzten ordentlichen Tagesordnungspunkt laut Einladung dem Landesbetrieb
nochmals nahe legen. Der Vertreter des Landesbetriebes wies höflich darauf hin,
dass man sich gerne zum Thema unterhalten werde, die Angelegenheit aber - wie
bekannt - keine Unfallhäufungsstelle darstelle und nicht als Tagesordnungspunkt
zu beraten sei. Die Querungshilfe sei nicht "in Vergessenheit"
geraten, sondern werde, wie versprochen, realisiert, wenn Mittel hierfür
bewilligt werden. Die Maßnahme sei bei der Mittelanforderung seitens des
Landesbetriebes, Niederlassung Mönchengladbach, berücksichtigt worden. Die fehlende
Mittelzuweisung durch das Land sei nicht vom Landesbetrieb zu vertreten. Eine
Planung werde erst dann erfolgen, wenn Mittel zum Umbau tatsächlich vorhanden
sind.
In einem anschließenden
Gespräch nach Beendigung der Sitzung regte der Vertreter des Landesbetriebes
an, die Stadt könne selbst auf den Zufahrtstraßen zum Grenzlandring z. B. durch
eine Empfehlungsbeschilderung (keine StVO-Beschilderung) auf die gefahrlose
Querung durch verantwortungsbewusste und eigensichere Nutzung der Querungshilfe
hinweisen. Dies führt jedoch nicht zu einer Verbesserung der Querungshilfe.
Auf die von Ratsherrn
Gellissen angeregten erhabenen Quermarkierungen (wenige Millimeter hohe
markierte Querbalken, die vor der Gefahrenstelle von Markierung zu Markierung
immer geringer werdende Abstände haben) teilt ein Vertreter des
Straßenverkehrsamtes mit, dass diese optisch-akustischen
"Geschwindigkeitsbremsen" in der Regel nur kurzfristig eine dämpfende
Wirkung zeigen und möglicherweise den Fahrzeugführer in seiner Konzentration (Radverkehr
auf dem untergeordneten Radweg) ablenken.
Da die tatsächlich
gefahrene Geschwindigkeit nicht ursächlich mit den Unfällen in Zusammenhang
gebracht werden können, wird von Quermarkierungen abgeraten.
3. Erschließung
des Baugebietes Wegberg, Harbeck, Ryther Weg
Im
Grundstücksausschuss am 08.12.2005 sowie im Rat am 20.12.2005 wurde seinerzeit
über ein Erschießungsangebot der Investorengruppe Immobilien Fleischhauer -
rb Wohnen - und dem Ing. Büro Houben aus Süsterseel beraten.
Die Verwaltung
war ermächtigt worden, mit dem Bauträger Verhandlungen über den Umfang der
Erschließung zu führen.
Nach mehreren
Gesprächen und Erörterungen teilte die Investorengruppe nunmehr auf Nachfrage
mit, von ihren ursprünglichen Absichten Abstand genommen zu haben.
Der Vorgang
wurde somit eingestellt. Über die weitere Entwicklung bezüglich der
Erschließung wird der Ausschuss zu gegebener Zeit weiter informiert.
4. Bearbeitung von Bauanträgen
Die nachfolgende Tabelle
veranschaulicht die beim Fachbereich Planen Bauen Wohnen in den Jahren 2004 bis
2006 eingegangenen Anträge und registrierten Vorgänge.
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
|
Bauvoranfragen |
56 |
68 |
47 |
|
Bauanträge / Neubau |
147 |
199 |
157 |
|
Bauanträge / Umbau / Anbau |
71 |
74 |
68 |
|
Nutzungsänderungsanträge |
33 |
43 |
45 |
|
Bauanträge / Abbruch |
8 |
8 |
10 |
|
Nachtrags-Bauanträge |
40 |
23 |
38 |
|
Anträge auf Verlängerung |
19 |
18 |
27 |
|
Genehmigungsfreistellung |
42 |
49 |
36 |
|
Teilungsanträge |
39 |
43 |
31 |
|
Konzessionsanträge |
29 |
26 |
16 |
|
Ordnungsbehördliche
Verfahren |
27 |
37 |
53 |
|
Ordnungswidrigkeitenverfahren |
40 |
39 |
56 |
|
Baulastangelegenheiten |
57 |
53 |
71 |
|
Sonstige Verfahren (Formlose Anfragen,
Hausnummern-Zuteilung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis) |
113 |
121 |
92 |
|
Insgesamt |
721 |
801 |
747 |
Für die Bearbeitung eines
Vorganges werden in der Regel 4 - 6 Wochen Zeit benötigt, womit die
gesetzlichen Vorgaben des § 68 Abs. 8 der Landesbauordnung NRW (6 Wochen)
eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungszeit aber auch
schon einmal über die 6 Wochen ausdehnen, wenn beispielsweise die
erforderlichen Bauvorlagen nicht vollständig sind und/oder nicht rechtzeitig
vorgelegt werden oder die angeforderten Stellungnahmen von extern beteiligten
Stellen nicht fristgerecht eingehen. Der Gesetzgeber sieht aber auch eine
Verlängerungsmöglichkeit der Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen vor (§ 68
Abs. 8 Satz 2 Bau 0 NRW).
5. Überprüfung der
Dachkonstruktionen städtischer Gebäude
Der Fachbereich
Gebäudewirtschaft hat den TÜV Rheinland mit der Überprüfung der Stand- und
Verkehrssicherheit der Dachkonstruktionen für folgende Objekte beauftragt:
Hallenbad –
Schwimmbadbereich
Dreifachsporthalle
Baubetriebshofdach
Turnhallendach der
Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach
Ergebnis der
Überprüfung
In den vorgelegten
gutachterlichen Stellungnahmen wird bescheinigt, dass bei allen überprüften
Objekten keine Hinweise auf eine Einschränkung der Standsicherheit vorliegen.
Die Verkehrssicherheit ist weiter gewährleistet.
6. Begegnungszentrum Beecker Straße;
Bauliche Zustandsüberprüfung der tragenden Stahlbetonbauteile der Turnhalle
und des Schulgebäudes
Der Fachbereich
Gebäudewirtschaft hat nach Feststellung vorhandener Betonabplatzungen das
Ingenieurbüro Gronau und Kunz beauftragt, eine Überprüfung der tragenden
Stahlbetonbauteile der Turnhalle durchzuführen. Herr Klaus Gronau teilte nach
gemeinsamer Ortsbesichtigung mit, dass sein Büro für die betontechnische
Prüfung nicht ausgerüstet ist. In Abstimmung wurde mit diesem Teil der Prüfung
das Ingenieurbüro Dipl. Ing. Heinrich Metzger - Prof. Dr. Ing. Waltraud von
Grabe beauftragt.
Die Gutachter kommen zu
folgenden Ergebnissen:
Turnhalle:
Die Stahlbetonstützen der
Turnhalle weisen starke Abplatzungen auf, die auf eine unzureichende
Betonüberdeckung und eine unzureichenden Betonrezeptur (nicht
mangelnde Instandhaltung) zurückzuführen sind. Die Schädigung der tragenden
Konstruktion ist soweit fortgeschritten, dass eine umgehende Instandsetzung
erforderlich ist. Die Halle darf laut Aussage von Frau Professor Grabe ab einer
Windstärke 8 nicht mehr benutzt werden. Diese Auflage wurde dem zuständigen
Fachbereich 202 (Bildung und Soziales) zur Beachtung mitgeteilt.
Unter Beachtung der EnEV
(Energieeinsparungsverordnung) müssen infolge der umfangreichen Fassaden- und
Dacharbeiten bei der erforderlichen Sanierung auch Wärmedämm-Maßnahmen
durchgeführt werden.
Das Ingenieurbüro Gronau
und Kunz hat folgende Kosten für die Instandsetzung angegeben:
|
Erneuerung der
Stahlbetonstützen, einschl. Abbruch der anschließenden Außenwandbereiche,
zug. Fassaden- und Dachbauteile einschl. Nebenarbeiten |
240.000 € |
|
Erneuerung der Heizungsleitungen
und Heizkörper (Angabe FB 303): |
25.000 € |
|
Wärmedämm-Maßnahmen
für den Turnhallenbereich |
50.000 € |
|
Unvorhergesehenes |
20.000 € |
|
Gesamtkosten
(netto) |
335.000 € |
|
Mehrwertsteuer (z.
Z. 19 %) |
63.650 € |
|
Gesamtkosten
aufgerundet (brutto) |
ca. 400.000 € |
|
|
|
|
Zusätzlich werden
für den erforderlichen Sanierungsaufwand der Turnhallen-Nebengebäude einschließlich
der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage angegeben |
ca. 390.000 € |
|
|
|
|
Gesamtkosten (netto abzüglich o. a.
Heizungskosten Turnhallenbereich) |
ca. 700.000 € |
|
Mehrwertsteuer (z. Z. 19
%) |
ca. 133.000 € |
|
Gesamtkosten aufgerundet
(brutto) |
ca. 835.000 € |
|
|
|
|
Die Kosten für einen
Neubau gleicher Größenordnung werden angegeben mit |
ca. 800.000 € |
Ehemaliges Schulgebäude
Stahlbetonstützen und
Sichtbetonfassadenteile
Im Bereich des ehemaligen
Schulgebäudes sind ebenfalls Schäden in den Sichtbetonflächen festzustellen,
die auf mangelnde Betonüberdeckung zurückzuführen sind. Die freiliegenden
Oberflächen des Betons weisen nicht auf schädliche Bestandteile in der Betonzusammensetzung
hin. Eine Sanierung ist hier kurzfristig zur Vermeidung von weiteren Schäden
erforderlich.
Glaselemente (Treppenhausbereiche)
Die vorhandenen
Glaselemente zeigen starke Verwölbungen auf und sind statisch nicht
standsicher. Die Glasfassadenelemente sind zu entfernen oder durch eine
vorgesetzte Konstruktion in der Ebene zu sichern.
Kosten:
|
Aufstellung laut der am
05.10.2006 erstellten Kostenschätzung |
|
|
Beton- und
Mauerwerkssanierung |
12.000 € |
|
Glasfelder der
Treppenhäuser |
37.500 € |
|
Gerüstkosten |
12.000 € |
|
Kaminkopfsanierung |
1.250 € |
|
Wärmedämmung der
Fassadenteile |
62.000 € |
|
Unvorhergesehenes |
5.000 € |
|
Ingenieurleistungen |
10.000 € |
|
|
|
|
Gesamtkosten (netto) |
140.250 € |
|
Mehrwertsteuer (z. Z. 19
%) |
26.650 € |
|
Gesamtkosten aufgerundet
(brutto) |
ca. 167.000
€ |
|
|
|
|
Aufstellung der zusätzlich erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen |
|
|
Fensteranlagen der
Ostfassade |
52.500 € |
|
Fenster der Westfassade |
15.000 € |
|
WC-Anlagen |
2.500 € |
|
Malerarbeiten |
6.250 € |
|
Neue Heizungsanlage |
85.000 € |
|
Elektroarbeiten (neue
Haupt- und Unterverteilung) |
6.250 € |
|
Unvorhergesehenes |
5.000 € |
|
Ingenieurkosten |
10.000 € |
|
|
|
|
Gesamtkosten (netto) |
182.500 € |
|
Mehrwertsteuer (z. Z. 19
%) |
34.675 € |
|
Gesamtkosten aufgerundet
(brutto) |
ca. 218.000
€ |
|
|
|
|
Die Gesamtsanierung
kostet somit (835.000 € +
385.000 €) |
ca. 1.220.000
€ |
Vorschlag der
Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Die Verwaltung schlägt
vor, die Entscheidung zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bis zur
Grundsatzentscheidung über die weitere Verwendung des Begegnungszentrums
zurückzustellen.
Hinweis
Die Sanierungsmaßnahmen
zur Erhaltung der Standsicherheit sind entsprechend dem Gutachten kurzfristig
durchzuführen. Die restlichen Maßnahmen können auch in einem noch
festzulegenden Zeitraum durchgeführt werden.
