Entscheidungsvorlage - VO/3077/15
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung von Fraktionsgeschäftsstellen für die Fraktionen von FDP, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg, Bündnis 90/ Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des Rates im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zahlt die Stadt der Fraktion einen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 2/3, wenn die Räume auch zum Teil für die Arbeit des Stadtverbandes genutzt werden.
Dies ist in den o.g. Fällen nicht der Fall, da in den Räumen des Rathauses keine Parteiarbeit stattfinden darf.
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, den o.g. Fraktionen einen Zuschuss in Höhe von 100% für Reinigungskosten und Telefon/Internet zu gewähren.
Diese Ausgaben wurden bei den anderen Fraktionen ebenfalls im Rahmen des Mietkostenzuschusses zu 2/3 übernommen bzw. bei der Fraktion Freie Wähler beträgt der Mietkostenzuschuss schon jetzt 100 %.
Seitens der Verwaltung wird für die Ratssitzung am 10.03.2015 ergänzend zu dieser Vorlage eine Aufschlüsselung der Kosten für alle sechs Fraktionsgeschäftsstellen vorgelegt werden. Diese Vorlage dient alleine der Beschlussfassung über die Bezuschussung der Nebenkosten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Fraktionen, die künftig im Rathaus der Stadt Wegberg ihre Geschäftsstellen beziehen, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
Zuschuss ab Antragstellung der Fraktionen in Höhe der monatlichen Telefon – und Internetkosten sowie der Reinigungskosten.
Die Telefon- und Internetkosten werden mit maximal 39,90 € pro Fraktion / Monat veranschlagt.
Die Reinigungskosten werden laut Berechnung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft rund 16,00 € pro Monat pro Fraktion inklusive zwei Fensterreinigungen und einer Reinigung der Fraktionsräume pro Woche betragen.
Die Mittel stehen bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 5492000 zur Verfügung.
