Entscheidungsvorlage - VO/3112/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfW-Fraktion vom 15.05.2014 betreffend "Arbeitseinsätze des Baubetriebshofes im Rahmen der Grünflächenpflege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Entscheidung
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24.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.05.2014 hat die AfW-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den o.g. Antrag gestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 Kenntnis genommen und den Antrag an den Fachausschuss verwiesen.
In der Vergangenheit erfolgten auf der bisherigen Internetseite der Stadt Wegberg bereits Hinweise zu Arbeiten, die den Baubetriebshof betreffen. Als Beispiele können die Informationen über das Auftreten der Gespinstmotte, Baumfällungen sowie Brennholzversteigerungen genannt werden.
Im Bereich der Grünflächenpflege werden derzeit die vorhandenen Daten in eine digitale Form überführt. Ziel ist der Aufbau eines Grünflächenkatasters. Die vorhandenen Grünflächen sollen hierbei nach Objektarten (z.B. Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Straßenbegleitgrün etc.) und Flächeninhalt (Gebrauchsrasen, Sportrasen, Baumbestand etc.) eingeteilt werden. Die Pflegeleistungen werden über das ganze Jahr erbracht, wobei die Vegetationszeit beachtet werden muss. Für die einzelnen Pflegeobjekte sind in Zukunft noch entsprechende Standards (Pflegeintervalle und –umfang) festzulegen. Dies soll der Optimierung der Pflege dienen.
Durch den o.g. Antrag der Fraktion AfW soll die Arbeit des Baubetriebshofes transparenter gemacht werden. Es ist daher sinnvoll, dies sowohl mit dem Aufbau des Grünflächenkatasters als auch mit der Entwicklung hinsichtlich des neuen Internetauftritts der Stadt zu verknüpfen.
Internetauftritt des Baubetriebshofes
Auf der neuen Internetseite der Stadt Wegberg könnte sich der Baubetriebshof mit folgenden Informationen darstellen:
Baubetriebshof – technischer Betrieb der Stadt Wegberg
Der Baubetriebshof der Stadt Wegberg erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Entsorgung
Hinweis auf Sammelstelle und Liste, was angenommen wird und was nicht
Hinweis auf Schadstoffmobil und Deponie Rothenbach
Generelle Verantwortlichkeit liegt beim FB Planen, Umwelt, Abwasser Herr Kortzak
Grünpflege
Die Unterhaltung der Grünanlagen beinhaltet die Pflege des / der
- Straßenbegleitgrüns
- Parkanlagen
- Grünanlagen an Schulen und Kindergärten
- Sportflächen
- der Spiel- und Bolzplätze
Nicht alle Pflegearbeiten führt der Baubetriebshof selbst aus. Für bestimmte Pflegearbeiten wurde ein privater Dienstleister beauftragt.
Der Baubetriebshof führt auf folgenden Friedhöfen die Pflege selbst durch:
Arsbeck, Beeck, Klinkum und Wegberg
Für die Friedhöfe in
Dalheim, Merbeck, Rath-Anhoven, Rickelrath und Tüschenbroich
erfolgt die Pflege durch einen privaten Unternehmer.
Geplante Pflegemaßnahmen

Pflege und Unterhaltung des städtischen Baumbestandes, Baumkontrollen
Schäden an Bäumen
Die Baumkontrollen dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Gefahren, die von erkrankten oder beschädigten Bäumen ausgehen können, frühzeitig zu erkennen und soweit wie möglich auszuschließen. Hierzu zählen Bäume an städtischen Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in städtischen Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an städtischen Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen. Nach extremen Witterungsereignissen (z. B. Orkane, Eisregen) muss in den betroffenen Bereichen eine Zusatzkontrolle auf offensichtliche Schäden und Gefahren, z. B. angebrochene / lose Äste oder Umsturzgefahr, erfolgen. Das Gleiche gilt bei Schadenfällen (z.B. Aufprallunfällen durch Kfz), erheblichen Veränderungen im Baumumfeld (z.B. größere Baumaßnahmen) oder erheblichen Eingriffen in den Baum.
Im Baumkataster sind ca. 11 Tsd. Bäume verzeichnet.
Hinweise zu möglicherweise in ihrer Standsicherheit gefährdeten Bäumen im öffentlichen Bereich nimmt der Baubetriebshof gern entgegen.
Schäden durch Bäume
Im Stadtgebiet Wegberg sind Bäume an Standorten vorhanden, die nach aktuellen baumpflegerischen Erkenntnissen und Standards für Baumanpflanzungen ungeeignet sind bzw. es wurden ungeeignete Sorten ausgewählt. Aufgrund dessen werden beispielsweise durch Wurzeln und Überwuchs, Schäden verursacht. Betroffen sind Alleebäume und sonstige Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen trifft der Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser. Bei Wurzelschäden an Gehwegen, am Straßenkörper sowie an Privatgrundstücken, deren Regulierung einen Baum massiv schädigen würde (z.B. Gefährdung der Standsicherheit), bei Standorten, die sich nachteilig auf die Entwicklung des Baumes sowie das Umfeld des Baumes auswirken und bei übermäßigem und störendem Kronenwachstum (Z.B. Lichteinfall, Rundfunkempfang) entscheidet der städtische Baumkontrolleur. Maßnahmen, die das bislang örtlich geprägte Erscheinungsbild (z.B. stadtbildprägende Bäume, Alleen) beeinträchtigen können, bedürfen grundsätzlich immer der Zustimmung des Fachbereichs Umwelt, Verkehr, Abwasser.
Brennholzverkäufe
Der städtische Baubetriebshof veräußert mehrmals im Jahr gegen Höchstgebot verschiedene Holzschüttungen (Brennholz) in verschiedenen Qualitäten, Längen, Stärken und Holzarten als Einzellose.
Die Stadt Wegberg, Fachbereich Baubetriebshof stellt hierzu eine Rechnung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus, in der der ermäßigte Steuersatz von 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Straßenkontrolle
Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit richten sich nach der Verkehrswichtigkeit (Verkehrsdichte), den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen (z. B. bei vorübergehend angeordneten Umleitungen), dem Ausbauzustand und etwaigen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vorübergehend beeinträchtigenden Gegebenheiten (z. B. Straßenbaustellen).
Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind deshalb regelmäßige Kontrollen des gesamten Straßen- und Wegenetzes (einschl. Plätze) durchzuführen, deren Häufigkeit sich unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Merkmale nach der Verkehrsbedeutung und dem Gefahrenpotenzial der jeweiligen Straße richtet. Diese Kontrollen sind nach Maßgabe eines Stufenplans durchzuführen. Dieser Stufenplan soll die namentlich aufzuführenden Straßen und sonstigen Verkehrsflächen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung ausweisen.
Das Straßennetz der Stadt Wegberg umfasst 216 km bzw. 920.000 qm.
Die Länge der Wirtschaftswege beträgt 166 km, die Fläche 480.000 qm.
Stufe | Zuordnung | Kontrollhäufigkeit |
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1 | Gehwege und Parkplätze an klassifizierten Straßen (Bundesstraßen: § 5 Abs. 3 FStrG bzw. Landes- und Kreisstraßen: § 44 Abs. 4 StrWG NRW) Straßen von besonderer überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Zufahrtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Fußgängerzonen) | einmal wöchentlich |
2 | andere Straßen von überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Sammelstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen) | alle zwei bis vier Wochen |
3 | alle übrigen Straßen (z. B. reine Wohnstraßen) | alle vier bis acht Wochen |
4 | verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege | alle acht bis zwölf Wochen |
5 | nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege | alle drei bis sechs Monate |
Straßenunterhaltung
Projekte für 2015

Aktuelle Maßnahmen
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Aufbrauchwesen und Sondernutzungen
Die Benutzung der Geh- und Radwege sowie der Fahrbahnrandstreifen als Zufahrt zu einer Baustelle ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende erlaubnispflichtige Sondernutzung. Sämtliche durch eine Sondernutzung an den öffentlichen Verkehrsflächen entstehende Schäden sind durch den Erlaubnisnehmer zu ersetzen. Soweit evtl. Schäden nach Beendigung einer Baustelle nicht bereits durch den Erlaubnisnehmer behoben worden sind, ermittelt der Straßenwart der Stadt Wegberg den genauen Schaden.
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung von Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Strom, Wasser und Gas) ist eine sonstige Benutzung im Sinne des Landesstraßengesetzes. Der Straßenwart der Stadt Wegberg überwacht die im Zusammenhang mit der Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlichen Straßenaufbrüche und deren ordnungsgemäße Wiederherstellung und nimmt sie nach Beendigung ab.
Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.
Abwasserkontrolle
Zwecks Kanaluntersuchung und der Überprüfung von versiegelten Flächen führt der Baubetriebshof entsprechende Kontrollen durch. Entsprechende Termine können vereinbart werden.
Spielplätze
Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, werden die von der Stadt Wegberg zu unterhaltenden Kinderspiel- und Bolzplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand überprüft.
Für den Bereich der Schulhöfe werden diese Kontrollen durch die eingesetzten Schulhausmeister vorgenommen. Auf den eingefriedeten Geländen der städtischen Kindergärten übernehmen die Leiter/-innen oder die damit beauftragten Personen die Sicht- und Funktionskontrollen.
Sportplätze
Die Sportstätten werden hauptsächlich auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Daneben wird vom Baubetriebshof festgestellt, ob Pflege- und Unterhaltungsarbeiten durchzuführen sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Informationen auf Basis der o.g. Angaben auf der überarbeiteten Internetseite zu veröffentlichen und um weitere Daten nach und nach zu ergänzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angaben über die geplanten Arbeitseinsätze des Baubetriebshofes in geeigneter Form auf der neuen Internetseite zu veröffentlichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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