Entscheidungsvorlage - VO/3123/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bürger der Stadt Wegberg hat in der Bürgermeistersprechstunde am 25.03.2015 in Wildenrath Herrn Bürgermeister Stock die als Anlage beigefügte Bürgeranregung vom 16.03.2015 gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW übergeben inklusive Anlagen mit insgesamt ca. 650 Unterschriften. Aus Datenschutzgründen sind diese Unterschriften der Anlage nicht beigefügt, sie stehen aber den Fraktionen zur Einsichtnahme bei der Geschäftsführung Rat und Ausschüsse zur Verfügung.

Die Anregung hat das Ziel, dass keine Asylbewerber im sog. Jugendheim Wildenrath untergebracht werden.

 

Dem Petenten und den übrigen Anwesenden wurden im Verlauf der Bürgermeistersprechstunde die Sachgründe erläutert, warum die Stadt angesichts der Entwicklung der aktuellen Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Zuweisungen von Asylbewerbern in der momentanen Situation an einer auf zwei Jahre befristeten Unterbringung von 12 männlichen Asylbewerbern im ansonsten das ganze Jahr über so gut wie leerstehenden Jugendheim Wildenrath nicht vorbeikommt.

 

Dabei wurde seitens des Verwaltungsvorstandes auch zugesagt, die bisher im Jugendheim durchgeführten Veranstaltungen auch während der Zeit der Unterbringung von Asylbewerbern zu ermöglichen, sei es durch Verlagerung der Veranstaltung in die daneben liegenden Turnhallen der Grundschule, sei es durch Zurverfügungstellen eines Toilettenwagens oder von Toilettenhäuschen.

 

Die St. Johannes Baptist Schützenbruderschaft 1715 Wildenrath e. V. wurde wegen des erst am 23. März 2015, zwei Tage vor der Bürgermeistersprechstunde beantragten "Tanz in den Mai" angeschrieben und um Angabe der erwarteten Besucherzahl gebeten. In diesem Schreiben vom 25.03.2015 wurde der Verein außerdem um abstimmende Gespräche gebeten. Auf dieses Schreiben hat die Verwaltung bislang keine Antwort erhalten, ebenso wenig wie auf das Schreiben vom 13.03.2015 an die Bruderschaft, in dem das Gespräch wegen offener Fragen zur Spätkirmes angeboten worden war.

 

Sobald und soweit es die Gesamtsituation in Wegberg zulässt, das heißt sobald und soweit in den anderen Gemeinschaftsunterkünften der Stadt genügend freie Kapazitäten vorhanden sind oder sobald und soweit der Stadt nach der Inbetriebnahme der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) durch das Land gestattet wird, dort vorhandene noch nicht durch die ZUE belegte Kapazitäten zu nutzen, kann auf die Belegung des sog. Jugendheims Wildenrath verzichtet werden. Die dort neu hinzu gekommene Dusche kann eingebaut bleiben. Die Gesamtkosten (inkl. Mobiliar) werden den Betrag von 15.000 € nicht übersteigen.

 

Auf die ausführliche Darstellung der Gesamtproblematik in der Vorlage VO/3125/15 wird ergänzend Bezug genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg hält die befristete Unterbringung von 12 männlichen Asylbewerbern im Erdgeschoss des sog. Jugendheims Wildenrath angesichts der Gesamtsituation der Stadt Wegberg für richtig und folgt der Anregung daher nicht.

 

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Anlagen

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