Entscheidungsvorlage - VO/0441/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Klein hatte mit Schreiben vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

„Der im Rahmen des Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des Baugebietes Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen Spielplatz erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen Gerichhausen und Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist für sie mit Gefahren verbunden.

Ich stelle daher den Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu prüfen. Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“

 

Bei der Einbringung des Antrages in der Sitzung des Rates am 19.09.2006 wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu überprüfen und dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung hat den Abschnitt der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst und Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen untersucht und mit einem Vertreter der Kreispolizeibehörde Heinsberg in Augenschein genommen.  Danach kämen für Querungshilfen (eigensichere Querung der Fahrbahn durch Einbau einer Mittelinsel) die Standorte

1.      Freiheider Straße/Forst

2.      im Bereich der Einmündung Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des Begegnungszentrums sowie

3.      Heidekamp/In Gerichhausen

in Frage.

 

Wegen des hohen Verkehrsaufkommens und dem Ende des Radweges aus Richtung Beeck am Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst war auch die Polizei der Meinung, hier vorrangig eine gesicherte Querung anzulegen. Wegen der bereits heute vorhandenen erforderlichen Fahrbahnbreite aufgrund der Bushaltebucht sind Straßenbauarbeiten nur in geringem Umfang (Markierung, Bordsteinabsenkung mit Blindentaststeinen) erforderlich. Der Materialpreis für eine Querungshilfe beträgt nach einem aktuellen Angebot komplett mit Beschilderung 2.415,00€.

 

Für die übrigen Standorte sind wegen fehlender Fahrbahnbreite umfangreiche Straßenbauarbeiten erforderlich.

 

Für den Standort im Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst wurde gleichfalls ein Alternativstandort in Richtung Stadtzentrum geprüft. Hier wären theoretisch öffentliche Flächen, die zurzeit als Parkflächen dienen, für die erforderlichen Restfahrbahnbreiten (die Querungshilfe als Mittelinsel bestehend aus zwei halbkreisförmigen Elementen ist zum Schutz der Nutzer mit Fährrädern 2 m breit) vorhanden. Die Parkflächen sind allerdings durch Tiefborde von der Fahrbahn abgesetzt und grundsätzlich nicht für fließenden Verkehr (z. B. Busse, LKW) technisch ausgebaut. Neben dem Wegfall mehrerer  Stellplätze würden erhebliche Baukosten zur Umgestaltung der Fahrbahn anfallen, wenn der Alternativstandort ausgewählt würde.

 

Gegen den Alternativstandort spricht auch die (auch ohne Bau einer Querungshilfe) zwingend erforderliche Änderung der Radwegführung. Zurzeit endet der benutzungspflichtige Radweg von Beeck kommend hinter der Einmündung der Straße Forst. Eine Radwegfurt ist über die Straße Forst markiert. Der Radfahrer von Beeck kommend wird über die Furt durch Markierungen in die Gegenfahrbahn der Beecker Straße gelenkt. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises sollte aus Sicherheitsaspekten der Radweg von Beeck kommend vor der Straße Forst enden und die Furt demarkiert werden. Der Radfahrer könnte mit der Querungshilfe die Fahrbahn der Beecker Straße sicher queren und dann vorfahrtsberechtigt (geschützt) auf der Beecker Straße die Einmündung der Freiheider Straße passieren. Bei nur einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich gibt es zwingend stets Fälle, bei denen Fußgänger die breite Einmündung der Freiheider Straße nutzen müssen, wenn der Fußgänger keinen geringen Umweg bis zum Bereich der normalen Fahrbahnbreite jenseits des Einmündungsbereiches in Kauf nehmen möchte. Diese Konstellation kann mit nur einer Querungshilfe jedoch nicht vermieden werden.

 

Nach Aussage der Polizei sind die anfangs genannten übrigen Standorte grundsätzlich für Querungshilfen geeignet, da von einer gewissen Häufung der Querungsvorgänge ausgegangen werden kann. Für Fußgängerüberwege mangelt es aber an der Anzahl der Querungswilligen.  Zwar gibt es nach den Empfehlungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen mittlerweile keine absolute Zahl mehr für die Beurteilung zur Rechtmäßigkeit bei der Anordnung des Verkehrszeichens „Zebrastreifen“ (= Markierung auf Fahrbahn + Beschilderung), jedoch sinkt erfahrungsgemäß die Akzeptanz des ortsansässigen Kraftfahrzeugverkehrs für Zebrastreifen, die „bekanntermaßen nur sporadisch“ genutzt werden. Darin liegt eine gewisse Gefahr für den Fußgänger, der sich auf die schützende Wirkung des Verkehrszeichens und die uneingeschränkte Akzeptanz (blind) verlässt.

Beim Zebrastreifen kommt es häufig zu Unfällen mit Kindern, die im Vertrauen auf ihr Handzeichen (Empfehlung der Polizei im Verkehrsunterricht) die Fahrbahn betreten und die tatsächliche Reaktion des Kraftfahrers (Akzeptanz, Bremsbereitschaft, Bremsmöglichkeit usw.) nicht mit bedenken.

Mithin beurteilt die Polizei und das Straßenverkehrsamt des Kreises die Schutzwirkung von Querungshilfen höher als bei Zebrastreifen. Als gesichertes Hindernis in der Fahrbahn (verengte Fahrspuren auf Mindestmaß) können Querungshilfen auch zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.

 

Sollten Querungshilfen an weiteren Standorten angelegt werden, sind allerdings die technischen Voraussetzungen (Umbau der Fahrbahn/Gehwege) zu schaffen. Maßnahmenbezogene Finanzmittel sind nicht im Haushalt veranschlagt und müssten aus allgemeinen Mitteln des Straßenbaus erfolgen.

 

Den Fraktionen wurde eine Planzeichnung mit der Lage der Querungshilfe im Kreuzungsbereich Freiheider Straße/Forst übermittelt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die  Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Beecker Straße  stehen folgende Mittel zur Verfügung:

 

Produkt 12 01 01      Sachkonto 78 52 000

Auftrags-Nr. I 12010701.10007852000    

  20.000,00 €

abzügl. Auftrag Errichtung Querungshilfe

    2.415,00 €

verbleiben zur weiteren Verwendung

  17.585,00 €

 

 

Alternativen:

 

- keine Alternativen -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Querungshilfe wie beschrieben einzurichten.

 

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