Entscheidungsvorlage - VO/0441/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Überquerungshilfe Beecker Straße Antrag der Ratsfrau Ruth Klein vom 07.09.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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22.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Klein hatte mit
Schreiben vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates
gestellt:
„Der im Rahmen
des Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des
Baugebietes Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen
Spielplatz erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen
Gerichhausen und Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist
für sie mit Gefahren verbunden.
Ich stelle daher den
Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur
Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu prüfen.
Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“
Bei der Einbringung
des Antrages in der Sitzung des Rates am 19.09.2006 wurde beschlossen, die
Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zur Errichtung einer
Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu überprüfen und dem Ausschuss
für Städtebau, Umwelt und Verkehr zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung hat
den Abschnitt der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider
Straße/Forst und Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen
untersucht und mit einem Vertreter der Kreispolizeibehörde Heinsberg in
Augenschein genommen. Danach kämen für
Querungshilfen (eigensichere Querung der Fahrbahn durch Einbau einer
Mittelinsel) die Standorte
1.
Freiheider
Straße/Forst
2.
im Bereich der
Einmündung Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des
Begegnungszentrums sowie
3.
Heidekamp/In
Gerichhausen
in Frage.
Wegen des hohen
Verkehrsaufkommens und dem Ende des Radweges aus Richtung Beeck am
Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst war auch die Polizei der Meinung,
hier vorrangig eine gesicherte Querung anzulegen. Wegen der bereits heute
vorhandenen erforderlichen Fahrbahnbreite aufgrund der Bushaltebucht sind
Straßenbauarbeiten nur in geringem Umfang (Markierung, Bordsteinabsenkung mit
Blindentaststeinen) erforderlich. Der Materialpreis für eine Querungshilfe
beträgt nach einem aktuellen Angebot komplett mit Beschilderung
2.415,00€.
Für die übrigen
Standorte sind wegen fehlender Fahrbahnbreite umfangreiche Straßenbauarbeiten
erforderlich.
Für den Standort im
Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst wurde gleichfalls ein Alternativstandort
in Richtung Stadtzentrum geprüft. Hier wären theoretisch öffentliche Flächen,
die zurzeit als Parkflächen dienen, für die erforderlichen Restfahrbahnbreiten
(die Querungshilfe als Mittelinsel bestehend aus zwei halbkreisförmigen
Elementen ist zum Schutz der Nutzer mit Fährrädern 2 m breit) vorhanden. Die
Parkflächen sind allerdings durch Tiefborde von der Fahrbahn abgesetzt und
grundsätzlich nicht für fließenden Verkehr (z. B. Busse, LKW) technisch
ausgebaut. Neben dem Wegfall mehrerer
Stellplätze würden erhebliche Baukosten zur Umgestaltung der Fahrbahn
anfallen, wenn der Alternativstandort ausgewählt würde.
Gegen den
Alternativstandort spricht auch die (auch ohne Bau einer Querungshilfe) zwingend
erforderliche Änderung der Radwegführung. Zurzeit endet der
benutzungspflichtige Radweg von Beeck kommend hinter der Einmündung der
Straße Forst. Eine Radwegfurt ist über die Straße Forst markiert. Der Radfahrer
von Beeck kommend wird über die Furt durch Markierungen in die Gegenfahrbahn
der Beecker Straße gelenkt. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt des
Kreises sollte aus Sicherheitsaspekten der Radweg von Beeck kommend vor
der Straße Forst enden und die Furt demarkiert werden. Der Radfahrer könnte mit
der Querungshilfe die Fahrbahn der Beecker Straße sicher queren und dann
vorfahrtsberechtigt (geschützt) auf der Beecker Straße die Einmündung der
Freiheider Straße passieren. Bei nur einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich
gibt es zwingend stets Fälle, bei denen Fußgänger die breite Einmündung der
Freiheider Straße nutzen müssen, wenn der Fußgänger keinen geringen Umweg bis
zum Bereich der normalen Fahrbahnbreite jenseits des Einmündungsbereiches in
Kauf nehmen möchte. Diese Konstellation kann mit nur einer Querungshilfe jedoch
nicht vermieden werden.
Nach Aussage der
Polizei sind die anfangs genannten übrigen Standorte grundsätzlich für
Querungshilfen geeignet, da von einer gewissen Häufung der Querungsvorgänge
ausgegangen werden kann. Für Fußgängerüberwege mangelt es aber an der Anzahl
der Querungswilligen. Zwar gibt es nach
den Empfehlungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen mittlerweile keine
absolute Zahl mehr für die Beurteilung zur Rechtmäßigkeit bei der Anordnung des
Verkehrszeichens „Zebrastreifen“ (= Markierung auf Fahrbahn +
Beschilderung), jedoch sinkt erfahrungsgemäß die Akzeptanz des ortsansässigen
Kraftfahrzeugverkehrs für Zebrastreifen, die „bekanntermaßen nur
sporadisch“ genutzt werden. Darin liegt eine gewisse Gefahr für den
Fußgänger, der sich auf die schützende Wirkung des Verkehrszeichens und die
uneingeschränkte Akzeptanz (blind) verlässt.
Beim Zebrastreifen
kommt es häufig zu Unfällen mit Kindern, die im Vertrauen auf ihr Handzeichen
(Empfehlung der Polizei im Verkehrsunterricht) die Fahrbahn betreten und die
tatsächliche Reaktion des Kraftfahrers (Akzeptanz, Bremsbereitschaft,
Bremsmöglichkeit usw.) nicht mit bedenken.
Mithin beurteilt die
Polizei und das Straßenverkehrsamt des Kreises die Schutzwirkung von
Querungshilfen höher als bei Zebrastreifen. Als gesichertes Hindernis in der
Fahrbahn (verengte Fahrspuren auf Mindestmaß) können Querungshilfen auch zur
Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Sollten
Querungshilfen an weiteren Standorten angelegt werden, sind allerdings die
technischen Voraussetzungen (Umbau der Fahrbahn/Gehwege) zu schaffen.
Maßnahmenbezogene Finanzmittel sind nicht im Haushalt veranschlagt und müssten
aus allgemeinen Mitteln des Straßenbaus erfolgen.
Den Fraktionen wurde
eine Planzeichnung mit der Lage der Querungshilfe im Kreuzungsbereich
Freiheider Straße/Forst übermittelt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Für die Errichtung einer Überquerungshilfe auf der
Beecker Straße stehen folgende Mittel
zur Verfügung:
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Produkt 12 01 01 Sachkonto 78 52 000 Auftrags-Nr. I
12010701.10007852000 |
20.000,00 € |
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abzügl. Auftrag
Errichtung Querungshilfe |
2.415,00 € |
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verbleiben zur weiteren
Verwendung |
17.585,00 € |
Alternativen:
- keine Alternativen -
