Entscheidungsvorlage - VO/3142/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hatte mit Schreiben vom 20.08.2012 (Anlage 1) beantragt die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der Totenhalle des Wegberger Friedhofs ein Konzept für die Herstellung eines Kolumbariums zu erarbeiten.

Dieser Antrag wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.04.2013 (TOP 1.9) und am 24.09.2013 (TOP 1.8) ohne konkretes Ergebnis und ohne Beschlussfassung in der Sache behandelt. Vielmehr wurde die Verwaltungsvorlage am Ende der Beratung in der Sitzung am 24.09.2013 durch den Bürgermeister zurückgezogen und die Erstellung einer neuen Sitzungsvorlage zugesichert.

Die antragstellende Fraktion hat der Verwaltung mittlerweile signalisiert, dass aus ihrer Sicht das Thema „neue Bestattungsformen“ nicht auf die Herstellung eines Kolumbariums reduziert werden sollte. Im Hinblick auf die vorausgegangenen Diskussionen hat die Verwaltung vorgeschlagen, das Thema „neue Bestattungsformen“ in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen und der Verwaltung zu erörtern und vor zu beraten. Von den Fraktionen wurden folgende Ratsmitglieder für den Arbeitskreis benannt:

Torsten Heiss (CDU), Elisabeth Spelten (SPD), Heinz Nießen (FDP), Dr. Michael Scherer-Rath (GRÜNE), Evelyne Feger (AfW), Marlies Schmitz (FW).

In einem ersten Termin nach der Ratssitzung am 14.04.2015 sprach sich die Mehrheit der Ratsmitglieder insbesondere wegen der finanziellen Situation der Stadt dafür aus, nicht mehr den Weg der angesichts der notwendigen baulichen Investitionen kostspieligen Kolumbarien weiter zu verfolgen, sondern sich eingehend mit dem Thema Urnenstelen zu beschäftigen.

Der Arbeitskreis hält es für sinnvoll, sich zunächst mit den Bedingungen für die Errichtung einer Anlage mit 30 bis 35 Urnenkammern auf dem Friedhof Wegberg näher zu befassen. 

Auch in Wegberg hat sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren stark verändert. Der Anteil der Feuerbestattungen steigt von Jahr zu Jahr. 2014 lag dieser in Wegberg bei ca. 61 %, womit  im Vergleich zum Vorjahr 2013 ein Anstieg von 8 % zu verzeichnen war. Vor 10 Jahren lag der Anteil der Feuerbestattungen noch  bei etwa 25 %. Ein weiterer Anstieg der Feuerbestattungen ist wahrscheinlich. Die Nachfrage nach Bestattungsmöglichkeiten, die einen geringen Pflegeaufwand nach sich ziehen, steigt ständig. Die Verwaltung hält es daher für realistisch, dass eine Anlage mit 30 bis 35 Urnenkammern innerhalb eines Jahres zumindest zum Großteil wenn nicht vollständig belegt sein wird. Die Gebühren einer Urnenkammer-Bestattung werden vergleichbar hoch sein wie die einer Bestattung im Urneneigengrab.

Die Anschaffungskosten je Urnenkammer bzw. Stele liegen zwischen ca. 800,00 € und 1.500,00 € brutto inklusive Montage. Jede Urnenkammer bietet, je nach Bauart, Platz für bis zu 3 Urnen.

Die Aufstellung von Urnenstelen bzw. –wänden bietet eine sinnvolle und aus gestalterischer Sicht für das Friedhofsbild eine sehr ansprechende Alternative zur Aneinanderreihung von Urnenerdgräbern. Die Stelen bzw. Wände lassen sich harmonisch in das Gesamtkonzept des Friedhofs eingliedern. Die Flächen um die Stelen bzw. Wände herum können z.B. mit Pflanzkübeln oder blühenden Sträuchern freundlich gestaltet werden. Ergänzt durch ansprechende Sitzgelegenheiten sollen so die Trauernden auch zum Verweilen eingeladen werden. Die Wahl der Bauart muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, die Anlage soll nicht zu groß sein. Einzelstelen und kleine Gruppen mit einer zentralen Ablagemöglichkeit für Grabschmuck erscheinen sinnvoll.

Die Errichtung von Urnenstelen bzw. -wänden bietet den Vorteil, dass diese (je nach Bauart) beliebig erweitert bzw. vergrößert werden können. Somit kann die Anzahl der Urnenkammern bedarfsorientiert angepasst werden.

Sollte diese Bestattungsart Zuspruch in der Bevölkerung finden, wovon auszugehen ist, könnte über die Errichtung von Anlagen auf weiteren Friedhöfen im Stadtgebiet zeitnah entschieden werden. Die Voraussetzungen für die Errichtung von Urnenstelen sind auf allen Friedhöfen gegeben.

Sollte die Stadt Wegberg nicht auf die veränderte Nachfrage reagieren, werden Bestattungsangebote nicht-kommunaler Anbieter zu sinkenden Bestattungszahlen auf den städtischen Friedhöfen führen. Damit einhergehend werden die Friedhofsgebühren steigen müssen, da die in die Gebührenbedarfsrechnung einfließenden Fixkosten auf die kalkulierten Bestattungsfälle anteilig verteilt werden.

Aufgrund der gestalterisch sehr unterschiedlichen und vielfältigen Angebote für Urnenstelen und aufgrund der Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung und Vergabe empfiehlt es sich, im Arbeitskreis Gestaltungsvorschriften und mögliche Ausschreibungskriterien vor zu beraten.   

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch die Beauftragung des Arbeitskreises entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beschließt, den Arbeitskreis “Neue Bestattungsformen auf den Wegberger Friedhöfen“ zu beauftragen, dem Ausschuss und dem Rat (über die Verwaltung) Vorschläge zu Gestaltungsanforderungen für Urnenstelen/Urnenwände und ihre Aufstellungsorte sowie Vorschläge geeigneter Ausschreibungskriterien zu unterbreiten.

 

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Anlagen

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