Mitteilungsvorlage - VO/3141/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt am 06.09.2014 folgenden Antrag:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg.

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr im Vergleich zu anderen Flächenkommunen aus dem Kreis Heinsberg aber auch aus Nachbarkreisen, festzustellen. Ein Benchmark der Kalkulation zu anderen Kommunen soll Transparenz schaffen.

 

Begründung:

Einem Pressebericht in der Rheinischen Post war zu entnehmen, dass im Kreis Heinsberg die Abwasserbeseitigungsgebühren der Stadt Wegberg mehr als das Doppelte der Abwasserbeseitigungsgebühren z. B. der Stadt Erkelenz betragen. Auch in der Gemeinde Brüggen betragen die Abwasserbeseitigungsgebühren im Vergleich zu Wegberg nur ca. 40 % bei ähnlichen Vergleichsparametern wie in Wegberg.

 

Es ist daher erforderlich in einer interkommunalen Kalkulationsanalyse transparente Vergleichsdaten aufzuzeigen.

 

Letztendlich sollen Ansätze gefunden werden, die zu einer Verringerung der Belastung der Bürger im Bereich der Abwasserbeseitigungsgebühren führen.“

 

 

Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren der Nachbarkommunen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Fläche    in             km²

Einwohner zahl

Wasser-         verband                  

Schmutzwasser-gebühr je m³ in €

Berechnungsgrund- lage/Frischwasser- verbrauch in m³

Niederschlags-wassergebühr / m²

Berechnungsgrund-  lage/Flächen in    m²

Abschreibung /     Kalk. Verzinsung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erkelenz

117,44

42.901

ER+SW+N

1,91 €

2.155.000

0,90 €

5.450.000

AW / 6,0%

Gangelt

48,72

11.452

ER

2,67 €

524.428

0,76 €

1.242.758

WBZ / 6,5%

Geilenkirchen

83,20

26.420

ER

3,09 €

1.215.467

0,67 €

3.264.831

WBZ / 6,0%

Heinsberg

92,21

40.913

ER

2,31 €

1.930.000

0,44 €

5.300.000

AW / 5,5%

Hückelhoven

61,27

38.593

ER

3,12 €

1.735.000

0,80 €

3.937.600

WBZ / 6,0%

Selfkant

42,09

9.916

ER

3,29 €

459.788

0,72 €

879.031

WBZ / 6,5%

Übach-Palenberg

26,12

24.052

ER

2,69 €

 

1,08 €

 

WBZ / 7,0%

Waldfeucht

30,27

8.734

ER

3,59 €

 

0,65 €

 

AW / 5,0%

Wassenberg

42,43

17.101

ER

3,20 €

740.000

1,75 €

760.000

AW / 6,25%

Wegberg

84,34

27.745

ER+SW

4,44 €

1.291.516

1,04 €

2.739.660

WBZ / 6,5%

Baesweiler

27,77

27.898

ER

2,96 €

1.155.000

1,20 €

1.443.000

WBZ / 6,0%

Brüggen

61,25

15.479

SW+N

2,80 €

 

0,50 €

 

         / 6,0%

Niederkrüchten

67,07

14.991

SW

2,68 €

692.872

0,86 €

1.012.462

AW / 4,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiederbeschaffungszeitwert:

WBZ

 

 

 

 

 

 

Anschaffungswert:

AW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wasserverbände

 

 

 

 

 

 

 

 

Eifel/Rur: ER

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwalm: SW

 

 

 

 

 

 

 

 

Niersverband: N

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Kanalnetz

 

Kläranlage

 

Einw. je km2

Erkelenz

Eigenbetrieb

 

Eigenbetrieb

 

365

Gangelt

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

235

Geilenkirchenkirchen

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

317

Heinsberg

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

443

Hückelhoven

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

629

Selfkant

Regiebetrieb

i.d. Niederlanden

235

Übach-Palenberg

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

920

Waldfeucht

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

288

Wassenberg

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

403

Wegberg

Regiebetrieb

Regiebetrieb

328

Baesweiler

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

1004

Brüggen

Regiebetrieb

Wasser-/Zweckverband

252

Niederkrüchten

Regiebetrieb

Regiebetrieb

223

 

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom  06.09.2014 betreffend  "Feststellung  der Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr", wurde mit der Zielsetzung  einer Verringerung der Belastung der Bürger im Bereich der Abwasserbeseitigungsgebühren gestellt.

 

Als Gründe für die Gebührenhöhe bei der Schmutzwassergebühr in Wegberg  können folgende genannt  werden:

 

- Starkverschmutzer (Industriebetriebe)

- Flächengemeinde

- Betrieb von zwei Kläranlagen

- lfd. Erneuerung/Erweiterung des Kanalnetzes

- höhere Aufwendungen bei Instandhaltungen und Bewirtschaftungen der   

  Kläranlagen und Kanäle

- rückläufiger Wasserverbrauch

- Betriebsaufwand

- Vielzahl der Pumpstationen (rund 60 in Wegberg zu rund 20 in Erkelenz)

- Vielzahl der Sonderbauwerke

- Sanierung beider Kläranlagen in 1994

- Abschreibungen nach WBZW (spez.  jährl. Indizes für  Abwassereinrichtungen)

- Kalkulatorische Verzinsung 6,5%  nach AW (tats. eingesetztes Eigenkapital ohne  

   Zuschüsse (Land)

- Abschreibung über 50 Jahre  (Nutzungsdauer laut Rahmentabelle 50-80 Jahre)

 

Um  den oben genannten Gründen eine Basis zu geben, wurde Wegberg als Kommune mit den höchsten Schmutzwassergebühren (4,44 Euro je m³) mit Erkelenz (Kommune mit den niedrigsten Schmutzwassergebühren im Kreis Heinsberg,  1,91 Euro je m³) verglichen.  Basisjahr ist 2014, herangezogen wurden die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitigung.

 

Vergleicht man die absoluten umzulegenden Kosten liegt Wegberg 36% über  den Kosten der Stadt Erkelenz. Was sind in Wegberg die Kostentreiber?

 

Wegberg  ist wie Erkelenz eine Flächengemeinde. Hier wohnen rund 328 Einwohner auf einem  km², in Erkelenz sind es 365 Einwohner/km². Die Unterschiede beim Frischwasserverbrauch sind da schon signifikanter. So "verbrauchten"  1.000 Wegberger 46.550 m³ Frischwasser in 2014, dieselbe Anzahl Erkelenzer  3.682 m³ mehr, nämlich 50.232 m³ je eintausend Einwohner.

 

Dieser Wenigerverbrauch spielt bei der Aufteilung der fixen Kosten eine Rolle!

In absoluten Zahlen ausgedrückt, heißt dies, dass in Erkelenz 2.155.000 m3 über die Kläranlage gereinigt werden. In Wegberg werden lediglich 1.291.000 m3 (Frischwasser), also 863.484 m3 weniger der Kläranlage zur Aufbereitung zugeführt.

 

Der Finanzaufwand, hier sind  besonders die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals zu nennen liegt in Wegberg  26,94% über dem Wert der Stadt Erkelenz (2,88 Mio. Euro/Erkelenz zu 3,66 Mio. Euro/Wegberg).

 

Topographisch bedingt, unterhält die Stadt Wegberg zwei Kläranlagen, eine Vielzahl von Pumpstationen (mehr als doppelt so viele wie in Erkelenz) und eine Vielzahl von Sonderbauwerken.

 

Im Gegensatz zu Erkelenz müssen in Wegberg zwei Kläranlagen abgeschrieben und verzinst werden. Die Abschreibungen erfolgen in Wegberg nach dem Widerbeschaffungszeitwert, d.h. es wird mit speziellen Wertzuschlägen, sog. Indizes gearbeitet, die jährlich in die Abschreibungen einfließen. Erkelenz hingegen schreibt nicht nach dem höheren Wiederbeschaffungszeitwert, sondern nach dem Anschaffungswert ab, was sich positiv auf die Gebühr auswirkt. In Wegberg  wird, wie in Erkelenz auch,  das Kanalnetz über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben (Rahmentabelle 50-80 Jahre).

 

Die Verzinsung des tats.  eingesetzten Kapitals (Eigenkapital ohne Zuschüsse) erfolgt  in Wegberg mit 6,5% in Erkelenz mit 6%.  Auch dieser Umstand beeinflusst die Höhe der Schmutzwassergebühr.

 

Wie bereits dargestellt, werden in Wegberg zwei Kläranlagen betrieben, was im direkten Kostenvergleich mehr als deutlich ins Auge fällt.  Der laufende Betrieb (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Energie etc.) der Kläranlage Erkelenz beläuft sich für den Schmutzwasseranteil auf 599.402 Euro. Wegberg liegt mit 1.276.746 Euro 113% darüber.  Neben der zweiten Kläranlage spielt zusätzlich der hohe Verschmutzungsgrad des Abwassers hier in Wegberg eine nicht zu unterschätzende Rolle (Starkverschmutzer/Industriebetriebe).

 

 

Die beiden Kläranlagen spiegeln sich auch in den Personalkosten wieder. Hier liegt Wegberg bei der Schmutzwasserbeseitigung  25,44 % oder 95.558 Euro über dem Wert von Erkelenz. Diese 95.558 Euro entsprechen 1,8  Stellenanteilen (EG 6).

 

Topographisch bedingt, werden neben zwei Kläranlagen auch zwei  Kanalnetze betrieben. Die Unterhaltung  und Bewirtschaftung dieser Netze liegt in Wegberg mit 350.534 Euro im Bereich Schmutzwasser rund 15,28% über dem Wert aus Erkelenz  (304.084 Euro).

 

 

Zusammenfassung:

 

Hauptkostentreiber sind die beiden zwangsläufig in Wegberg zu betreibenden Kläranlagen. Für beide muss Personal gestellt, für beide müssen laufende Ausgaben für Unterhaltung und Bewirtschaftung getätigt, für beide müsse fixe Kosten umgelegt werden.

Verstärkend kommt hinzu, dass dieser Kostenblock auf weniger m3 verbrauchtes Frischwasser aufzuteilen ist.

 

Insbesondere die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte und die kalkulatorische Verzinsung mit 6,5% sind "günstigen Gebühren" nicht zuträglich, wobei jedoch betont werden muss, dass rechtliche Vorgaben und  Rahmen eingehalten werden.

 

Die  Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung  von 6,5% war seinerzeit eine bewusste Entscheidung, als Beitrag im Rahmen einer Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushaltes.

 

 

Lösungsansätze:

 

Aus technischer Sicht wäre ein Wegfall der KA Dalheim („Doppelbelastung“) durch Verknüpfung der Kanalsysteme und einem zentralen Transport der Abwässer nach Wegberg zwar möglich, eine erhebliche Vergrößerung der Anlage in Wegberg, der Bau einer Transportleitung und der Unterhalt und Betrieb weiterer Pumpstationen wären die Folge. Eine Entlastung bei den Gebühren wäre nicht zu erwarten.

 

Aktuell steht ein Gutachten des FiW zur Leistungsfähigkeit und  Kapazitätsauslastung der KA Wegberg noch aus. Das Gutachten wurde von der Bezirksregierung im Verfahren zur Verlängerung der Einleiterlaubnis der KA Wegberg für das Gewässer Schwalm angefordert. In diesem Zusammenhang wird auch der Einfluss des gewerblichen Abwassers bewertet. Diese Beurteilung steht wiederum im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Einführung einer verschmutzungsabhängigen Abwassergebühr. Diese Gebühr würde dann mit einem „Starkverschmutzerzuschlag“ verknüpft und könnte sich mindernd auf die „normale“ Gebühr des häuslichen Abwassers auswirken.

 

Die Ausgestaltung einer verschmutzungsabhängigen Gebühr ist allerdings nur möglich durch dauerhafte Abwasseruntersuchungen der Einleiter und nachvollziehbare Kostenzuordnung bei der Reinigung bestimmter Abwasserparameter in den einzelnen Anlageteilen der Kläranlage. Eine Umlage zusätzlichen Reinigungsaufwandes durch die Gebühr ist selbstverständlich nur im Rahmen der Kläranlagenkapazität möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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