Entscheidungsvorlage - VO/2980/14-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.2014 betreffend "Finanzierung der Pensionslasten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat am 27.10.2014 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt und möchte einen Beschluss herbeiführen, in dem die Verwaltung beauftragt wird, einen Weg aufzuzeigen, um den Aufbau einer Basis zur Finanzierung der Pensionslasten sicherzustellen.
Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass sich die Fachbereiche Zentrale Verwaltungssteuerung und Finanzwirtschaft in den letzten Jahren mehrfach intensiv mit der Thematik beschäftigt haben.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.02.2012 erfolgte ein Vortrag durch die Rheinischen Versorgungskassen, der das Erfordernis unterstrich, durch eine „Anschubfinanzierung“ und dann folgende regelmäßige Einzahlungen in den sogenannten KVR-Fonds bei entsprechend hoher Verzinsung Eigenkapital zur Finanzierung der auf die Stadt Wegberg zukommenden Pensionslasten aufzubauen.
Ebenfalls noch im Jahr 2012, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12., stand das Thema „Pensionssicherung / Beamtenversorgung“ (Vorlage VO/2273/12) nochmals auf der Tagesordnung.
Im Rahmen der seinerzeit erstellten Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der fehlenden finanziellen Möglichkeiten keine strategische Planung zur langfristigen Sicherung der Beamtenpensionen vorgenommen werden kann.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die weitere haushaltsrechtliche Entwicklung beobachtet wird und eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen im Oktober 2013 erfolgen soll.
Dem Grunde nach bieten sich zwei Möglichkeiten zum Aufbau von Eigenkapital für den vorgenannten Zweck an :
Einerseits die regelmäßige Einzahlung in den KVR-Fonds der Rheinischen Versorgungskassen, andererseits der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.
Beide Varianten binden jedoch finanzielle Mittel in erheblichem Umfang.
Nach einer internen Abstimmung im Oktober 2013 wurde eine schriftliche Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW gerichtet. Neben der Frage nach der Einschätzung, welche Methode zur Sicherung der Pensionen befürwortet wird, ging es auch um das Problem der Beschaffung der hierfür erforderlichen Finanzmittel.
Während der Städte- und Gemeindebund grundsätzlich keine der beiden Varianten zum Aufbau von Eigenkapital favorisiert, hat er dennoch im letzten Absatz des als Anlage beigefügten Schreibens vom 04.11.2013 darauf hingewiesen, dass für den Kapitalaufbau keine Liquiditätskredite eingesetzt werden dürfen.
Als Anlage ebenfalls beigefügt ist ein Auszug aus der Handreichung zum NKF, auf den der Städte- und Gemeindebund NRW Bezug genommen hat.
Die Stadt Wegberg ist seit Jahren auf Fremdkapital angewiesen.
Das Volumen der Liquiditätskredite ist stetig ansteigend.
Eine Finanzierung der künftigen Versorgungsleistungen ist weder über Investitionskredite noch über Liquiditätskredite zulässig.
Erst zum Zeitpunkt eines positiven Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit, der die ordentliche Tilgung übersteigt, kann eine Realisierung einer Vorfinanzierung im Bereich der Pensionslasten erfolgen.
Hierbei bleibt jedoch der Einwand bestehen, dass es sich in der vorstehend beschriebenen Situation um ein unzulässiges Spekulationsgeschäft handeln könnte, wenn der Einsatz überschüssiger Finanzmittel zum Zwecke der Bildung von Eigenkapital statt zur Schuldentilgung erfolgen würde.
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit muss auch darauf hingewiesen werden, dass Finanzmittel günstig aufgenommen werden müssten, um dann im weiteren Verlauf bei einer Anlage mit deutlich höherem Zinssatz eine Wertsteigerung zu erreichen. Eine solche Vorgehensweise kann je nach Auswahl der Anlageform ein Risikogeschäft mit Geldern der Öffentlichen Hand bedeuten, das im negativen Fall sogar den Verlust des fremdfinanzierten Grundkapitals zur Folge haben könnte.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit auch versucht, zumindest in kleinerem Umfang Zuführungen zum KVR-Fonds zu ermöglichen, so z.B. durch die Verwendung der nicht benötigten Rückstellung aufgrund der niedriger als geplant ausgefallenen Besoldungserhöhung aufgrund des OVG-Urteils im Jahr 2014 (es gab einen Abschlag von -0,2 %).
Selbst dieser vergleichsweise niedrige Betrag von ca. 5.000,00 € konnte nicht für den geplanten Zweck (zumindest als kleines „Signal“) verwendet werden, da die vorgesehene Zuführung (durch die Einsparung bei der Rückstellung) durch den negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verhindert wurde und die Mittel anderweitig verwendet werden mussten.
Wie chronologisch dargestellt bleibt die Verwaltung jedoch eng am Thema und wird die weitere Entwicklung beobachten.
Sofern sich durch eine Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Wegberg oder durch gesetzliche Änderungen, da viele Kommunen vor ähnlichen Belastungen stehen, neue Möglichkeiten ergeben, werden die im Hause zuständigen Fachbereiche Zentrale Verwaltungssteuerung und Finanzwirtschaft umgehend reagieren und unter Beteiligung der politischen Gremien neue Vorschläge zur Pensionssicherung unterbreiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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