Entscheidungsvorlage - VO/3137/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Theaterabonnement 2015/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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21.04.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg bietet bereits seit über 30 Jahren ein Theaterabonnement an, zuletzt mit jeweils vier Aufführungen je Spielzeit. Die Theaterveranstaltungen finden bei den derzeit rund 350 Abonnenten und bis zu 70 Einzelbesuchern je Vorstellung sehr positiven Anklang; insbesondere begrüßen viele ältere Interessenten, die oft nicht mehr ganz so mobil sind, die Ortsnähe als gute Möglichkeit, Kultur „live“ zu erleben. Eine Zusammenfassung der geplanten Stücke für die Spielzeit 2015/16 liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Die derzeitigen Preise für Abo- und Einzelkarten sind wie folgt festgesetzt (Beschluss des BIKSS vom 08.4.2013, gültig ab Spielzeit 2013/2014):
Rang | Abopreis | Einzelkarten | ||
regulär | ermäßigt * | regulär | ermäßigt* | |
I | 67,00 € | 57,00 € | 20,00 € | 17,00 € |
II | 59,00 € | 50,00 € | 18,00 € | 15,00 € |
III | 53,00 € | 45,00 € | 16,00 € | 13,00 € |
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(* Gründe für eine Preisermäßigung: Alter (ab 65 J.), Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit, Schüler/Studenten)
Der Zuschussbedarf für das Theaterabonnement der Stadt Wegberg betrug für die Spielzeit
2013/1412.341,88 € und für
2014/15 8.094,24 €.
Hierbei sind die entstehenden Personalkosten im Fachbereich Bildung und Soziales und die internen Verrechnungen des Baubetriebshofes für begleitende Arbeiten nicht berücksichtigt.
Um im Rahmen der Haushaltskonsolidierung trotz weiter ansteigenden Kosten auch in diesem Bereich eine Verbesserung zu erzielen, schlägt die Verwaltung eine verträgliche Erhöhung der Eintrittspreise für Abonnementkarten und Einzelkarten vor. Vor dem Hintergrund, dass es letztlich 2013 eine deutliche Erhöhung der Eintrittspreise gegeben hatte, soll die Anpassung an die gestiegenen Ausgaben in diesem Jahr moderat und angelehnt an die allgemeine Preissteigerungsrate ausfallen. Die vorgeschlagene Erhöhung beträgt bei Abonnementkarten 2,00 € je Abo (0,50 Cent je Veranstaltung) und bei Einzelkarten 1,00 € je Veranstaltung. Hierdurch wird auch das Abonnement noch interessanter für den Abonnenten. Die Verwaltung verspricht sich durch die geänderte Preisgestaltung auch eine bessere Planungssicherheit.
Eine zu starke Anhebung der Preise könnte Abonnenten dazu veranlassen, das Abo zu kündigen. Dies liegt nicht im Interesse der Verwaltung, insbesondere deshalb, weil die Zahl der Abonnenten durch gezielte Werbemaßnahmen und durch das sehr attraktive Angebot im letzten Jahr deutlich gestiegen ist.
Vorschlag zukünftige Eintrittspreise Theaterabonnement:
Rang | Abopreis | Einzelkarten | ||
regulär | ermäßigt * | regulär | ermäßigt* | |
I | 69,00 € | 59,00 € | 21,00 € | 18,00 € |
II | 61,00 € | 52,00 € | 19,00 € | 16,00 € |
III | 55,00 € | 47,00 € | 17,00 € | 14,00 € |
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Unter der Voraussetzung, dass alle Abonnements verlängert werden, rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen von ca. 800 € je Spielsaison.
Zusätzlich besteht die grundsätzliche Möglichkeit, über den Verzicht der Ermäßigungsgründe und insbesondere des Ermäßigungsgrundes „Alter“ zu beraten und zu entscheiden (betrifft derzeit 121 von 350 Abonnenten). Hierdurch könnten weitere Mehreinnahmen von ca. 1.110,00 – 1.350,00 € erzielt werden. Allerdings ist zu bedenken, dass diese Entscheidung bei dem betroffenen Personenkreis eine nicht unerhebliche Anzahl von Kündigungen zur Folge haben könnte. Dies hat zuletzt auch die Erhöhung im Jahre 2013 gezeigt. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung eine Änderung in diesem Punkt nicht vor.
Bislang gelten folgende Ermäßigungsgründe:
Die ermäßigten Preise gelten für folgende Personenkreise:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
- Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Vorlage eines gültigen Studenten- bzw. Schülerausweises erforderlich),
- Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres,
- Wehrdienstleistende, Ersatzdienstleistende,
- Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis oder EURECARD,
- Arbeitslose aus dem Stadtgebiet Wegberg
(Vorlage einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter erforderlich)
Es wird (auch weil die Wehrpflicht und der Ersatzdienst zwischenzeitlich abgeschafft wurden) vorgeschlagen, zukünftig folgenden Personenkreisen einen ermäßigten Eintrittspreis zu gewähren:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
- Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
- Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres,
- Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ ableisten,
- Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mindestens 50%),
- Inhaber der EURECARD,
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt u.a.)
- Empfänger von Wohngeld und
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter).
Die Anspruchsvoraussetzung muss durch Vorlage entsprechender aktueller Belege nachgewiesen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Durchführung des Theaterabonnements sind vom Fachbereich Bildung und Soziales bei Produktsachkonto 04 01 00; 52 79 00 insgesamt 33.000,00 € als Ausgabe und unter Berücksichtigung der geplanten 800 € Mehreinnahme bei Produktsachkonto 04 01 00; 43 21 00 insgesamt 24.000,00 € in die Haushaltsplanung 2015 eingebracht worden. Die vorgeschlagene Erhöhung bei den Einzelkarten wird teilweise erst in 2016 vereinnahmt.
Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung haben zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann. Dabei ist auch die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen.
Das Theaterabonnement ist im Rahmen der Daseinsvorsorge (dies umfasst die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen der Gemeinden zum Wohle der Allgemeinheit oder bestimmter objektiv abgrenzbarer Personenkreise) als Aufgabe einer mittleren kreisangehörigen Stadt notwendig und angemessen und soll nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten in 2015 unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von ca. 800 € weiter fortgeführt werden.
Für die Spielzeit 2016/17 soll geprüft werden, ob und wie eine weitere Reduzierung des Zuschussbetrages möglich ist.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, weiter 4 Theaterveranstaltungen für Erwachsene im Theaterabonnement anzubieten.
- Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Preise für Abo und Einzelkarten ab der Spielzeit 2015/16 wie folgt festzusetzen:
Rang | Abopreis | Einzelkarten | ||
regulär | ermäßigt * | regulär | ermäßigt* | |
I | 69,00 € | 59,00 € | 21,00 € | 18,00 € |
II | 61,00 € | 52,00 € | 19,00 € | 16,00 € |
III | 55,00 € | 47,00 € | 17,00 € | 14,00 € |
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- Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, den berechtigten Personenkreis für die Inanspruchnahme der ermäßigten Eintrittskarten wie folgt festzulegen:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
- Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
- Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres,
- Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ ableisten,
- Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mindestens 50%),
- Inhaber der EURECARD,
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Leben u.a.)
- Empfänger von Wohngeld und
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter).
Die Anspruchsvoraussetzung muss durch Vorlage entsprechender aktueller Belege nachgewiesen werden.
- Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Gastspielverträge für die Spielsaison 2015/16 abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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887,7 kB
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