Entscheidungsvorlage - VO/3148/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bürger der Stadt Berlin hat mit Schreiben vom 03.03.2015 gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW die beigefügte Bürgeranregung gestellt:

 

„Tagesordnung von Ratssitzungen“

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg lehnt die Bürgeranregung vom 03.03.2015 ab, da die Aufstellung der Tagesordnung nicht nur spezifisch in der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg, sondern auch im § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen geregelt ist.

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Anlagen

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