Entscheidungsvorlage - VO/3154/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Vorlage VO/3125/15 aus der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 14.04.2015 verwiesen.

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, das Thema Personalaufstockung in der Flüchtlingsbetreuung in einer gesonderten Vorlage darzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO und der Aufstellung eines Haushaltssicherheitskonzeptes besteht nur ein sehr enger Handlungsspielraum, wobei der Verwaltung die Wichtigkeit der Betreuung der der Stadt Wegberg zugewiesenen Flüchtlinge bewusst ist.

 

Die Verwaltung hat bereits reagiert und die Sozialarbeiterin durch eine zeitlich befristete, teilweise Aufgabenverlagerung des Streetworkers hin zum Bereich Flüchtlingsbetreuung personell unterstützt.

Eine Ausdehnung der Standorte für die Unterbringung von asylsuchenden Menschen hin nach Tüschenbroich (Haus Janske) oder an anderen Standorten wird jedoch zu einem erhöhten Betreuungsbedarf insgesamt führen, auf den die Verwaltung reagieren muss.

Eine Umfrage bei sechs umliegenden Kommunen im Kreisgebiet hat zum Ergebnis geführt, dass dort trotz steigender Zuweisungszahlen keine personelle Aufstockung im Bereich der klassischen Sozialarbeit erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

Eine Notwendigkeit wird –ähnlich wie hier in Wegberg- jedoch im Bereich der Unterstützung, der allgemeinen Betreuung, den hausmeisterlichen Tätigkeiten sowie in einem Ausbau der Koordination der ehrenamtlichen Initiativen gesehen.

 

In Abstimmung der Fachbereiche Zentrale Verwaltungssteuerung und Bildung und Soziales schlägt die Verwaltung vor, befristet für die Dauer von zunächst 12 Monaten eine nach dem TVöD vergütete Stelle extern auszuschreiben, die in Vollzeit ausgeübt werden soll und vorbehaltlich des endgültigen Stellenprofils folgende Aufgaben beinhalten soll :

-          Unterstützung der sozialpädagogischen Arbeit

-          Unterstützung der Asylbewerber bei Behördengängen und Antragstellungen auf Leistungen nach dem SGB II

-          Alltägliche Hilfeleistungen im neuen Umfeld

-          Koordination der Arbeit und Vermittlertätigkeit zwischen den ehrenamtlichen Initiativen und der Stadt Wegberg

 

Im Bereich der hausmeisterlichen Betreuung der Gebäudelagen Nordstraße 100 sowie im Haus Janske in Tüschenbroich beabsichtigt die Verwaltung zunächst keine Personalaufstockung.

Die Hausmeisterdienste im Bereich der Nordstraße 100 sollen trotz stark gestiegener Flüchtlingszahlen weiter vom bestehenden Personal (2 Vollzeitstellen) erledigt werden.

Für die hausmeisterlichen Verrichtungen in Tüschenbroich erfolgt eine Umverteilung der Arbeiten des Personals der Sporthallenwarte im Schul- und Sportzentrum. Durch eine Herabsetzung des Leistungsstandards, indem eine ständige Präsenz der Hallenwarte während des Schulsportes (die jeweilige Aufsichtspflicht liegt beim Lehrpersonal) sowie bei den Vereinsstunden nicht mehr beibehalten wird, können Arbeitsstunden den Hausmeisterdiensten für das Objekt in Tüschenbroich zugeordnet werden.

Analog der vorhandenen Vergleichswerte aufgrund der Gebäudefläche rechnet die Verwaltung damit, die hausmeisterliche Betreuung in Tüschenbroich mit dem vorhandenen Personalbestand wie vorgenannt beschrieben abdecken zu können.

Hinzu kommen jedoch noch diverse weitere Aufgaben im Hinblick auf die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge sowie die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung in der Ortslage, die sowohl durch die im Beschlussvorschlag genannte zusätzliche Vollzeitkraft als auch durch weitere Fachbereiche der Verwaltung (Baubetriebshof, Bürgerservice und Sicherheit etc.) in Form von Unterstützungsleistungen gewährleistet werden sollen.

 

Eine durchgehende Besetzung der Gemeinschaftsunterkunft kann nach diesem Modell nicht sichergestellt werden.

 

In Anbetracht der finanziellen Lage der Stadt Wegberg wäre diese Vorgehensweise ein akzeptabler Kompromiss, indem einerseits wie beschrieben in der Flüchtlingsbetreuung personell mit 39 Wochenstunden befristet auf ein Jahr nachgebessert wird und andererseits die Hausmeisterdienste durch die dargestellte Umverteilung der Arbeitsstunden zunächst ohne eine personelle Aufstockung gewährleistet werden können.

 

Spätestens zum Ablauf der Befristung ist zu evaluieren, ob je nach weiterer Entwicklung und Realisierung der Zentralen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung in Petersholz der Bedarf weiterhin gegeben ist oder evtl. auch wieder reduziert werden kann.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle wie vorgenannt beschrieben würde im Personalkostenhaushalt zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 46.000,00 € verursachen, basierend auf der Annahme einer Wertigkeit nach EG 8 TVöD, Entwicklungsstufe 3.

Laut KGST-Gutachten, das auch noch zusätzliche Kosten wie Arbeitsplatzausstattung, Energiekosten etc. mit einrechnet, wäre mit Kosten in Höhe von 50.500,00 € zu rechnen.

 

Alternativen:

Seitens der Verwaltung werden aufgrund der aktuellen Lage und der Sensibilität der Thematik „Betreuung von Flüchtlingen“ keine Alternativen vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Betreuung von asylsuchenden Menschen eine zusätzliche, zeitlich auf zunächst 12 Monate befristete Vollzeitstelle mit den im Sachverhalt beschriebenen Aufgabeninhalten einzurichten und zu besetzen.

 

Loading...