Empfehlungsvorlage - VO/3134/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung gefasst.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg, zwischen Clematisweg und Efeuweg. Es umfasst die Parzellen 186, 214 und 296 sowie einen Teil der Wegefläche (Parzelle 187). Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich (Anlage 3)

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zu einer Umnutzung der Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.

 

Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) handelt, wurde dieser ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Ferner konnte vor diesem Hintergrund von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 sowie der entsprechenden Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung und weiteren Unterlagen hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015 öffentlich ausgelegen. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 1 beigefügt worden.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes Rechnung getragen werden und ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Während der Auslegung des Planentwurfes wurde ferner eine Stellungnahme seitens der Öffentlichkeit abgegeben (Anlage 2). Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich hieraus nicht die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes.

 

Die Bebauungsplanunterlagen sind den Anlagen 3 bis 5 zu entnehmen.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, folgen. Hieraus ergibt sich lediglich die Aufnahme eines zusätzlichen Hinweises bezüglich möglicher Kampfmittel in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführung in der Anlage 2 - der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlung hinsichtlich der vorgebrachten Anregung aus der Öffentlichkeit, wie beschrieben, folgen und somit den seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Bedenken nicht entsprechen.

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschliessen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg und umfasst die Parzellen 186, 214 und 296 sowie einen Teil der angrenzenden Wegefläche (Parzelle 187). Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung rechtskräftig und zugleich innerhalb des Geltungsbereiches die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 4. Änderung aufgehoben.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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