Entscheidungsvorlage - VO/3187/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnmobilplatz: Bericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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02.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wohnmobilplatz wird nach wie vor von zahlreichen Wohnmobilisten nicht nur aus Deutschland – vornehmlich Besucher aus dem Ruhrgebiet - sondern auch von vielen Gäste aus europäischen Nachbarländern, insbesondere Belgien und den Niederlanden, aber auch aus Frankreich und Luxemburg aufgesucht.
Für ein Wohnmobil ist lt. Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 02.07.2013 pro Nacht und Mobil die Nutzungsgebühr ab 01.08.2013 von 7,- € auf 8,- € erhöht worden und liegt damit im mittleren Bereich der Gebührenskala im Vergleich zu anderen Wohnmobilplätzen in der Umgebung. Hierin sind die Versorgung mit Wasser und Strom und die Entsorgung enthalten. Zusätzlich ist ein einmaliger kostenloser Besuch des Hallenbades für eine Person eingeschlossen. Hiervon machen mehr als die Hälfte der Wohnmobilisten Gebrauch. Diejenigen, die diese Karte einlösen, erwerben zusätzliche Karten für weitere Tage und für die übrigen Familienmitglieder. Hierdurch können weitere Einnahmen für das Hallenbad erzielt werden, die ohne den Wohnmobilplatz nicht anfallen würden.
Von dem im Ausschuss beschlossenen vorübergehenden Zulassung von Wohnwagen auf dem Wohnmobilplatz haben über einen Zeitraum von zwölf Monaten sechs Wohnwagen Gebrauch gemacht. Es gab keine Probleme bei der Ver- und Entsorgung und auch keine mit den Wohnmobilisten, so dass aus Sicht der Verwaltung auch künftig bis auf Widerruf Wohnwagen zugelassen werden sollten. Dies soll auch entsprechend in Flyern/Internet publiziert werden.
In den letzten fünf Jahren sind die folgenden Besucherzahlen und Einnahmen zu verzeichnen:
Jahr | Übernachtungen | Einnahmen (€) |
2010 | 709 | 4.262,00 |
2011 | 855 | 5.184,00 |
2012 | 882 | 6.187,00 |
2013 | 874 | 6.488,00 |
2014 | 833 | 6.776,00 |
Ab 01.04.2012 Erhöhung des Entgeltes auf 7,- €.
Ab 01.08.2013 Erhöhung des Entgeltes auf 8,- €
Für die Pflege des Platzes mit Gehölzschnitt durch den Baubetriebshof sowie für die Unterhaltungskosten für Wasser, Strom, Versicherung und Grundbesitzabgaben sind in den Jahren 2012 bis 2014 folgende Kosten entstanden, die den Einnahmen gegenüberzustellen sind:
Kostenart | Betrag 2012 in € | Betrag 2013 in € | Betrag 2014 in € |
Wasserversorgung | 52,48 | 57,05 | 49,36 |
Stromkosten Durchschnitt Verbrauch in € je Wohnmobil | 2.210,21 (2,51) | 2.210,21 ( 2,53) | 2.198,87 (2,63) |
Versicherung | 5,39 | 5,39 | 5,48 |
Grundbesitzabgaben, Abwasser, Müll | 375,93 | 382,42 | 363,14 |
Zwischensumme | 2.644,01 | 2.655,07 | 2.616.85 |
Personalkosten Baubetriebshof 74,25 Std. in 2012 à 41,50 €/St 59 Std. in 2013 à 41,50 €/Std. 22 Std. in 2014 à 41,50 €/Std. inkl. Maschinennutzung | 3.081,38 | 2.488,50
| 913,00 |
Summe Ausgaben insgesamt | 5.725,39 | 5.103,57 | 3.529,85 |
Einnahmen (ab 01.04.2012 7,-€ ab 01.08.2013 8,- €) | 6.187,00 | 6.488,00 | 6.776,00 |
Defizit/Überschuss | 461,61 | 1.384,43 | 3.246,15 |
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Einführung des NKF am 01.01.2007 die anfallenden Personalkosten für das Hallenbadpersonal (das Herausstellen der Mülltonnen am Platz, Kontrollgänge, Hilfe bei technischen Problemen und das Bestücken der Infotafel) dargestellt werden müssen. Der Zeitaufwand beträgt derzeit 0,17 Stellenanteile. Diese Kosten hat die Verwaltung in die Berechnung nicht einbezogen, weil das Hallenbadpersonal diese Dienste während des üblichen Badbetriebes, d.h. in „wacher Bereitschaft“ übernimmt.
Aufgrund der dargestellten Ein- und Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2014 ein Überschuss in Höhe von 3.246,15.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren, die bereits in 2012 und 2013 erhöht worden sind, für das Jahr 2015 und 2016 weiterhin auf 8 € festzuschreiben. Anfang 2017 sollte eine erneute Überprüfung aufgrund der Abrechnung 2016 erfolgen.
Die Kosten für die Entsorgung in Höhe von 2,- € sollten ebenfalls aufgrund der geringen Nutzung (ca. 25 Wohnmobile pro Jahr) belassen bleiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Nutzungsentgelt je Wohnmobil auf 8,- € zu belassen und bis zum 30.06.2017 festzuschreiben. Nach der Abrechnung 2016 Anfang 2017 sollte die Gebührenhöhe erneut geprüft werden.
Die Kosten für die reine Entsorgung in Höhe von 2,- € sollten aufgrund der geringen Nutzung bestehen bleiben und die Freikarte je Wohnmobil für das städt. Hallenbad weiter gewährt werden.
Darüber hinaus soll der Wohnmobilplatz bis auf Widerruf, bei nicht voller Auslastung durch Wohnmobile, auch weiterhin für Wohnwagen zugelassen werden, die über sanitäre Einrichtungen in ihrem Wohnwagen verfügen. Das Nutzungsentgelt soll das gleiche wie bei Wohnmobilen betragen.
