Mitteilungsvorlage - VO/3040/15-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerantrag vom 17.04.2014 beantragte eine Bürgerin Gripekovens verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Ortslage Gripekoven, im Bereich der K12 (siehe Anlage).

Im Verlauf der relativ engen und als Kurve ausgestalteten Straßenführung würden ortskundige Fahrzeugführer von Traktoren, LKW und PKW hier regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Dies führe zu gefährlichen Ausweichmanövern und „beinahe Unfällen“.

Auf Grund des Bürgerantrages hat die Verwaltung ein schadhaftes Verkehrszeichen VZ 101 (Gefahrenzeichen) ausgetauscht.

In der Ausschusssitzung am 03.02.2015 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung die Verwaltung in den Monaten März bis September 2015 (landwirtschaftliche Saison) Messungen durchzuführen und entsprechend dem Ergebnis eine Temporeduzierung auf 30 km/h im fraglichen Streckenabschnitt anzuordnen, bzw. die aktuelle Geschwindigkeitsregelung (50 km/h) beizubehalten.

In der Zeit vom 17.04. bis 26.04.2015 fanden im Bereich der S-Kurve die ersten Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen für beide Fahrtrichtungen statt.

In diesem Zeitraum fuhren in Fahrtrichtung Ortsausgang/Grenzlandring insgesamt 714 Fahrzeuge, in Fahrtrichtung Gripekoven 630. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in Richtung Gripekoven lag durchschnittlich bei 33,41 km/h, bzw. in Richtung Grenzlandring bei einem Durchschnittswert von 38,87 km/h.

In den Daten wurden jedoch auch abweichende Spitzengeschwindigkeiten verzeichnet.

In beide Fahrtrichtungen waren dies im gesamten Zeitraum aber lediglich 15 Fahrzeuge, die mit Spitzengeschwindigkeiten von 60-70 km/h an der Messstelle entlang fuhren. Dies sind gemessen an insgesamt 1.344 Fahrzeugen lediglich 1,12 % aller Fahrzeuge.

Die Verwaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Messung in Gripekoven durchführen. Bei der anstehenden Messung wird dann die Messstelle im Bereich nach der S-Kurve eingerichtet. Die Messergebnisse werden dem Ausschuss in der Ausschusssitzung am 29. September 2015 vorgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Neben den Kosten der Messung entstehen keine weiteren Kosten.

 

Alternativen:

 

Werden derzeit nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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