Entscheidungsvorlage - VO/3183/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Ratsfrau Marlies Schmitz nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Schaffung von Parkbuchten auf der Freiheider Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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02.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 26.02.2015 beantragt Ratsfrau Marlies Schmitz gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gekennzeichnete Parkflächen auf der Freiheider Straße von der Einmündung Beecker Straße bis zur Einmündung Amselweg aufzubringen, da sich für die Anwohner der Freiheider Straße mit der Einführung des einseitigen Halteverbotes die Parksituation verschärft habe (siehe Anlage).
Mit E-Mail vom 12.03.2013 wies Herr Gellissen, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg, auf die schwierige Situation in dem Bereich der Freiheider Straße hin. Durch die parkenden Fahrzeuge an den Fahrbahnrändern ergaben sich oftmals Verkehrsprobleme, besonders dann, wenn die Linienbusse den Bereich befuhren. Dies bestätigt der Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit, da dort in der Vergangenheit häufiger verkehrsregelnde Maßnahmen, von der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zum Umsetzen von behindernd geparkten Pkw, getroffen werden mussten, um den fließenden Verkehr aufrecht zu erhalten.
So fand Anfang April 2013 ein Ortstermin gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg statt um zu prüfen, ob eine Einrichtung eines Halteverbotes zu einer Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich der Freiheider Straße führen würde.
Die Kreispolizeibehörde befand das Vorhaben der Einführung eines halbseitigen Halteverbotes als zielführend, besonders im Hinblick auf den Begegnungsverkehr der Linienbusse. Darauf folgte die Einrichtung eines halbseitigen Halteverbotes.
Am Mittwoch den 06.05.2015 fand nun auf Grund des Antrages der Ratsfrau Marlies Schmitz ein erneuter Ortstermin gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg statt.
Die Kreispolizeibehörde bewertet die Entfernung des Halteverbotes, bzw. die Einzeichnung von Parkflächen auf der Freiheider Straße als nicht zielführend. Im Hinblick auf die Verkehrssituation vor Einführung des Halteverbotes hat sich die jetzige Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich gebessert. Die Fahrzeugführer haben sich inzwischen an das Halteverbot gewöhnt und befahren den Bereich in einer angemessenen Geschwindigkeit und mit der notwendigen Voraussicht.
Da die Freiheider Straße täglich von Linienbussen (z.T. auch Gelenkbussen) befahren wird, würde die Einzeichnung von Parkbuchten die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs stark einschränken.
Bei der Einzeichnung von Parkbuchten muss stets dem Begegnungsverkehr eine ausreichende Ausweichfläche zur Verfügung stehen um Verkehrsunfälle zu vermeiden. In Anbetracht des Busverkehrs, der sich in dem Bereich der Freiheider Straße auch begegnet, müssten zwischen den Parkflächen somit sehr große Freiflächen erhalten bleiben. Dies würde wiederum dazu führen, dass nach der Einzeichnung der Parkflächen, besonders unter Berücksichtigung der Grundstückein- und ausfahrten, weniger Parkraum zur Verfügung stehen würde, als es zum jetzigen Zeitpunkt bei Beibehaltung des einseitigen Halteverbotes der Fall ist.
Der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit teilt die Bedenken der Kreispolizeibehörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,2 kB
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