Entscheidungsvorlage - VO/2734/14-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse vom 09.03.2014 betreffend "Fahrradschutzstreifen" entlang der Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis zur Einmündung L 400
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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02.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 09.03.2014 beantragte die SPD-Ratsfraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, dass der Rat beschließen möge, die Verwaltung zu beauftragen eine Beschlussvorlage für einen Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis zur Einmündung L400, Grenzlandring zu erstellen (siehe Anlage).
Am Mittwoch den 06.05.2015 fand diesbezüglich ein Ortstermin statt. Anwesend war neben dem Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit auch die Kreispolizeibehörde.
Die Bahnhofstraße ist durchschnittlich 6,50 m breit. Daher wäre unter Beachtung der notwendigen Restfahrbahnbreite i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung lediglich die Einzeichnung eines einseitig aufgebrachten Schutzstreifens möglich, da bei einer beidseitigen Einzeichnung die Restfahrbahnbreite unterschritten würde.
Seitens der Kreispolizeibehörde wurde kritisch auf den Umstand hingewiesen, dass der Schutzstreifen an den Parkbuchten entlang der Bahnhofstraße vorbeiführen würde. Die Parkbuchten vom Kreisverkehr bis hin zu den Seniorenwohnungen an der Jakob-Hoogen-Straße sind so eingezeichnet, dass dort in Schrägaufstellung geparkt wird. Hierdurch ergäben sich Gefahrensituationen für Radfahrer, da durch die Schrägaufstellung ausparkende Fahrzeuge nur einen eingeschränkten Einblick auf den Schutzstreifen hätten.
Zudem vermitteln Schutzstreifen gleichzeitig eine trügerische Sicherheit, da dem Radfahrer durch den Schutzstreifen ein besonderer Schutzraum im Straßenverkehr suggeriert wird. Jedoch reduziert sich hierdurch auch die Aufmerksamkeit des Radfahrers, besonders im Hinblick auf ein vorausschauendes Fahren.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Parken auf der Bahnhofstraße nach der Einzeichnung des Schutzstreifens lediglich in den bestehenden Parkbuchten erlaubt ist. Ein Parken am Fahrbahnrand und somit auf dem Fahrradschutzstreifen ist dann verkehrsordnungswidrig.
Daher empfiehlt die Verwaltung die Anlegung des Schutzstreifens von der Einmündung in die L 400 in Richtung Kreisverkehr bzw. Bahnübergang.
Um die Maßnahme umsetzen zu können, müsste die Sperrmarkierung am Kreisverkehr (Zick-Zack-Linie) vom Straßenkörper entfernt werden und durch einen Schutzstreifen ersetzt werden. Der Schutzstreifen muss auf dem gesamten Teilstück der Bahnhofstraße angebracht werden.
Die Kosten für die Entfernung der eingezeichneten Zick-Zack-Markierung belaufen sich auf etwa 45,00 Euro*.
Pro Meter kostet die Markierung des Fahrradschutzstreifens etwa 3,60 €*. Die Gesamtlänge des Straßenabschnittes beläuft sich auf etwa 825 Meter. Somit würden Markierungskosten in Höhe von 2.970,00 € zzgl. Mehrwertsteuer entstehen.
Zusätzlich sollten zur Verdeutlichung des Schutzstreifens Radfahrer-Piktogramme eingezeichnet werden. Hier sollte zunächst mindestens vor und nach jeder Straßeneinmündung jeweils ein Radfahrer-Piktogramm eingezeichnet werden (12 Stück). Der Preis pro eingezeichneten Piktogramm beläuft sich auf etwa 26 €*.
Somit würden sich die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme auf 3.282,00 Euro, zzgl. Mehrwertsteuer i. H. v. 19% belaufen. Inklusive der Mehrwertsteuer betragen die Kosten insgesamt 3.905,58 Euro.
*telefonische Preisanfrage vom 04.05.2015 – Alle Preise zzgl. MwSt. Die tatsächlichen Kosten können abweichen und würden anhand von Preisanfragen ermittelt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung beauftragt die Verwaltung einen Auftrag zur Markierung eines Fahrradschutzstreifens entlang der Bahnhofstraße aus Richtung L 400 in Fahrtrichtung Bahnübergang an eine Fachfirma zu erteilen, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt für die Jahre 2015/2016.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,4 kB
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