Entscheidungsvorlage - VO/2734/14-2
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2014 betreffend "Fahrradschutzstreifen" auf der L 3 im Bereich der Ortsdurchfahrt Uevekoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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02.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.03.2014 hat die SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag gestellt einen Fahrradschutzstreifen auf der Erkelenzer Straße/L3 einzurichten (siehe Anlage).
Am 06.05.2015 fand hierzu ein Ortstermin statt. Anwesend war der Fachbereich 201- Bürgerservice und Sicherheit, die Kreispolizeibehörde Heinsberg sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Derzeit werden die Radfahrer von der Innenstadt aus kommend über die Ampelanlage auf die L3/Erkelenzer Straße geführt. Die Erkelenzer Straße ist durchschnittlich 9,00 Meter breit. Im Bereich zwischen den Querungshilfen wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Im Bereich der Kirche wurden Markierungen angebracht, um die Geschwindigkeitsreduzierung durch den Straßenverlauf zu unterstreichen und Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Auf Grund der Straßenbreite ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung lediglich die Einzeichnung eines einseitigen Schutzstreifens möglich. Die Restfahrbahn muss nach Einzeichnung des Schutzstreifens mindestens 6,10 m breit sein, während die Mindestbreite eines Schutzstreifens 1,50 m beträgt. Für die Einzeichnung eines beidseitigen Fahrradschutzstreifens müsste die Straßenbreite der Erlekenzer Straße baulich erweitert werden.
Unter den jetzigen Voraussetzungen müsste geklärt werden, ob der Schutzstreifen in Richtung Uevekoven oder in Richtung Innenstadt führen soll.
Die Kreispolizeibehörde, sowie der Landesbetrieb Straßen.NRW weisen darauf hin, dass im Ortskern, zwischen den Querungshilfen, die Anbringung des Schutzstreifens auf Grund der Restfahrbahnbreiten nicht möglich ist.
Zudem ist zu beachten, dass im Bereich der Bebauung beide Fahrbahnseitenstücke seitens der Anwohner beparkt werden. Bei Einzeichnung eines Fahrradschutzstreifens dürfte am Fahrbahnrand nicht geparkt werden. Somit würden zahlreiche Parkmöglichkeiten für die Anwohner wegfallen. Zudem wirkt das derzeitige alternierende Parken am Straßenrand verkehrsberuhigend, da sich begegnende Fahrzeuge ausweichen und somit vorausschauend fahren müssen. Wenn dies durch die Einzeichnung von Schutzstreifen geändert würde, wäre ein Anstieg der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit zu erwarten.
Die vorherige Einzeichnung von Parkflächen erachtet die Polizei hingegen äußerst kritisch, da der Schutzstreifen dann an den Parkflächen entlang führen würde und der Radverkehr durch ausparkende Pkw oder ein-, bzw. aussteigende Personen gefährdet würde.
Zudem suggeriert ein Fahrradschutzstreifen dem Radfahrer immer eine Sicherheit, die nicht zwingend gegeben ist.
Diese Sichtweise teilte auch der Vertreter des Straßenbaulastträgers, der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die Umsetzung der geplanten Maßnahme wären vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tragen.
Alternativen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung verzichtet auf die Anlegung eines Fahrradschutzstreifens auf der L 3 im Bereich der Ortsdurchfahrt Uevekoven.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt die Verwaltung beim zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW die Anlegung eines Fahrradschutzstreifens entlang der L 3 , im Bereich der Ortsdurchfahrt Uevekoven zu beantragen und eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,4 kB
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