Mitteilungsvorlage - VO/3141/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2014 betreffend "Feststellung der Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Kenntnisnahme
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09.06.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt am 06.09.2014 folgenden Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg.
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr im Vergleich zu anderen Flächenkommunen aus dem Kreis Heinsberg aber auch aus Nachbarkreisen, festzustellen. Ein Benchmark der Kalkulation zu anderen Kommunen soll Transparenz schaffen.
Begründung:
Einem Pressebericht in der Rheinischen Post war zu entnehmen, dass im Kreis Heinsberg die Abwasserbeseitigungsgebühren der Stadt Wegberg mehr als das Doppelte der Abwasserbeseitigungsgebühren z. B. der Stadt Erkelenz betragen. Auch in der Gemeinde Brüggen betragen die Abwasserbeseitigungsgebühren im Vergleich zu Wegberg nur ca. 40 % bei ähnlichen Vergleichsparametern wie in Wegberg.
Es ist daher erforderlich in einer interkommunalen Kalkulationsanalyse transparente Vergleichsdaten aufzuzeigen.
Letztendlich sollen Ansätze gefunden werden, die zu einer Verringerung der Belastung der Bürger im Bereich der Abwasserbeseitigungsgebühren führen.“
Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren der Nachbarkommunen.
Ort | Fläche in km² | Einwohner zahl | Wasser- verband | Schmutzwasser-gebühr je m³ in € | Berechnungsgrund- lage/Frischwasser- verbrauch in m³ | Niederschlags-wassergebühr / m² | Berechnungsgrund- lage/Flächen in m² | Abschreibung / Kalk. Verzinsung |
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Erkelenz | 117,44 | 42.901 | ER+SW+N | 1,91 € | 2.155.000 | 0,90 € | 5.450.000 | AW / 6,0% |
Gangelt | 48,72 | 11.452 | ER | 2,67 € | 524.428 | 0,76 € | 1.242.758 | WBZ / 6,5% |
Geilenkirchen | 83,20 | 26.420 | ER | 3,09 € | 1.215.467 | 0,67 € | 3.264.831 | WBZ / 6,0% |
Heinsberg | 92,21 | 40.913 | ER | 2,31 € | 1.930.000 | 0,44 € | 5.300.000 | AW / 5,5% |
Hückelhoven | 61,27 | 38.593 | ER | 3,12 € | 1.735.000 | 0,80 € | 3.937.600 | WBZ / 6,0% |
Selfkant | 42,09 | 9.916 | ER | 3,29 € | 459.788 | 0,72 € | 879.031 | WBZ / 6,5% |
Übach-Palenberg | 26,12 | 24.052 | ER | 2,69 € |
| 1,08 € |
| WBZ / 7,0% |
Waldfeucht | 30,27 | 8.734 | ER | 3,59 € |
| 0,65 € |
| AW / 5,0% |
Wassenberg | 42,43 | 17.101 | ER | 3,20 € | 740.000 | 1,75 € | 760.000 | AW / 6,25% |
Wegberg | 84,34 | 27.745 | ER+SW | 4,44 € | 1.291.516 | 1,04 € | 2.739.660 | WBZ / 6,5% |
Baesweiler | 27,77 | 27.898 | ER | 2,96 € | 1.155.000 | 1,20 € | 1.443.000 | WBZ / 6,0% |
Brüggen | 61,25 | 15.479 | SW+N | 2,80 € |
| 0,50 € |
| / 6,0% |
Niederkrüchten | 67,07 | 14.991 | SW | 2,68 € | 692.872 | 0,86 € | 1.012.462 | AW / 4,0% |
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| Wiederbeschaffungszeitwert: | WBZ | |
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| Anschaffungswert: | AW | |
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Wasserverbände |
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Eifel/Rur: ER |
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Schwalm: SW |
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Niersverband: N |
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Ort | Kanalnetz |
| Kläranlage |
| Einw. je km2 |
Erkelenz | Eigenbetrieb |
| Eigenbetrieb |
| 365 |
Gangelt | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 235 | ||
Geilenkirchenkirchen | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 317 | ||
Heinsberg | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 443 | ||
Hückelhoven | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 629 | ||
Selfkant | Regiebetrieb | i.d. Niederlanden | 235 | ||
Übach-Palenberg | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 920 | ||
Waldfeucht | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 288 | ||
Wassenberg | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 403 | ||
Wegberg | Regiebetrieb | Regiebetrieb | 328 | ||
Baesweiler | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 1004 | ||
Brüggen | Regiebetrieb | Wasser-/Zweckverband | 252 | ||
Niederkrüchten | Regiebetrieb | Regiebetrieb | 223 | ||
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2014 betreffend "Feststellung der Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr", wurde mit der Zielsetzung einer Verringerung der Belastung der Bürger im Bereich der Abwasserbeseitigungsgebühren gestellt.
Als Gründe für die Gebührenhöhe bei der Schmutzwassergebühr in Wegberg können folgende genannt werden:
- Starkverschmutzer (Industriebetriebe)
- Flächengemeinde
- Betrieb von zwei Kläranlagen
- lfd. Erneuerung/Erweiterung des Kanalnetzes
- höhere Aufwendungen bei Instandhaltungen und Bewirtschaftungen der
Kläranlagen und Kanäle
- rückläufiger Wasserverbrauch
- Betriebsaufwand
- Vielzahl der Pumpstationen (rund 60 in Wegberg zu rund 20 in Erkelenz)
- Vielzahl der Sonderbauwerke
- Sanierung beider Kläranlagen in 1994
- Abschreibungen nach WBZW (spez. jährl. Indizes für Abwassereinrichtungen)
- Kalkulatorische Verzinsung 6,5% nach AW (tats. eingesetztes Eigenkapital ohne
Zuschüsse (Land)
- Abschreibung über 50 Jahre (Nutzungsdauer laut Rahmentabelle 50-80 Jahre)
Um den oben genannten Gründen eine Basis zu geben, wurde Wegberg als Kommune mit den höchsten Schmutzwassergebühren (4,44 Euro je m³) mit Erkelenz (Kommune mit den niedrigsten Schmutzwassergebühren im Kreis Heinsberg, 1,91 Euro je m³) verglichen. Basisjahr ist 2014, herangezogen wurden die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitigung.
Vergleicht man die absoluten umzulegenden Kosten liegt Wegberg 36% über den Kosten der Stadt Erkelenz. Was sind in Wegberg die Kostentreiber?
Wegberg ist wie Erkelenz eine Flächengemeinde. Hier wohnen rund 328 Einwohner auf einem km², in Erkelenz sind es 365 Einwohner/km². Die Unterschiede beim Frischwasserverbrauch sind da schon signifikanter. So "verbrauchten" 1.000 Wegberger 46.550 m³ Frischwasser in 2014, dieselbe Anzahl Erkelenzer 3.682 m³ mehr, nämlich 50.232 m³ je eintausend Einwohner.
Dieser Wenigerverbrauch spielt bei der Aufteilung der fixen Kosten eine Rolle!
In absoluten Zahlen ausgedrückt, heißt dies, dass in Erkelenz 2.155.000 m3 über die Kläranlage gereinigt werden. In Wegberg werden lediglich 1.291.000 m3 (Frischwasser), also 863.484 m3 weniger der Kläranlage zur Aufbereitung zugeführt.
Der Finanzaufwand, hier sind besonders die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals zu nennen liegt in Wegberg 26,94% über dem Wert der Stadt Erkelenz (2,88 Mio. Euro/Erkelenz zu 3,66 Mio. Euro/Wegberg).
Topographisch bedingt, unterhält die Stadt Wegberg zwei Kläranlagen, eine Vielzahl von Pumpstationen (mehr als doppelt so viele wie in Erkelenz) und eine Vielzahl von Sonderbauwerken.
Im Gegensatz zu Erkelenz müssen in Wegberg zwei Kläranlagen abgeschrieben und verzinst werden. Die Abschreibungen erfolgen in Wegberg nach dem Widerbeschaffungszeitwert, d.h. es wird mit speziellen Wertzuschlägen, sog. Indizes gearbeitet, die jährlich in die Abschreibungen einfließen. Erkelenz hingegen schreibt nicht nach dem höheren Wiederbeschaffungszeitwert, sondern nach dem Anschaffungswert ab, was sich positiv auf die Gebühr auswirkt. In Wegberg wird, wie in Erkelenz auch, das Kanalnetz über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben (Rahmentabelle 50-80 Jahre).
Die Verzinsung des tats. eingesetzten Kapitals (Eigenkapital ohne Zuschüsse) erfolgt in Wegberg mit 6,5% in Erkelenz mit 6%. Auch dieser Umstand beeinflusst die Höhe der Schmutzwassergebühr.
Wie bereits dargestellt, werden in Wegberg zwei Kläranlagen betrieben, was im direkten Kostenvergleich mehr als deutlich ins Auge fällt. Der laufende Betrieb (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Energie etc.) der Kläranlage Erkelenz beläuft sich für den Schmutzwasseranteil auf 599.402 Euro. Wegberg liegt mit 1.276.746 Euro 113% darüber. Neben der zweiten Kläranlage spielt zusätzlich der hohe Verschmutzungsgrad des Abwassers hier in Wegberg eine nicht zu unterschätzende Rolle (Starkverschmutzer/Industriebetriebe).
Die beiden Kläranlagen spiegeln sich auch in den Personalkosten wieder. Hier liegt Wegberg bei der Schmutzwasserbeseitigung 25,44 % oder 95.558 Euro über dem Wert von Erkelenz. Diese 95.558 Euro entsprechen 1,8 Stellenanteilen (EG 6).
Topographisch bedingt, werden neben zwei Kläranlagen auch zwei Kanalnetze betrieben. Die Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser Netze liegt in Wegberg mit 350.534 Euro im Bereich Schmutzwasser rund 15,28% über dem Wert aus Erkelenz (304.084 Euro).
Zusammenfassung:
Hauptkostentreiber sind die beiden zwangsläufig in Wegberg zu betreibenden Kläranlagen. Für beide muss Personal gestellt, für beide müssen laufende Ausgaben für Unterhaltung und Bewirtschaftung getätigt, für beide müsse fixe Kosten umgelegt werden.
Verstärkend kommt hinzu, dass dieser Kostenblock auf weniger m3 verbrauchtes Frischwasser aufzuteilen ist.
Insbesondere die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte und die kalkulatorische Verzinsung mit 6,5% sind "günstigen Gebühren" nicht zuträglich, wobei jedoch betont werden muss, dass rechtliche Vorgaben und Rahmen eingehalten werden.
Die Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung von 6,5% war seinerzeit eine bewusste Entscheidung, als Beitrag im Rahmen einer Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushaltes.
Lösungsansätze:
Aus technischer Sicht wäre ein Wegfall der KA Dalheim („Doppelbelastung“) durch Verknüpfung der Kanalsysteme und einem zentralen Transport der Abwässer nach Wegberg zwar möglich, eine erhebliche Vergrößerung der Anlage in Wegberg, der Bau einer Transportleitung und der Unterhalt und Betrieb weiterer Pumpstationen wären die Folge. Eine Entlastung bei den Gebühren wäre nicht zu erwarten.
Aktuell steht ein Gutachten des FiW zur Leistungsfähigkeit und Kapazitätsauslastung der KA Wegberg noch aus. Das Gutachten wurde von der Bezirksregierung im Verfahren zur Verlängerung der Einleiterlaubnis der KA Wegberg für das Gewässer Schwalm angefordert. In diesem Zusammenhang wird auch der Einfluss des gewerblichen Abwassers bewertet. Diese Beurteilung steht wiederum im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Einführung einer verschmutzungsabhängigen Abwassergebühr. Diese Gebühr würde dann mit einem „Starkverschmutzerzuschlag“ verknüpft und könnte sich mindernd auf die „normale“ Gebühr des häuslichen Abwassers auswirken.
Die Ausgestaltung einer verschmutzungsabhängigen Gebühr ist allerdings nur möglich durch dauerhafte Abwasseruntersuchungen der Einleiter und nachvollziehbare Kostenzuordnung bei der Reinigung bestimmter Abwasserparameter in den einzelnen Anlageteilen der Kläranlage. Eine Umlage zusätzlichen Reinigungsaufwandes durch die Gebühr ist selbstverständlich nur im Rahmen der Kläranlagenkapazität möglich.
Anlagen
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(wie Dokument)
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