Empfehlungsvorlage - VO/3140/15
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des FNP und Bebauungsplan IV-9, Klinkum - Ortsrand; - Abwägung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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02.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.10.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortsrand Klinkum“ sowie zum Bebauungsplan IV-9, Klinkum – Ortsrand gefasst.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der Ortslage Klinkum und nördlich der „Alten Landstraße“.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, diesen Bereich für eine Wohnbebauung auszuweisen und in Verbindung mit einer entsprechenden Eingrünung der Fläche hier eine Arrondierung der Ortslage Klinkum zu erreichen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den beiden Planverfahren wurde vom 22.09.2014 bis einschließlich 31.10.2014 durchgeführt.
Die in diesem Rahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden zu diesem Zeitpunkt keine Anregungen vorgebracht.
Die Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des FNP´s und des Bebauungsplanentwurfs IV-9, Klinkum – Ortsrand ist vom 23.03.2015 bis einschließlich 27.03.2015 erfolgt.
Im Rahmen der Offenlage sind seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange die in den Anlagen 3 und 4 der Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
Ferner haben während dieses Zeitraums vier Bürger/innen eine Anregung zu den Planentwürfen abgegeben (Anlagen 5 und 6).
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hieraus hinsichtlich der beigefügten Unterlagen zum Flächennutzungsplan „Ortsrand Klinkum“ keine Auswirkungen.
Im Bezug auf die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan IV-9, Klinkum – Ortsrand wären nur geringfügige Veränderungen bzw. Ergänzung in der Begründung zum Bebauungsplan sowie bei den Hinweisen zum Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu berücksichtigen.
Die Unterlagen für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sind den Anlagen 7 bis 9 zu entnehmen.
Die Bebauungsplanunterlagen sind den Anlagen 10 bis 13 zu entnehmen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan IV-9, Klinkum – Ortsrand, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates, bereits auf die sich aus der Offenlage ergebenden Änderungen (Anlage 8) angepasst wurde.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung der Beschlüsse zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortsrand Klinkum“ und zum Bebauungsplan IV-9, Klinkum - Ortsrand an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 1 bis 4 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen. Hieraus ergeben sich geringfügige Änderungen an dem Planentwurf und den erläuternden Unterlagen des Bebauungsplans IV-9, Klinkum – Ortsrand.
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2. | Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführung in den Anlage 5 und 6 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich den vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit, wie beschrieben, folgen und somit den seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Bedenken zur 8. Änderung des FNP „Ortsrand Klinkum“ sowie zum Entwurf des Bebauungsplans IV-9, Klinkum - Ortsrand nicht entsprechen.
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3. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, den Beschluss zur 8. Änderung des FNP „Ortsrand Klinkum“ sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-9, Klinkum – Ortsrand, unter Berücksichtigung der Ergänzungen zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 8. Änderung des FNP erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und die Beschlüsse anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Die Plangebiete liegen am westlichen Ende der Ortslage Klinkum und nördlich der „Alten Landstraße“ und sind identisch.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, diesen Bereich für eine Wohnbebauung auszuweisen und in Verbindung mit einer entsprechenden Eingrünung der Fläche hier eine Arrondierung der Ortslage Klinkum zu erreichen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
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Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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7
|
(wie Dokument)
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7,7 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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10
|
(wie Dokument)
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2,9 MB
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11
|
(wie Dokument)
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1,2 MB
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12
|
(wie Dokument)
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1,2 MB
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13
|
(wie Dokument)
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1,9 MB
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