Empfehlungsvorlage - VO/3151/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.02.2015 hat die Fraktion Freie Wähler gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen der Grundschule Beeck, der Holtumer Straße und dem Grenzlandring gestellt. Begründet wird der Antrag insbesondere damit, zusätzlichen Wohnraum für Familien zu schaffen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 den Antrag zur Kenntnis genommen und ihn an den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung verwiesen.

 

Der in Rede stehende Bereich wurde bereits 2008 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Daher schließt sich die Verwaltung der Argumentation der Fraktion Freie Wähler zur Ausweisung weiterer Baugrundstücke für Familien im beantragten Bereich an und empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Voraussetzung für die Bearbeitung des Bebauungsplanes ist eine externe Beauftragung. Über die Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2016 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird ferner darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit eine Veräußerung der in Rede stehenden Fläche an die SEWG von den derzeitigen Eigentümern abgelehnt wurde. Im Bebauungsplanverfahren sind die Emissionen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung und aus der Verkehrsbelastung des Grenzlandringes zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Über die Bereitstellung der erforderlichen Planungskosten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 entschieden. Eine Kostenschätzung der Planungskosten liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nicht vor Genehmigung des Haushaltes 2016 begonnen werden darf.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-46, Wegberg – Holtumer Straße beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes neue Wohngrundstücke auszuweisen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet  liegt am südlichen Rand der Ortslage Beeck und wird im Norden durch das Gelände der Grundschule Beeck, im Osten durch die Holtumer Straße und im Süden durch den Grenzlandring begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge die Verwaltung beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten in den Haushaltsentwurf 2016 vorzusehen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...