Entscheidungsvorlage - VO/3193/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die AfW-Fraktion hat mit Datum 03.06.2015 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Stock,

 

wir bitte um Bereitstellung der Mittel für die Erstausstattung des Fraktionsraums für die AfW-Ratsfraktion in analoger Höhe der bisherigen Regelungen.“

 

 

Die Fraktion Aktiv für Wegberg hat sich im Januar 2014 gebildet und war bisher in keiner Geschäftsstelle untergebracht. Nach der Kommunalwahl im Mai 2014 ist die AfW-Fraktion seit März 2015 in den Räumlichkeiten des Rathauses der Stadt Wegberg untergebracht.

Gemäß § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus den Haushaltsmitteln Zuwendungen für sächliche und personelle Aufwendungen. Da bislang keine Geschäftsstelle bestand und es erforderlich ist, die Räumlichkeiten einzurichten. Die Verwaltung beabsichtigt eine Zuwendung i. H. v. höchstens 2.000€ (wie in vergleichbaren Fällen) zur Erstbeschaffung bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar etc. zu gewähren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel sind bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ – Sachkonto 549200 entsprechend eingeplant.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, der Fraktion Aktiv für Wegberg im Zusammenhang mit dem Einzug in die neue Geschäftsstelle, Rathausplatz 25, folgende Zuwendung gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Sparsamkeit § 75 Abs. GO NRW zu zahlen:

Erst- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu höchstens 2.000€.

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Anlagen

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